04.11.2009 - 9.1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Ros...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass allen als Bestandteil der Beschlussvorlage ein Nachtrag

Nr. 2009/BV/0604-03 (NB) des Einreichers schriftlich vorliegt, der Änderungslisten sowie die sich daraus ergebende Fortschreibung der 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält (s. unter TOP 9.1.2).

 

 

 

Informationen zu Änderungsanträgen:

 

Nr.

Absender

Bemerkung

2009/BV/0604-01 (ÄA)

Steffen Bockhahn  (für die Fraktion DIE LINKE.)

ersetzt durch  Nr. 2009/BV/0604-14 (ÄA) von Steffen Bockhahn (für die Fraktion DIE LINKE.)

2009/BV/0604-02 (ÄA)

Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)

Dazu liegt die Stellungnahme  der Verwaltung  Nr. 2009/BV/0604-11 (SN) allen schriftlich vor.

2009/BV/0604-03 (ÄA)

Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)

zurückgezogen

2009/BV/0604-04 (ÄA)

Vorsitzende der Fraktionen von CDU, FDP, FÜR Rostock

zurückgezogen

2009/BV/0604-05 (ÄA)

Dr. Ulrich Seidel (für die FDP-Fraktion)

zurückgezogen

 

 

 

Beschlussvorschlag einschließlich Nachtrag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009

mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

 

 

 

Empfehlungen von Ausschüssen zur Beschlussvorlage:

 

- Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung einschl. zum Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA)

- Finanzausschuss empfiehlt Zustimmung und Ablehnung zum Änderungsantrag

  Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA)

 

 

 

Weitere Empfehlungen von Ausschüssen zur Beschlussvorlage für ihr Aufgabengebiet:

 

- Klinikausschuss tagt am 19.11.2009 wieder

- durch Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus vertagt bis zu seiner Sitzung am 11.11.2009

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Schul- und Sportausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung

 

- Liegenschafts- und Vergabeausschuss empfiehlt Ablehnung

- Kulturausschuss empfiehlt Ablehnung

 

 

 

Empfehlungen der Ortsbeiräte (OBR) zur Beschlussvorlage:

 

- OBR Seebad Warnemünde, Diedrichshagen empfiehlt Zustimmung

- OBR Lichtenhagen empfiehlt Zustimmung

- OBR Evershagen empfiehlt Zustimmung

- OBR Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung

 

- OBR Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke

  empfiehlt Ablehnung

- OBR Kröpeliner Tor-Vorstadt empfiehlt Ablehnung

- OBR Stadtmitte empfiehlt Ablehnung

- OBR Dierkow-Neu empfiehlt Ablehnung

- OBR Toitenwinkel empfiehlt Ablehnung

- OBR Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

  empfiehlt Ablehnung

 

- durch OBR Groß Klein zur Kenntnis genommen

- durch OBR Lütten Klein zur Kenntnis genommen

- durch OBR Schmarl zur Kenntnis genommen

- durch OBR Reutershagen zur Kenntnis genommen

- durch OBR Hansaviertel zur Kenntnis genommen

- durch OBR Gartenstadt/Stadtweide zur Kenntnis genommen

- durch OBR Südstadt zur Kenntnis genommen

- durch OBR Biestow zur Kenntnis genommen

- durch OBR Dierkow-Ost, Dierkow-West zur Kenntnis genommen

 

 

 

Herr Senator Scholze nimmt  zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock

für das Jahr 2009 Stellung.

 

 

Stellungnahmen der Fraktionen/Mitglieder der Bürgerschaft sowie des Oberbürgermeisters

 

Herr Bockhahn nimmt unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-14 (ÄA) ablehnend (der Stellenplan mit dem Stellenpool wird in dieser Form nicht akzeptiert) zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung.

 

Herr Albrecht - unter Bezugnahme auf die Änderungsanträge Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA),

Nr. 2009/BV/0604-07 (ÄA), Nr. 2009/BV/0604-08 (ÄA) - und Herr Prof. Neßelmann - unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-07 (ÄA) - nehmen zustimmend

zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung.

g

Frau Dr. Bachmann nimmt - unter der Maßgabe, dass die Änderungsanträge

Nr. 2009/BV/0604-02 (ÄA) und Nr. 2009/BV/0604-08 (ÄA) beschlossen werden - zustimmend

zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung.

Weiterhin spricht sie sich gegen den Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-06 (ÄA) aus und

nimmt zum Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-07 (ÄA) Stellung.

 

Herr Dr. Seidel nimmt zustimmend zur 1. Nachtragshaushaltssatzung Stellung unter Bezugnahme auf die Änderungsanträge Nr. 2009/BV/0604-06 (ÄA) und Nr. 2009/BV/0604-07 (ÄA).

 

Herr Jaeger und Herr Dr. Dr. Philipp nehmen ebenfalls zustimmend zur 1. Nachtragshaushalts­satzung Stellung.

 

Durch Frau Niemeyer wird der Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-12 (ÄA) eingebracht.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen durch Herrn Dr. Nitzsche und Herrn Asendorf.

 

Zu Nachfragen von Frau Dr. Bachmann im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0604-06 (ÄA) nimmt der Oberbürgermeister Stellung.

 

 

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Beschlussvorschlag einschließlich Nachtrag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009

mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

 

s. § 1 im Nachtrag zur Beschlussvorlage und §§ 2 - 6 in der Beschlussvorlage

 

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich des Nachtrages und der bestätigten Änderungsanträge.

 

Beschluss Nr. 2009/BV/0604:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan und Anlagen

wird mit den bestätigten Änderungsanträgen beschlossen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

 

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund des § 50 KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 04.11.2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden

 

erhöht (+) um

vermindert ( - ) um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

a)   im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

36.753.700 €

-48.341.700 €

475.990.600 €

464.402.600 €

 die Ausgaben

 31.459.800 €

 -23.300.800 €

 557.839.300 €

 565.998.300 €

 

b)  im Vermögenshaushalt

die Einnahmen22.651.000 €-54.166.200 €129.181.200 €97.666.000 €

 

 

 

 

 die Ausgaben

 6.510.200 €

 -38.025.400 €

 129.181.200 €

 97.666.000 €

 

 

 

§ 2

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

 

 

 

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher                  22.039.100 €

unverändert auf            22.039.100 €

 

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  

von bisher                    9.873.400 €

auf                                10.362.400 €

 

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher                235.000.000 €

auf                               220.000.000 €

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden unverändert festgesetzt:

 

Steuerart

gegenüber bisher v.H.

auf nunmehr v.H.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Gdst.A) für Grundstücke (Gdst.B)

 300,00 v.H. 450,00 v.H.

 300,00 v.H. 450,00 v.H.

2.  Gewerbesteuer

450,00 v.H.

450,00 v.H.

 

 

 

§ 4

 

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock" werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Erfolgsplan          

 

 

 

 

      die Erträge

2.399.000

0

78.651.000

81.050.000

      die Aufwendungen

2.519.000

0

78.151.000

80.670.000

      der Jahresgewinn

0

120.000

500.000

380.000

      der Jahresverlust

0

0

0

0

 

 

 

 

 

      2. im Vermögensplan

 

 

 

 

      die Einnahmen

1.064.000

0

3.390.000

4.454.000

      die Ausgaben

1.064.000

0

3.390.000

4.454.000

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der

von bisher 

1.220.000 EUR

unverändert auf  

1.220.000 EUR

 

Umschuldung

von bisher

0 EUR

unverändert auf

0 EUR

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

0 EUR 

unverändert auf

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher             

7.860.000 EUR 

unverändert auf 

  7.860.000 EUR

 

 

 

§ 5

 

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der

Hansestadt Rostock" werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Erfolgsplan         

 

 

 

 

      die Erträge

0

0

19.247.000

19.247.000

      die Aufwendungen

0

0

18.073.800

18.073.800

      der Jahresgewinn

0

0

1.173.200

1.173.200

      der Jahresverlust

0

0

0

0

 

 

 

 

 

      2. im Vermögensplan

 

 

 

 

      die Einnahmen

0

0

17.985.000

17.985.000

      die Ausgaben

0

0

17.985.000

17.985.000

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der

von bisher 

2.726.000 EUR 

                   auf  

1.326.000 EUR

 

Umschuldung

von bisher

0 EUR

unverändert auf

0 EUR

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

6.712.000 EUR

unverändert auf

6.712.000 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher             

1.000.000 EUR

unverändert auf 

1.000.000 EUR

 

 

 

§ 6

 

Mit dem 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde" werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Erfolgsplan         

 

 

 

 

      die Erträge

67.500

0

3.572.200

3.639.700

      die Aufwendungen

0

32.500

4.656.100

4.623.600

      der Jahresgewinn

0

0

0

0

      der Jahresverlust

0

            100.000

1.083.900

983.900

 

 

 

 

 

      2. im Vermögensplan

 

 

 

 

      die Einnahmen

0

0

689.000

689.000

      die Ausgaben

0

0

689.000

689.000

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite davon für Zwecke der

von bisher 

220.000  EUR

unverändert auf  

220.000 EUR

 

Umschuldung

von bisher

220.000  EUR

unverändert auf

220.000 EUR

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher

0 EUR

unverändert auf

0 EUR

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher             

357.200  EUR

                   auf 

364.000 EUR

 

 

                        (Haushaltsplan und entsprechende Anlagen werden nach Fertigstellung der

                        Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 beigelegt)

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage