Bau- und Planungsausschuss - 22.03.2016
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 22.03.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:30 Uhr) | ||||||
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Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
WortprotokollHerr Müller stellt die Beschlussvorlage vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder u.a. zum Ausbau des Planweges C mit Wendehammer (Marienroggenweg) und zum Inhalt des Einwandes der HERO. Er beantwortet auch Fragen von anwesenden Bürgern des Planweges C, die Rederecht erhalten haben (Frau Peters, Herr Stein). Beschluss:
1 Die während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 14.WA.155 „Dorf Toitenwinkel“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ begrenzt:
im Norden: durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges, im Osten: durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg), im Süden: durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
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