Beschlussvorlage - 2011/BV/2924

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Beratungsfolge

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Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.

 

Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:

 

Ergebnishaushalt

Ansatz in Mio. EUR

Erträge

480,5

Aufwendungen

511,5

Jahresergebnis

./. 31,0

Abschreibungen

32,5

Jahresergebnis ohne Abschreibungen

1,5

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.

 

 

Finanzhaushalt

Ansatz in Mio. EUR

laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit

472,3

laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit

475,3

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 3,0

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

64,2

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

78,3

Saldo Investitionstätigkeit

./. 14,1

 

 

Auszahlungen zur Tilgung von Krediten

7,7

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

./. 10,7

 

 

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 der GemHVO-Doppik ist der Finanzhaushalt ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 der GemHVO-Doppik ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu decken. Die laufenden Einzahlungen decken nicht die laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und die planmäßige Tilgung von Krediten, so dass eine Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingeplant wurde.

 

Bei der Bewertung des Saldos aus Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 14,1 Mio. EUR ist zu berücksichtigen, dass für die Maßnahmen aus dem Schlaglochprogramm (2,7 Mio. EUR) auch die Kreditermächtigung aus dem beschlossenen Haushalt 2011 mit in das neue Haushaltsjahr übernommen wird.

 


Die Abweichungen in Höhe von 28,0 Mio. EUR zwischen dem Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes und dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen resultieren aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen, den geplanten Steuerausfällen und den nur im Finanzhaushalt zu planenden Personalauszahlungen aus den leistungsorientierten Entgelten der Vorjahre.

 

Für städtebauliches Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch  sind entsprechend § 64 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gesonderte Haushaltssatzungen und Haushaltspläne zu erstellen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ermittlung der Haushaltsansätze für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sanierungsträgers sind noch nicht abgeschlossen. Im Kernhaushalt der Hansestadt Rostock sind die laufenden Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen und Auszahlungen darzustellen.

 

Nach Übergabe der Haushaltsanmeldung wurden die Planansätze wie folgt in den Haushalt eingestellt:

 

- in Mio. EUR -

 

2012

2013

2014

2015

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

Erträge Verwaltungstätigkeit

0,5

0,2

0,2

0,1

Aufwand Verwaltungstätigkeit

2,6

1,8

1,7

1,1

Saldo Verwaltungstätigkeit

./. 1,9

./. 1,6

./. 1,5

./. 1,0

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen Verwaltungstätigkeit

0,5

0,2

0,2

0,1

Auszahlungen gesamt Verwaltungstätigkeit

8,3

5,8

5,9

8,4

   dav. Auszahlung   

   Investiv

6,3

4,3

4,5

7,4

Saldo Ein- und Auszahlungen

7,8

5,6

5,7

8,3

 

 

Die Haushaltssatzung für die einzelnen Sanierungsgebiete und Sonderprogramme werden Anfang Januar mit dem Nachtrag zum Haushaltsplan 2012 im Band IV vom Oberbürgermeister übergeben.

 


Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber den Eckwerten:

 

- in Mio. EUR -

 

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Ertrag

Aufwand

Einzahlung

Auszahlung

Klinikum Südstadt Rostock (Veränderung des Eigenkapitals durch Jahresergebnis)

1,1

 

 

 

Entschädigungszahlungen von Versorgungsunternehmen

3,0

 

3,0

 

Gemeindeanteil Einkommensteuer/Umsatzsteuer

1,5

 

1,5

 

Entgelte Rettungsdienst

0,5

 

0,5

 

Aufgabenübertragung nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz

0,5

0,3

0,5

0,3

Sanierungsträger

0,5

2,6

0,5

1,9

Bauliche Unterhaltung für Geh- und Radwege

 

0,5

 

0,5

Einheitsmiete und Betriebskosten Schule-Sport

 

3,3

 

3,3

Einheitsmiete und Betriebskosten KOE

 

3,4

 

3,4

Einnahmen aus Verkauf

0,7

 

0,7

 

Mehrbedarf für Personal

 

3,5

 

5,5

Reduzierung im Bereich der sozialen Sicherung

./.1,7

./. 8,8

./.1,7

./.8,8

Zuweisungen FAG

./. 3,3

 

./. 3,3

 

Übernahme Kredite KOE

 

./. 3,1

 

./.3,1

 

 

Der Haushaltsplan beinhaltet nach wie vor nur teilweise die als Aufwand zu veranschlagenden Abschreibungen (32,5 Mio. EUR), die Werte für die Sonderposten als Gegenfinanzierung liegen ebenfalls noch nicht vor und fanden im Ergebnishaushalt noch nicht in voller Höhe Berücksichtigung. Ebenso fehlen noch die Ansätze der internen Leistungsverrechnung, die sich jedoch haushaltsneutral im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt auswirken. An der Bildung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für Entgeltzahlungen der Alterszeitarbeit sowie Urlaubs- und Überstunden wird gegenwärtig noch gearbeitet, so dass auch hierfür die Planansätze hinsichtlich der Auflösung noch nicht erfasst werden konnten.

