Bau- und Planungsausschuss - 08.08.2017
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.08.2017
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum I (761), Haus des Bauwesens
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:30 Uhr) | ||||||
zur Kenntnis gegeben
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ungeändert beschlossen
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Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung)
Durchführung von Planungswettbewerben
Beschluss:
1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe bzw. anderer Wettbewerbe durch die Verwaltung, Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften die folgenden Regeln einzuhalten:
I. Es ist zu sichern, dass der Ausschreibungstext, incl. der Besetzung der Jury, in den zuständigen politischen Gremien vor der Veröffentlichung zu beraten ist. Eine Veröffentlichung erfolgt nach Beschluss des Hauptausschusses
II. Mindestens ein Mitglied aus dem Gestaltungsbeirat ist als Fachpreisrichter Mitglied der Jury.
III. Sachpreisrichter bestehen aus je einem Mitglied der betroffenen Ortsbeiräte und der zuständigen Ausschüsse. Aus Gründen einer begrenzten Anzahl der Jurymitglieder kann die Jury auf mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ortsbeiräten und mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ausschüssen begrenzt werden. Dann nehmen die weiteren Vertreter der betroffenen Ortsbeiräte und Ausschüsse nur beratend und damit nicht stimmberechtigt teil. Dabei ist zu sichern, dass die Anzahl der Preisrichter ungerade ist und in der Mehrheit aus Fachpreisrichtern besteht.
2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften zu veranlassen bzw. privaten Investoren zu empfehlen die Regeln unter II und III sinngemäß anzuwenden.
3.Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit darauf hinzuwirken, dass die unter Pkt. 1aufgeführten Regeln für einen Planungswettbewerb beachtet werden.
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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zurückgezogen
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zurückgezogen
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zurückgezogen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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