Antrag - 2012/AN/4209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 19.03.2013!

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer nächsten Sitzung am 10.04.2013 eine Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vorzulegen, die den Paragraphen 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt.

 

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Sachverhalt:

 

§ 42 Absatz 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

ermöglicht für Angelegenheiten, die den Ortsteil in besonderer Weise

betreffen ein weitergehendes Mitbestimmungsrecht der Ortsbeiräte. Eine

entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Hierfür bedarf

es einer Vorlage seitens der Verwaltung.

 

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Dr. Jörn-Christoph Jansen

Ortsbeiratsvorsitzender

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Beschlüsse

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15.01.2013 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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15.01.2013 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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16.01.2013 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)

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16.01.2013 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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24.01.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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24.01.2013 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer nächsten Sitzung am 10.4.2013 eine Änderung der  Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vorzulegen, die  den Paragraphen 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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29.01.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer nächsten Sitzung am 19.06.2013 eine Änderung der  Hauptsatzung der Hansestadt Rostock sowie parallel der Satzung der Ortsbeiräte der Hansestadt Rostock vorzulegen, die  den Paragraphen 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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29.01.2013 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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05.02.2013 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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05.02.2013 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.02.2013 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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07.02.2013 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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12.02.2013 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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12.02.2013 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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12.02.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis zur ihrer nächsten Sitzung am 10.4.2013 eine Änderung der  Hauptsatzung der Hansestadt Rostock vorzulegen, die  den Paragraphen 42 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt.

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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12.02.2013 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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13.02.2013 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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13.02.2013 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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21.02.2013 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18)

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26.02.2013 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19)

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28.02.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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05.03.2013 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17)

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06.03.2013 - Bürgerschaft - überwiesen

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14.03.2013 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen