04.03.2020 - 10.3 Bebauungsplan Nr. 09.W.190 für das "Wohngebiet ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.


Weiter informiert die Präsidentin, dass der Änderungsantrag Nr. 2019/BV/0407-01 (ÄA) von Frank Giesen (für den Bau- und Planungsausschuss) zurückgezogen wurde sowie ein neuer Änderungsantrag Nr. 2019/BV/0407-04 (ÄA) von Gunnar Kunze (für OBR Biestow) vorliegt, bei dem von den Einreichern um folgende redaktionelle Änderung gebeten wurde:

- Im ersten Absatz des Beschlussvorschlages soll hinter den Wörtern: „Planstraße A“
und „Radwegeverbindungen“ jeweils die Abkürzung: „ggf“ gestrichen werden.

 

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Beschlussvorschlag:


1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der                                           Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und                                           Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA Satower                             Straße“,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach                             den, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower                             Straße“,

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt

 


 

Beschluss Nr. 2019/BV/0407:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I, S. 2808), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt

 

im Norden:              durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der                                           Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:              durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hanse- und                                           Universitätsstadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower                             Straße“,

im Osten:              durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach                             den, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower                             Straße“,

im Süden:              durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text mit örtlichen Bauvorschriften (Teil B), zusammen Anlage 2, als Satzung.

 

3. Die Begründung, Anlage 3, wird gebilligt


 

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu gewährleisten, dass insbesondere an der Planstraße A in den öffentlichen Grünflächen ergänzende Anlagen für den Radverkehr
eingeordnet werden. Weiterhin sind weiterhrende Radwegeverbindungen auf Wegen innerhalb der Grünflächen einzuordnen.

 

Der Auftrag gilt gleichermaßen für die Umsetzung wirksamer verkehrsregelnder
baulicher Maßnahmen im Straßenkörper der Planstr. A und B zur Einhaltung der
angestrebten Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

 

Die entsprechenden Erschließungspläne sind vor Genehmigung im Bau- und
Planungsausschuss, im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und
Ordnung, im Fahrradforum sowie in den OBR vorzustellen und zu diskutieren.


 

              Anlagen:              1. Abwägung TÖB, Abwägung Öffentlichkeit,

                                          2. B-Plan Satzung,

                                          3. Begründung

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

46

Dagegen:

2

Enthaltungen:

-

 

 

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Realisierung:

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 23.05.2020.

 

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Anlagen zur Vorlage