Beschlussvorlage - 2009/BV/0604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 22 (3), 50 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0701/08-BV, 2009/BV/0128

 

Sachverhalt:

Nach Prüfung der am 28.01.2009 und am 06.05.2009 (1. Fortschreibung Konjunkturprogramm) durch die Bürgerschaft beschlossenen Haushaltssatzung 2009 der Hansestadt Rostock einschließlich der dazugehörigen Anlagen und der am 04.03.2009 beschlossenen Ergänzung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 bis 2011 – Fortschreibung 2009 bis 2012 wurde durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 27.08.2009 die rechtsaufsichtliche Entscheidung mitgeteilt, dass bis zum 31.10.2009 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 in die Bürgerschaft zur Beschlussfassung einzubringen ist, welche sicherstellt, dass das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 mindestens den Stand der Haushaltssatzung 2009 ausweist (kein jahresbezogener struktureller Fehlbetrag und Reduzierung des Altfehlbetrages i. H. v. mindestens 22 Mio. EUR).

 

In Umsetzung der Beschlussfassung der Bürgerschaft zum Haushaltssicherungskonzept vom 04.03.2009, der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 27.08.2009 und unter Berücksichtigung der nach den strengen Maßstäben - § 51 KV M-V - vorgenommenen Prüfung zur vorgegebenen Fehlbedarfsreduzierung wurde von den Ämtern, Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften folgendes Ergebnis mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 ermittelt:

 

 

- in Mio. EUR -

Verwaltungshaushalt:

1. Nachtragshaus-haltsplan 2009

Haushaltsplan 2009

Einnahmen insgesamt:

461,2

476,0

./. Vermögensaktivierung

-

22,0

Einnahmen (ohne Vermögensaktivierung)

461,2

454,0

 

 

 

Ausgaben ohne Altfehlbetrag

460,3

453,7

struktureller Überschuss

0,9

22,3*

Altfehlbedarf aus 2007

104,1

104,1

Fehlbedarf insgesamt:

103,2

81,8*

Ausgaben insgesamt:

564,4

557,8

 

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen:

96,8

129,2

Ausgaben:

96,8

129,2

*davon Vermögensaktivierung 22,0 Mio. EUR

 

 

Obwohl erhebliche zusätzliche Ausgaben einzuplanen sind, wird unterjährig kein struktureller Fehlbedarf ausgewiesen.

 

Darüber hinaus wird der veranschlagte Fehlbetrag aus Vorjahren um 0,9 Mio. EUR mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan reduziert.

 

Mit Schreiben vom 22.09.2009 an das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern informierte der Oberbürgermeister darüber, dass die Forderung, 22,0 Mio. EUR des Altfehlbetrages zu reduzieren, nicht untersetzt werden kann , ohne in vertragliche bzw. gesetzliche Leistungen eingreifen zu müssen bzw. die Sicherung der Arbeitsfähigkeit in Frage zu stellen.

 

 

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Roland Methling

 

Anlage

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.10.2009 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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13.10.2009 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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13.10.2009 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

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14.10.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (Anlage 1).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Vertagt!

einstimmig

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14.10.2009 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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14.10.2009 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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14.10.2009 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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15.10.2009 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - abgelehnt

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15.10.2009 - Finanzausschuss - vertagt

 

Die Beschlussvorlage wird auf die Sondersitzung am 03.11.2009 verschoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

0

Enthaltungen

2

 

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15.10.2009 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben

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20.10.2009 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (Anlage 1).

 

                                                                        (Anlagen liegen der Niederschrift beim                                                                     Sitzungsdienst bei)

 

 

 

Herr Albrecht bringt seinen Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA) für die Fraktion der SPD ein.

 

Herr Methling stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Rednerinnenliste.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:

 

Angenommen !  [Ja:7]

 

Es folgen weitere Wortmeldungen von Herrn Dr. Wandschneider und Herrn Asendorf, der sich nicht in der Lage sieht, den o. g. Änderungsantrag positiv zu bescheiden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

    x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

    6

Dagegen

    4

Enthaltungen

    1

 

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20.10.2009 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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21.10.2009 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

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21.10.2009 - Kulturausschuss - abgelehnt

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21.10.2009 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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22.10.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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22.10.2009 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - abgelehnt

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27.10.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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27.10.2009 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.10.2009 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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27.10.2009 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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28.10.2009 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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03.11.2009 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2009 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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03.11.2009 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - zur Kenntnis gegeben

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03.11.2009 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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04.11.2009 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag einschließlich Nachtrag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009

mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

 

s. § 1 im Nachtrag zur Beschlussvorlage und §§ 2 - 6 in der Beschlussvorlage

 

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich des Nachtrages und der bestätigten Änderungsanträge.

 

Beschluss Nr. 2009/BV/0604:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan und Anlagen

wird mit den bestätigten Änderungsanträgen beschlossen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des § 50 KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 04.11.2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden

 

erhöht (+) um

vermindert ( - ) um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

a)   im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

36.753.700 €

-48.341.700 €

475.990.600 €

464.402.600 €

 die Ausgaben

 31.459.800 €

 -23.300.800 €

 557.839.300 €

 565.998.300 €

 

b)  im Vermögenshaushalt

die Einnahmen22.651.000 €-54.166.200 €129.181.200 €97.666.000 €

 

 

 

 

 die Ausgaben

 6.510.200 €

 -38.025.400 €

 129.181.200 €

 97.666.000 €

 

 

 

§ 2

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

 

 

 

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher                  22.039.100 €

unverändert auf            22.039.100 €

 

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  

von bisher                    9.873.400 €

auf                                10.362.400 €

 

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher                235.000.000 €

auf                               220.000.000 €

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden unverändert festgesetzt:

 

Steuerart

gegenüber bisher v.H.

auf nunmehr v.H.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Gdst.A) für Grundstücke (Gdst.B)

 300,00 v.H. 450,00 v.H.

 300,00 v.H. 450,00 v.H.

2.  Gewerbesteuer

450,00 v.H.

450,00 v.H.

 

 

 

§ 4

 

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock" werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Erfolgsplan          

 

 

 

 

      die Erträge

2.399.000

0

78.651.000

81.050.000

      die Aufwendungen

2.519.000

0

78.151.000

80.670.000

      der Jahresgewinn

0

120.000

500.000

380.000

      der Jahresverlust

0

0

0

0

 

 

 

 

 

      2. im Vermögensplan

 

 

 

 

      die Einnahmen

1.064.000

0

3.390.000

4.454.000

      die Ausgaben

1.064.000

0

3.390.000

4.454.000

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der

von bisher 

1.220.000 EUR

unverändert auf  

1.220.000 EUR

 

Umschuldung

von bisher

0 EUR

unverändert auf

0 EUR

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

0 EUR 

unverändert auf

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher             

7.860.000 EUR 

unverändert auf 

  7.860.000 EUR

 

 

 

§ 5

 

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der

Hansestadt Rostock" werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Erfolgsplan         

 

 

 

 

      die Erträge

0

0

19.247.000

19.247.000

      die Aufwendungen

0

0

18.073.800

18.073.800

      der Jahresgewinn

0

0

1.173.200

1.173.200

      der Jahresverlust

0

0

0

0

 

 

 

 

 

      2. im Vermögensplan

 

 

 

 

      die Einnahmen

0

0

17.985.000

17.985.000

      die Ausgaben

0

0

17.985.000

17.985.000

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der

von bisher 

2.726.000 EUR 

                   auf  

1.326.000 EUR

 

Umschuldung

von bisher

0 EUR

unverändert auf

0 EUR

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

6.712.000 EUR

unverändert auf

6.712.000 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher             

1.000.000 EUR

unverändert auf 

1.000.000 EUR

 

 

 

§ 6

 

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde" werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Erfolgsplan         

 

 

 

 

      die Erträge

67.500

0

3.572.200

3.639.700

      die Aufwendungen

0

32.500

4.656.100

4.623.600

      der Jahresgewinn

0

0

0

0

      der Jahresverlust

0

            100.000

1.083.900

983.900

 

 

 

 

 

      2. im Vermögensplan

 

 

 

 

      die Einnahmen

0

0

689.000

689.000

      die Ausgaben

0

0

689.000

689.000

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der

von bisher 

220.000  EUR

unverändert auf  

220.000 EUR

 

Umschuldung

von bisher

220.000  EUR

unverändert auf

220.000 EUR

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

0 EUR

unverändert auf

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher             

357.200  EUR

                   auf 

364.000 EUR

 

 

                        (Haushaltsplan und entsprechende Anlagen werden nach Fertigstellung der

                        Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 beigelegt)

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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11.11.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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26.01.2010 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3)