 

Die Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Anlagen ist für die erste Jahreshälfte 2012 geplant, so dass erst zu diesem Zeitpunkt eine belastbare Aussage zum Eigenkapital der Hansestadt Rostock getroffen werden kann.

 

 

 

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Roland Methling

 

Anlage

Haushaltssatzung der HRO für das Haushaltsjahr 2012

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.01.2012 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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03.01.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - abgelehnt

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04.01.2012 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

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05.01.2012 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.

 

Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:

 

Ergebnishaushalt

Ansatz in Mio. EUR

Erträge

480,5

Aufwendungen

511,5

Jahresergebnis

./. 31,0

Abschreibungen

32,5

Jahresergebnis ohne Abschreibungen

1,5

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.

 

 

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10.01.2012 - Ortsbeirat Evershagen (6) - abgelehnt

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10.01.2012 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

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10.01.2012 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

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11.01.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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12.01.2012 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - abgelehnt

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12.01.2012 - Ortsbeirat Südstadt (12) - abgelehnt

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17.01.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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17.01.2012 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben

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17.01.2012 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Zustimmung zum Investitionshaushalt und Ablehnung zum übrigen Haushaltsplan

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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18.01.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.

 

Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:

 

Ergebnishaushalt

Ansatz in Mio. EUR

Erträge

480,5

Aufwendungen

511,5

Jahresergebnis

./. 31,0

Abschreibungen

32,5

Jahresergebnis ohne Abschreibungen

1,5

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.

 

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2924:

 

Vertagt (einstimmig)

 

 

 

 

 

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18.01.2012 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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18.01.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

Beschluss:

 

Die Vorlage konnte nicht abschließend beraten werden. Die Mitglieder des Schul- und Sportausschusses werden in der nächsten Sitzung nochmals dazu tagen.

 

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18.01.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

Beschluss:

Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.

 

Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:

 

Ergebnishaushalt

Ansatz in Mio. EUR

Erträge

480,5

Aufwendungen

511,5

Jahresergebnis

./. 31,0

Abschreibungen

32,5

Jahresergebnis ohne Abschreibungen

1,5

 

Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.

 

 

 

Der Ortbeirat beschließt einstimmig, die Beschlussfassung zum Haushalt 2012 auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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19.01.2012 - Kulturausschuss - vertagt

Beschluss:

 

 

 

 

Abstimmung über Vertagung :       Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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19.01.2012 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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19.01.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - vertagt

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24.01.2012 - Finanzausschuss - vertagt

 

 

 

 

 

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24.01.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

Frau Helke und Herr Methling informieren über die wesentlichen Änderungen im ersten
Nachtrag zum Haushalt, der heute im ALLRIS freigeschalten wurde und morgen verteilt wird.

Herr Giesen stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2924.

Abstimmungsergebnis:              Angenommen [Ja: 11, Nein: 0, Enth.: 0] 

 

 

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24.01.2012 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

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25.01.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - vertagt

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26.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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31.01.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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31.01.2012 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)

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15.02.2012 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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15.02.2012 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - abgelehnt

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15.02.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt

 

 

 

 

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21.02.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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21.02.2012 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

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23.02.2012 - Kulturausschuss - abgelehnt

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23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Stadtamt

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Brandschutz- und Rettungsamt

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Bauamt

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Tief- und Hafenbauamt

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Amt für Umweltschutz

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Stadtforstamt

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

Haushalt Hafen- und Seemannsamt

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

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23.02.2012 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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28.02.2012 - Finanzausschuss - abgelehnt

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28.02.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

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07.03.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich der Nachträge und der bestätigten Änderungsanträge.

 

 

Beschluss Nr. 2011/BV/2924

 

1. Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1
mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.

 

2. Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
 

3. Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 12.220.600,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.

 

(- überarbeitete o. g. Anlage wird nach Fertigstellung der Niederschrift beim
    Sitzungsdienst als Anlage 9 a beigelegt
- überarbeiteter Haushaltsplan und Anlagen werden nach Fertigstellung der Niederschrift
   beim Sitzungsdienst als Anlage 9 b beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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21.03.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14)

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27.03.2012 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben