23.11.2011 - 5.7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 "E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert anhand des B-Plan-Entwurfes die Änderungen der Planung. Hauptanlass dieser Änderung ist die konkrete Investition eines Grundstückseigentümers für dieses Gebiet. Die bisherigen Gewerbegebietsflächen sollen in Mischgebiete (Wohnen mit gewerblichem Anteil) geändert werden. Die Anzahl der Vollgeschosse orientiert sich am gültigen B-Plan und damit am Bestand. Die Sichtachse wird freigehalten. Mögliche Ersatzpflanzungen sind lt. Baumschutzsatzung geregelt.

Es handelt sich hier um einen Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss, d. h. der Entwurf geht damit ins Beteiligungsverfahren.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2011/BV/2767:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt