Beschlussvorlage - 2010/BV/1697

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für das Haushaltsjahr 2011.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 80 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Mit der vorliegenden Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 – 16 SGB VIII) werden neue Wege bei der Betrachtung und Bewertung der Arbeit der Jugendhilfeträger in diesem Arbeitsfeld beschritten.

 

Den fachlichen Hintergrund der Prioritätensetzung liefert das Denkmodell zur Evaluation Sozialer Arbeit nach M. Heiner (Heiner. M., u.a.. Methodisches Handeln in der Sozialen Arbeit. Lambertus- Verlag, Freiburg. 1996. S.133ff.). Mit den 4 Dimensionen (1. Wünschbarkeit, 2. Wirtschaftlichkeit, 3. Wirksamkeit und 4. Wirklichkeit) wird der Versuch unternommen, eine umfassende Betrachtung und Bewertung der Leistungsangebote vorzunehmen. Die zur Anwendung gelangten Indikatoren wurden von der Verwaltung erarbeitet und in Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung präzisiert.

 

Die Prioritätenliste stellt ein strategisches Planungsinstrument dar, welches das verwaltungstechnische Handeln und die jugendpolitischen Abstimmungsprozesse verbindet, um den effizienten Einsatz der finanziellen Mittel zu sichern.

 

Bei der Bewertung der Leistungsangebote fanden die bestehenden Beschlüsse der Bürgerschaft, des Jugendhilfeausschusses sowie die geltenden Richtlinien des Landes besondere Berücksichtigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wurde als grundlegend vorangestellt.

 

Die Untersetzung der Prioritäten durch Dimensionen und Indikatoren soll die Bewertung der Leistungsangebote der Träger der freien Jugendhilfe in diesem Arbeitsfeld transparent und nachvollziehbar machen. Dadurch ist ein Abgleich zwischen den jugendhilfepolitischen Schwerpunktsetzungen und der Umsetzung in der Praxis möglich.

 

Im Ergebnis wird eine Rangfolge der Leistungsangebote für den entsprechenden Sozialraum nach stadtweiter, regionaler und stadtteilorientierter Betrachtung und umfassend interner Abstimmung sowie intensiver Beratung durch die Verwaltung vorgelegt.

 

Die Vergabe der Punkte (0-3, ggf. Zusatzpunkt) in den Dimensionen 1 bis 4 widerspiegelt nach Einschätzung der Verwaltung die gegenwärtige Leistungsfähigkeit der Angebote. Abgeleitet davon werden Arbeitsschwerpunkte für eine zukünftige Entwicklung der Angebote im Rahmen der Qualitätsentwicklung im gemeinsamen Interesse von Leistungsträgern und Leistungserbringern und im Sinne einer wirkungsorientierten Ausrichtung der Arbeit sichtbar.

 

Der neue Bewertungsmodus lässt sich auf bereits bestehende Leistungsangebote anwenden und kann existierende und/ oder sich verändernde Bedarfe berücksichtigen. Gleichzeitig werden so die angestrebten Qualitätsdialoge zwischen den freien Trägern und dem öffentlichen Träger umrissen.

 

Bei der aktuellen Anwendung der Kriterien für die Prioritätensetzung 2011 ist der Punkt 2.4.  bei allen Trägern unberücksichtigt geblieben, da für eine einheitliche Beurteilung die entsprechenden Unterlagen nicht umfänglich geprüft werden konnten. Darüber hinaus sind die Kategorien der Einordnung bei der erstmaligen Bewertung besonders breit gefasst worden, um so den Entwicklungen der Leistungs-angebote besser gerecht werden zu können.

 

Die Gesamtpunktzahl für die Prioritäten 2011 wurde somit auf die Obergrenze mit 66 Punkten festgelegt. Für die einzelnen Kategorien stellt sich die Bewertung wie folgt dar:

 

Priorität 1       =  66 bis 46 Punkte             

 

Priorität 2       =  45 bis 30 Punkte

 

Priorität 3       =  29 bis 17 Punkte.

 

Priorität 4       = unter 17 Punkten

 

Für eine Förderung unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bedingungen, insbesondere im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung (Verbot der Anfinanzierung und keine Gewährung eines vorfristigen Maßnahmebeginns), wird für die einzelnen Leistungsangebote die Ausreichung von Fördermitteln im Rahmen des zur Vergabe bereitstehenden Budgets in den betreffenden Kategorien aus Sicht der Verwaltung folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

 

Priorität 1       -           Förderung dringend notwendig

 

Priorität 2       -           Förderung notwendig und bereits in Abhängigkeit vorhandener                                  Fördermittel

 

Priorität 3       -           Förderung in Abhängigkeit vorhandener Fördermittel. 

 

Priorität 4       -           nicht förderfähig

 

 

Gespräche mit den Leistungsanbietern zur Prioritätensetzung sind nicht erfolgt.

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2010 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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11.01.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für das Haushaltsjahr 2011. Nach folgender Kategorisierung wird abgestimmt:

Priorität 1 - dringend notwendig

Priorität 2 - notwendig

Priorität 3 - wünschenswert

Priorität 4 - nicht notwendig bzw. nicht förderbar

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

11

Dagegen

 

Enthaltungen

4

 

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25.01.2011 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für das Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

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03.02.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste für die Leistungsangebote der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11 bis 16 SGB VIII) für das Haushaltsjahr 2011.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

11

Dagegen

2

Enthaltungen

2