Beschlussvorlage - 2011/BV/2767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              Nr. 0905/05 vom 26.01.2005 (Satzungsbeschluss des                                                                       Ursprungsplans)

 

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan ist seit dem 06.07.2005 rechtskräftig. Seit dieser Zeit wird durch die Grundstückseigentümer intensiv an einer baulichen Entwicklung der Flächen zur Umsetzung des Bebauungsplanes gearbeitet. Hierbei ist erkennbar, dass der Bereich der ehemaligen Neptunwerft auf Grund seiner Lage eine sehr hohe Attraktivität als Wohnstandort besitzt, mit einer entsprechend großen Nachfrage. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben konnte bisher nur in einem sehr geringen Umfang realisiert werden. Vor diesem Hintergrund soll die Wohnfunktion weiter gestärkt werden, um so den Bedarf nach hochwertigen Wohnungen in zentraler Lage zu befriedigen und einer weiteren Zersiedlung und Inanspruchnahme bisher unversiegelter Freiflächen entgegenzuwirken.

 

Die Änderung beinhaltet folgende Planungsabsichten:

Die bisherigen Gewerbegebietsflächen GE 6 (südlicher Bereich der ehemaligen Kranbahn) und GE 7 (Fläche zwischen der ehemaligen Kranbahn und dem Max-Planck-Institut für demographische Forschung) sollen in ihrer Art der baulichen Nutzung in Mischgebiete gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert werden.

Im Bereich der ehemaligen Kranbahn soll die zulässige Anzahl der Vollgeschosse deutlich erhöht werden. Durch den zwischenzeitlich erfolgten Abriss wesentlicher Teile der ehemaligen Kranbahn ist die ursprüngliche Idee einer gestalterischen Integration der Kranbahn mit ihren ursprünglichen 2 Kränen nicht mehr umsetzbar.

Auf der Fläche zwischen der ehemaligen Kranbahn und dem Max-Planck-Institut wird auf Grund  des schlechten Zustandes eines Großteils der vorhandenen Bäume auf deren zwingenden dauerhaften Erhalt verzichtet und die überbaubaren Grundstücksflächen vergrößert. Bei einem Abgang von Bäumen greift die Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock, die Ersatzpflanzungen regelt.

 

Durch die Erhöhung der möglichen Anzahl von Wohnungen auf insgesamt ca. 350 WE entsteht ein Bedarf an einem öffentlichen Spielplatz. Hierfür wird ein ca. 800 m² großer Teilbereich der bisherigen Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Parkplatz  südlich der Straße „Am Kayenmühlengraben“, angrenzend an die festgesetzten Grünfläche, in eine Spielplatzfläche umgewandelt.

 

Die geplante Verkehrsfläche zwischen den Gewerbegebietsflächen GE 6 und GE 7 wird in ihrem Verlauf begradigt, so dass ein klarer Zuschnitt der verwertbaren Grundstücke erreicht wird.

 

Zwischen den Gewerbegebietsflächen GE 6 und GE 7 wird auf einen öffentlichen Fußweg verzichtet und die Baugebiete zusammengezogen. Der Fußweg sollte die Neptunallee und einen geplanten Grünzug im Verlauf des Kayenmühlengrabens verbinden. Diese Notwendigkeit für den Fußweg wird nicht mehr gesehen, da die Anbindung des Grünzugs im Süden über die Werftstraße und im Norden über die Straße „Am Kayenmühlengraben“ als ausreichend angesehen wird.

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Finanzielle Auswirkungen:                            Planungskosten nach HOAI

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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09.11.2011 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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10.11.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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23.11.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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29.11.2011 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft" (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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07.12.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 01.02.2102 vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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10.01.2012 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

-

 

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19.01.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.02.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen