09.11.2011 - 7 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.138 "E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde erläutert anhand von Planungen :

-          Bebauungsplan ist seit 2005 rechtskräftig

-          Öffentl. Auslegung soll erfolgen

-          Ansiedlung von Gewerbetreibenden konnte nur in geringem Umfang realisiert werden

-          Wohnen soll ans Wasser gebracht werden

-          Bau von 7 GE zur Wasserfläche / 5 GE zum hinteren Bereich

-          Mischgebietsnutzung

-          Baufelder wurden neu geordnet

-          Erhaltungsgebot Bäume wurde teilweise aufgehoben / Baumschutzsatzung greift

-          für den westlichen Bereich / Kaimühlengraben soll eine Spielplatzfläche (Bolzplatz) eingeordnet , gewerbl. Fläche, Parkpalette u. Müllcontainerstellplätze eingeordnet werden

 

Einige Mitglieder des OBR würden sich wünschen den Spielplatz zu verlegen, da er an dieser Stelle ungeeignet erscheint

 

Nach heftiger Diskussion stellt Herr Rüsch einen Geschäftsantrag auf Ende der Debatte.

 

Abstimmung : mehrheitlich

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Neptunwerft ist der Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum zweiten Mal zu ändern.

Das Plangebiet wird begrenzt

             

-              im Norden:              durch die Bundeswasserstraße Unterwarnow

-              im Osten:              durch die Lübecker Straße

-              im Süden:              durch die Werftstraße

-              im Westen:              durch den Kayenmühlengraben.

             

2. Die Änderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen.

             

3. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und ist nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt