10.01.2012 - 4.1.7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 "E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Diskussion werden der vorgeschlagene Wettbewerb zur Gestaltung der Bebauung auf den geänderten Baufeldern, die Geschosshöhen, die Nutzungen, die Grünflächenpflege, der Spielplatzbau und die Kransanierung besprochen. Der Architekt Herr Ries erhält Rederecht und erläutert an Hand eines Modells die stadtplanerischen Aspekte. Herr Lüdemann, Geschäftsführer der WG Marienehe erhält ebenfalls Rederecht. Als Bauherrenvertreter spricht er sich für den geplanten Mietwohnungsbau aus, die im Baufeld hinter dem Kran durch die B-Planänderung möglich wird. In der weiteren Diskussion werden die verschiedenen Möglichkeiten besprochen, wie auf die Bebauung Einfluss genommen werden kann. Herr Müller schlägt vor, die B-Planänderung so auszulegen, wie sie jetzt vorliegt, und beim Satzungsbeschluss die Baufelder auszuklammern, für die noch keine konkrete Planung vorliegt, auszuklammern. Wenn Planungen vorliegen, werden diese dem Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Herr Giesen äußert, er könne dem Kompromissvorschlag folgen. Herr Kreuzer betont nochmals, dass mit der Entscheidung für "Mischgebiet" auf den drei Baufeldern bestimmtes Gewerbe  entfällt. Es wird nachgefragt, was bei der WG im Gewerbeanteil, der bei der Ausweisung "Mischgebiet" erbracht werden muss, entstehen soll. Herr Lüdemann beantwortet die Frage. Herr Ries erläutert weiterhin auf Nachfrage, dass die Herstellung von Spielflächen für Kinder gesetzlich geregelt ist. Herr Tiburtius äußert sich zur ausgewiesenen Mischverkehrsfläche. Herr Giesen lässt abstimmen.

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Beschluss:

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

-