Beschlussvorlage - 2019/BV/0407
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet Kiefernweg"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.08.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Ortsamt Mitte; Ortsamt West; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Claus Ruhe Madsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Jan 7, 2020
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Feb 4, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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Jan 21, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Jan 15, 2020
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Jan 16, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Jan 16, 2020
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 4, 2020
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Gestoppt
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Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)
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Vorberatung
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Feb 6, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Feb 26, 2020
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Feb 27, 2020
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt
im Norden:durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,
im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,
im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,
im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Ziel dieses Bebauungsplans ist die Schaffung von Bauflächen für den individuellen Hausbau im nachgefragten Süden Rostocks. Für die Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken stehen in Rostock gegenwärtig keine Flächen mehr im Angebot. Der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das „Wohngebiet Kiefernweg“ soll die Errichtung von ca. 250 Eigenheimen, überwiegend als Einfamilienhäuser, ermöglichen. Der Bebauungsplan stellt den ersten Bauabschnitt der im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Wohnbauflächen im Bereich zwischen Biestow Ausbau und Kringelhof dar.
Die konkrete Bauweise, das Maß der baulichen Dichte sowie die zulässigen Hausformen sind im beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans bereits präzisiert. Es wird sich gemäß den beschriebenen Planungsintentionen überwiegend um Einfamilienhäuser als Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser handeln.
Die äußere straßenverkehrliche Anbindung des neuen Wohngebiets erfolgt an die Satower Straße, nicht über die Straße Biestow-Ausbau in Richtung Rostock. Während für den vorangegangenen Aufstellungsbeschluss der nördliche Geltungsbereich entlang der Satower Straße noch bewusst breit gewählt wurde, um Spielraum für die Standortfindung der künftigen Erschließungsstraße des Baugebiets an die Satower Straße zu gewinnen, wird der Geltungsbereich im Norden des Planungsgebiets nunmehr im Entwurf des Bebauungsplans wieder auf die für diesen Zweck erforderlichen Flächen verengt. Von der neuen Straße durch den Kleingartenverein „Satower Straße“ sind 19 Parzellen der Anlage betroffen.
Gegenwärtig werden die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans überwiegend landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt und sind, mit Ausnahme der bestehenden Splittersiedlung Biestow-Ausbau im Süden und der KGA „Satower Straße“ im Norden, frei von baulichen Anlagen. Die bestehende Splittersiedlung Biestow Ausbau im Süden des Geltungsbereichs, für die bislang eine räumlich eng gefasste Außenbereichsatzung gilt, wird als Wohngebiet mit überplant, um auch hier weitere Wohnhäuser als räumlichen Abschluss nach Süden des neuen Wohngebiets zu ermöglichen.
Der wirksame FNP stellt das Planungsgebiet bereits seit 2006 als Teil der Wohnbaufläche W.9.13. dar. Der Bebauungsplan kann daher gemäß § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt werden. Für die Erschließungsstraße wird parallel die 16. FNP-Änderung durchgeführt. Da es sich bei diesem Bebauungsplan nicht um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB handelt, wurden ein Umweltbericht sowie ein Grünordnungsplan einschließlich Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt, die Erkenntnisse sind in den Entwurf eingeflossen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand in Form einer Bürgerversammlung am 22.06.2017 statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 11.12.2017 bis zum 19.01.2018. Die Fläche des Planungsgebiets umfasst ca. 31 ha.
Die Prüfung und Konzeptionierung des Regenwassermanagements erfolgte durch die Erarbeitung eines hydrologischen Gutachtens, dessen Ergebnisse in den Bebauungsplan eingeflossen sind. Zusätzlich wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Immissionsschutzgutachten erarbeitet. Die Erkenntnisse aus dem Strukturkonzept „Biestow–Am Kringelgraben“ von 2008 wurden berücksichtigt. Die unbebauten Flächen im Planungsgebiet sind überwiegend im Eigentum der WIRO. Die größtenteils bebauten Flurstücke der Splittersiedlung Biestow Ausbau befinden sich in privatem Streubesitz. Die bislang geltende „Außenbereichssatzung für den Bereich Biestow-Ausbau“ wird durch den Bebauungsplan überplant, so dass mit seiner Rechtskraft der Bebauungsplan an die Stelle der Außenbereichssatzung tritt.
Zum Verfahren:
Das förmliche Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschlusses der Bürgerschaft vom 05.04.2017 eingeleitet.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck im “Städtischen Anzeiger” - Amtsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - am 07.06.2017 erfolgt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planung fand im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 22.06.2017 statt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 11.12.2017 bis zum 19.01.2018.
Der Entwurf wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 20.12.2017 zur Stellungnahme vorgelegt.
Schwerpunkte der Abwägung im Zuge der Beteiligung gem. § 3 (2), § 4 (2) u. § 4a (3) S. 4 BauGB
Die Landesforst MV hat in ihrer Stellungnahme vom 01.08.2016 die Umwandlung von Wald gemäß den gekennzeichneten Flächen in der Planzeichnung bereits in Aussicht gestellt. Der eigentliche Antrag auf Waldumwandlung erfolgt im Zusammenhang mit einem möglichen späteren Bauantrag.
Die Einwendungen der Öffentlichkeit betrafen in erster Linie den Belang der verkehrlichen Anbindung des Neubaugebiets an die Satower Straße im Norden und den genauen Trassenverlauf der Erschließungsstraße. In diesem Zusammenhang wurde auch die Wertigkeit einzelner gesetzlich geschützter Biotope im Nordwesten in Zweifel gezogen, die für den gewählten Trassenverlauf mit verantwortlich sind.
Die Beantwortung dieser und anderer Einwendungen ist in den Abwägungsblättern, Anlage 1, jeweils nachlesbar. Aufgrund des Umfangs der Einwendungen wird an dieser Stelle darauf verzichtet, die Ergebnisse der Abwägung darzustellen, doch führten die eingegangenen Stellungnahmen im Ergebnis zu keinen Änderungen an den Grundzügen der Planung. Auf eine erneute öffentliche Auslegung kann daher verzichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplans inkl. begleitender Gutachten werden vom Investor getragen.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Claus Ruhe Madsen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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24,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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Jan 21, 2020 - Ortsbeirat Biestow (13) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg" eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg", begrenzt
im Norden: durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße",
im Westen: durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße",
im Osten: durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif", deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße",
im Süden: durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 6 |
|
|
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Dagegen: | 0 |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Feb 4, 2020 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt
im Norden: durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,
im Westen: durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,
im Osten: durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,
im Süden: durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 10 |
|
|
|
Dagegen: | - |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
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Mar 4, 2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt
im Norden: durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,
im Westen: durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,
im Osten: durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,
im Süden: durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
Beschluss Nr. 2019/BV/0407:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt
im Norden: durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,
im Westen: durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,
im Osten: durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,
im Süden: durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.
3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu gewährleisten, dass insbesondere an der Planstraße A in den öffentlichen Grünflächen ergänzende Anlagen für den Radverkehr
eingeordnet werden. Weiterhin sind weiterführende Radwegeverbindungen auf Wegen innerhalb der Grünflächen einzuordnen.
Der Auftrag gilt gleichermaßen für die Umsetzung wirksamer verkehrsregelnder
baulicher Maßnahmen im Straßenkörper der Planstr. A und B zur Einhaltung der
angestrebten Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Die entsprechenden Erschließungspläne sind vor Genehmigung im Bau- und
Planungsausschuss, im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und
Ordnung, im Fahrradforum sowie in den OBR vorzustellen und zu diskutieren.
Anlagen: 1. Abwägung TÖB, Abwägung Öffentlichkeit,
2. B-Plan Satzung,
3. Begründung
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Dafür: | 46 |
Dagegen: | 2 |
Enthaltungen: | - |