29.11.2011 - 4.2.7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 "E...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

In der Diskussion wird eine Kaikantenbebauung mit Wohngebäuden hinsichtlich der wenigen Kaikanten, die noch unbebaut sind, hinterfragt. Des Weiteren wird die punktuelle Möglichkeit von 7 Geschossen bei sonst 6 Geschossen diskutiert. Herr Heuer vom Max-Planck-Institut erhält zum Thema Rederecht. Er spricht sich, mit Blick auf sein Gebäude, für anspruchvolle Architektur und geringere Geschossigkeit aus. Im Weiteren werden ein Wettbewerb und die Einbeziehung des Gestaltungsbeirates angeregt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Vorbereitungen zu treffen, die Vorlage, einschließlich der Änderungsanträge, wird auf den 10.01.2011 vertagt.

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft" gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft" (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.