Beschlussvorlage - 2011/BV/2924
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2012 mit Haushaltsplan und Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 29.03.2012
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Vorberatung
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03.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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31.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)
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Vorberatung
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03.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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04.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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12.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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05.01.2012
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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10.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Evershagen (6)
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Vorberatung
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10.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Reutershagen (8)
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Vorberatung
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19.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Dierkow-Neu (16)
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Vorberatung
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10.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
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Vorberatung
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11.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Südstadt (12)
|
Vorberatung
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12.01.2012
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Groß Klein (4)
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Vorberatung
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17.01.2012
| |||
●
Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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|
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17.01.2012
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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18.01.2012
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21.02.2012
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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18.01.2012
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15.02.2012
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration
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Vorberatung
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18.01.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)
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Vorberatung
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25.01.2012
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15.02.2012
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●
Erledigt
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|
Ortsbeirat Stadtmitte (14)
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Vorberatung
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18.01.2012
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15.02.2012
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21.03.2012
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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19.01.2012
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23.02.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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19.01.2012
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23.02.2012
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.01.2012
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21.02.2012
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.01.2012
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28.02.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)
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Vorberatung
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24.01.2012
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●
Erledigt
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|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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19.01.2012
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26.01.2012
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23.02.2012
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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31.01.2012
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28.02.2012
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27.03.2012
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
|
Entscheidung
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07.03.2012
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Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
Finanzhaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit | 472,3 |
laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit | 475,3 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | ./. 3,0 |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 64,2 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 78,3 |
Saldo Investitionstätigkeit | ./. 14,1 |
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Auszahlungen zur Tilgung von Krediten | 7,7 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | ./. 10,7 |
Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 der GemHVO-Doppik ist der Finanzhaushalt ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 der GemHVO-Doppik ausreicht, um die Auszahlung zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu decken. Die laufenden Einzahlungen decken nicht die laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und die planmäßige Tilgung von Krediten, so dass eine Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eingeplant wurde.
Bei der Bewertung des Saldos aus Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 14,1 Mio. EUR ist zu berücksichtigen, dass für die Maßnahmen aus dem Schlaglochprogramm (2,7 Mio. EUR) auch die Kreditermächtigung aus dem beschlossenen Haushalt 2011 mit in das neue Haushaltsjahr übernommen wird.
Die Abweichungen in Höhe von 28,0 Mio. EUR zwischen dem Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes und dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen resultieren aus den nicht zahlungswirksamen Abschreibungen, den geplanten Steuerausfällen und den nur im Finanzhaushalt zu planenden Personalauszahlungen aus den leistungsorientierten Entgelten der Vorjahre.
Für städtebauliches Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch sind entsprechend § 64 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gesonderte Haushaltssatzungen und Haushaltspläne zu erstellen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ermittlung der Haushaltsansätze für den Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sanierungsträgers sind noch nicht abgeschlossen. Im Kernhaushalt der Hansestadt Rostock sind die laufenden Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen und Auszahlungen darzustellen.
Nach Übergabe der Haushaltsanmeldung wurden die Planansätze wie folgt in den Haushalt eingestellt:
- in Mio. EUR -
| 2012 | 2013 | 2014 | 2015
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Ergebnishaushalt |
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Erträge Verwaltungstätigkeit | 0,5 | 0,2 | 0,2 | 0,1 |
Aufwand Verwaltungstätigkeit | 2,6 | 1,8 | 1,7 | 1,1 |
Saldo Verwaltungstätigkeit | ./. 1,9 | ./. 1,6 | ./. 1,5 | ./. 1,0 |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen Verwaltungstätigkeit | 0,5 | 0,2 | 0,2 | 0,1 |
Auszahlungen gesamt Verwaltungstätigkeit | 8,3 | 5,8 | 5,9 | 8,4 |
dav. Auszahlung Investiv | 6,3 | 4,3 | 4,5 | 7,4 |
Saldo Ein- und Auszahlungen | 7,8 | 5,6 | 5,7 | 8,3 |
Die Haushaltssatzung für die einzelnen Sanierungsgebiete und Sonderprogramme werden Anfang Januar mit dem Nachtrag zum Haushaltsplan 2012 im Band IV vom Oberbürgermeister übergeben.
Übersicht über die wesentlichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen gegenüber den Eckwerten:
- in Mio. EUR -
| Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt
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| Ertrag | Aufwand | Einzahlung | Auszahlung |
Klinikum Südstadt Rostock (Veränderung des Eigenkapitals durch Jahresergebnis) | 1,1 |
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Entschädigungszahlungen von Versorgungsunternehmen | 3,0 |
| 3,0 |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer/Umsatzsteuer | 1,5 |
| 1,5 |
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Entgelte Rettungsdienst | 0,5 |
| 0,5 |
|
Aufgabenübertragung nach dem Aufgabenzuordnungsgesetz | 0,5 | 0,3 | 0,5 | 0,3 |
Sanierungsträger | 0,5 | 2,6 | 0,5 | 1,9 |
Bauliche Unterhaltung für Geh- und Radwege |
| 0,5 |
| 0,5 |
Einheitsmiete und Betriebskosten Schule-Sport |
| 3,3 |
| 3,3 |
Einheitsmiete und Betriebskosten KOE |
| 3,4 |
| 3,4 |
Einnahmen aus Verkauf | 0,7 |
| 0,7 |
|
Mehrbedarf für Personal |
| 3,5 |
| 5,5 |
Reduzierung im Bereich der sozialen Sicherung | ./.1,7 | ./. 8,8 | ./.1,7 | ./.8,8 |
Zuweisungen FAG | ./. 3,3 |
| ./. 3,3 |
|
Übernahme Kredite KOE |
| ./. 3,1 |
| ./.3,1 |
Der Haushaltsplan beinhaltet nach wie vor nur teilweise die als Aufwand zu veranschlagenden Abschreibungen (32,5 Mio. EUR), die Werte für die Sonderposten als Gegenfinanzierung liegen ebenfalls noch nicht vor und fanden im Ergebnishaushalt noch nicht in voller Höhe Berücksichtigung. Ebenso fehlen noch die Ansätze der internen Leistungsverrechnung, die sich jedoch haushaltsneutral im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt auswirken. An der Bildung der Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für Entgeltzahlungen der Alterszeitarbeit sowie Urlaubs- und Überstunden wird gegenwärtig noch gearbeitet, so dass auch hierfür die Planansätze hinsichtlich der Auflösung noch nicht erfasst werden konnten.
Die Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Anlagen ist für die erste Jahreshälfte 2012 geplant, so dass erst zu diesem Zeitpunkt eine belastbare Aussage zum Eigenkapital der Hansestadt Rostock getroffen werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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28,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
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11,7 kB
|
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3
|
(wie Dokument)
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16 kB
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10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
18.01.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2924:
Vertagt (einstimmig)
18.01.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - vertagt
Beschluss:
Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
Der Ortbeirat beschließt einstimmig, die Beschlussfassung zum Haushalt 2012 auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 9 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
24.01.2012 - Hauptausschuss - vertagt
Frau Helke und Herr Methling informieren über die wesentlichen Änderungen im ersten
Nachtrag zum Haushalt, der heute im ALLRIS freigeschalten wurde und morgen verteilt wird.
Herr Giesen stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2011/BV/2924.
Abstimmungsergebnis: Angenommen [Ja: 11, Nein: 0, Enth.: 0]
23.02.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Stadtamt
Dafür: | 4 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 3 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Brandschutz- und Rettungsamt
Dafür: | 5 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 2 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Bauamt
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Tief- und Hafenbauamt
Dafür: | 5 |
|
|
|
Dagegen: | 1 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Amt für Umweltschutz
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dafür: | 7 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Stadtforstamt
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen |
|
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
|
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Haushalt Hafen- und Seemannsamt
Dafür: | 6 |
|
|
|
Dagegen: | 0 |
| Angenommen |
|
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
|
07.03.2012 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung zur Beschlussvorlage einschließlich der Nachträge und der bestätigten Änderungsanträge.
Beschluss Nr. 2011/BV/2924
1. Die Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 wird gemäß Anlage 1
mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.
2. Die Haushaltssatzungen und die Haushaltspläne für das städtebauliche Sondervermögen werden der Bürgerschaft gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 12.220.600,00 EUR zur anteiligen Abdeckung der planmäßigen Abschreibung auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik beschlossen.
(- überarbeitete o. g. Anlage wird nach Fertigstellung der Niederschrift beim
Sitzungsdienst als Anlage 9 a beigelegt
- überarbeiteter Haushaltsplan und Anlagen werden nach Fertigstellung der Niederschrift
beim Sitzungsdienst als Anlage 9 b beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|