Bürgerschaft - 06.11.2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.11.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
Tagesordnung
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Öffentlicher Teil (16:00 - 22:10 Uhr) | ||||||||||||
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Präsidentin der Bürgerschaft
Wahl einer Vertreterin/ eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin/ eines Stellvertreters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wortprotokoll
Die Präsidentin gibt folgende Erläuterungen:
In der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am 3. Juli 2019 erfolgte unter anderem die Bildung der Ausschüsse sowie die Besetzung der weiteren Gremien durch Wahlen bzw. Bestellungen.
Die lt. Aussage des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern dort auch nicht korrekte Verteilung des 42. Platzes in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 28. August 2019 aufgehoben und der 42. Platz soll nun besetzt werden. Hierbei findet lt. Stellungnahme des Ministeriums vom 9. August 2019 auch der
Nach § 32 Abs. 1 der KV M-V erfolgen die Wahlen durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.
Da kein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag eingereicht wurde, erfolgt eine Abstimmung über die konkurrierenden Wahlvorschläge.
Es wird in einem Wahlgang gewählt. Dabei werden die Dafürstimmen und die Enthaltungen abgefragt.
Die Verteilung des Sitzes erfolgt gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.
Jedes Mitglied der Bürgerschaft hat nur eine Stimme d.h. es kann nur für eine der Wahlvorschlagslisten stimmen.
Der Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0185-01 (ÄA) / Liste von Burkhard Rohde und Thomas Koch (für die AfD-Fraktion-Rostock) wurde zurückgezogen.
Beschluss Nr. 2019/AN/0185 (- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
Die Bürgerschaft wählt einen Vertreter sowie eine Stellvertreterin für die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Nichtöffentlicher Teil (16:00 - 22:10 Uhr) | ||||||||||||