19.01.2012 - 4.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Reutershagen (8)
- Datum:
- Do., 19.01.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Wortprotokoll
Herr Jänicke:
- Schulung zur Haushaltssatzung und zum System Doppik der Hansestadt Rostock fand statt
Der Ortsbeirat hat sich auf seiner Sitzung mit dem Entwurf der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 (Vorlage 2011/BV/2924) beschäftigt und nimmt ihn auf der im Material genannten Einschränkungen und fehlenden Aussagen zur Kenntnis.
In der Diskussion des Investitionsplanes für den Stadtteil Reutershagen wurde den dort aufgeführten Maßnahmen/Produkten vollinhaltlich zugestimmt.
Abstimmung: Der OBR nimmt die Haushaltssatzung zur Kenntnis.
Dem Investitionsplan stimmt der OBR folgender Maßen zu:
Beschluss:
Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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