Beschlussvorlage - 2010/BV/1697
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.11.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.11.2010
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14.12.2010
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11.01.2011
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25.01.2011
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03.02.2011
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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Mit
der vorliegenden Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und
Jugendarbeit (§§ 11 – 16 SGB VIII) werden neue Wege bei der Betrachtung
und Bewertung der Arbeit der Jugendhilfeträger in diesem Arbeitsfeld
beschritten.
Den
fachlichen Hintergrund der Prioritätensetzung liefert das Denkmodell zur
Evaluation Sozialer Arbeit nach M. Heiner (Heiner. M., u.a.. Methodisches
Handeln in der Sozialen Arbeit. Lambertus- Verlag, Freiburg. 1996. S.133ff.).
Mit den 4 Dimensionen (1. Wünschbarkeit, 2. Wirtschaftlichkeit, 3. Wirksamkeit
und 4. Wirklichkeit) wird der Versuch unternommen, eine umfassende Betrachtung
und Bewertung der Leistungsangebote vorzunehmen. Die zur Anwendung gelangten
Indikatoren wurden von der Verwaltung erarbeitet und in Zusammenarbeit mit dem
Unterausschuss Jugendhilfeplanung präzisiert.
Die
Prioritätenliste stellt ein strategisches Planungsinstrument dar, welches
das verwaltungstechnische Handeln und die jugendpolitischen Abstimmungsprozesse
verbindet, um den effizienten Einsatz der finanziellen Mittel zu sichern.
Bei
der Bewertung der Leistungsangebote fanden die bestehenden Beschlüsse der
Bürgerschaft, des Jugendhilfeausschusses sowie die geltenden Richtlinien des
Landes besondere Berücksichtigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
wurde als grundlegend vorangestellt.
Die
Untersetzung der Prioritäten durch Dimensionen und Indikatoren soll die
Bewertung der Leistungsangebote der Träger der freien Jugendhilfe in diesem
Arbeitsfeld transparent und nachvollziehbar machen. Dadurch ist ein Abgleich
zwischen den jugendhilfepolitischen Schwerpunktsetzungen und der Umsetzung in
der Praxis möglich.
Im
Ergebnis wird eine Rangfolge der Leistungsangebote für den entsprechenden
Sozialraum nach stadtweiter, regionaler und stadtteilorientierter Betrachtung
und umfassend interner Abstimmung sowie intensiver Beratung durch die
Verwaltung vorgelegt.
Die
Vergabe der Punkte (0-3, ggf. Zusatzpunkt) in den Dimensionen 1 bis 4
widerspiegelt nach Einschätzung der Verwaltung die gegenwärtige
Leistungsfähigkeit der Angebote. Abgeleitet davon werden Arbeitsschwerpunkte
für eine zukünftige Entwicklung der Angebote im Rahmen der Qualitätsentwicklung
im gemeinsamen Interesse von Leistungsträgern und Leistungserbringern und im
Sinne einer wirkungsorientierten Ausrichtung der Arbeit sichtbar.
Der
neue Bewertungsmodus lässt sich auf bereits bestehende Leistungsangebote
anwenden und kann existierende und/ oder sich verändernde Bedarfe
berücksichtigen. Gleichzeitig werden so die angestrebten Qualitätsdialoge
zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Träger umrissen.
Bei
der aktuellen Anwendung der Kriterien für die Prioritätensetzung 2011 ist der
Punkt 2.4. bei allen Trägern
unberücksichtigt geblieben, da für eine einheitliche Beurteilung die
entsprechenden Unterlagen nicht umfänglich geprüft werden konnten. Darüber
hinaus sind die Kategorien der Einordnung bei der erstmaligen Bewertung besonders
breit gefasst worden, um so den Entwicklungen der Leistungs-angebote besser
gerecht werden zu können.
Die
Gesamtpunktzahl für die Prioritäten 2011 wurde somit auf die Obergrenze mit 66
Punkten festgelegt. Für die einzelnen Kategorien stellt sich die Bewertung
wie folgt dar:
Priorität 1 =
66 bis 46 Punkte
Priorität 2 =
45 bis 30 Punkte
Priorität 3 =
29 bis 17 Punkte.
Priorität 4 = unter 17 Punkten
Für
eine Förderung unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bedingungen,
insbesondere im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung (Verbot der
Anfinanzierung und keine Gewährung eines vorfristigen Maßnahmebeginns), wird
für die einzelnen Leistungsangebote die Ausreichung von Fördermitteln im Rahmen
des zur Vergabe bereitstehenden Budgets in den betreffenden Kategorien aus
Sicht der Verwaltung folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Priorität 1 - Förderung
dringend notwendig
Priorität 2 - Förderung
notwendig und bereits in Abhängigkeit vorhandener Fördermittel
Priorität 3 - Förderung
in Abhängigkeit vorhandener Fördermittel.
Priorität 4 - nicht
förderfähig
Gespräche mit den
Leistungsanbietern zur Prioritätensetzung sind nicht erfolgt.
Dr. Liane Melzer
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,5 kB
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11.01.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste für die Leistungsangebote
der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für das Haushaltsjahr
2011. Nach folgender Kategorisierung wird abgestimmt:
Priorität
1 - dringend notwendig
Priorität
2 - notwendig
Priorität
3 - wünschenswert
Priorität
4 - nicht notwendig bzw. nicht förderbar
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
11 |
Dagegen |
|
Enthaltungen |
4 |
03.02.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für das Haushaltsjahr 2011.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür | 11 |
Dagegen | 2 |
Enthaltungen | 2 |