04.02.2020 - 5.1.1 Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird geändert angenommen.

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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage