Bürgerschaft - 06.11.2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:00 - 22:10 Uhr) | ||||||
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Vorsitzende der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.PARTEI
Kein Haushaltsausgleich durch Veräußerungen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, kommunales Eigentum auch für künftige Generationen zu erhalten und zu stärken. Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt,
1. dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräußern mit dem Ziel der außerplanmäßigen Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt,
2. im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nach Möglichkeit nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräußerung von Vermögenswerten dieser Unternehmen beruhen,
3. auf die städtischen Unternehmen und Beteiligungen einzuwirken, Alternativen zum Verkauf von Vermögenswerten wie Vermietung, Verpachtung sowie Vergabe von Erbbaurechten stärker zu nutzen. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den städtischen Unternehmen zu treffen,
4. der Bürgerschaft Gesellschaftsverträge vorzulegen, die ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien ab einer angemessenen Wertgrenze aufnehmen, zum Beispiel ab einer Summe von 100.000 EUR für Grundstücksverkäufe und 250.000 EUR für Immobilienverkäufe.
Die Vereinbarungen und Änderungsvorschläge für die Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft bis Mai 2020 zum Beschluss vorzulegen.
Ausschüttungen städtischer Unternehmen sollen grundsätzlich maßvoll erfolgen, insbesondere sind die Eigenkapitalquote und zukünftige Investitionsvorhaben zu berücksichtigen und eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sicher zu stellen.
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Nichtöffentlicher Teil (16:00 - 22:10 Uhr) | ||||||