Änderungsantrag - 2009/BV/0396-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 07.07.2010!

 

In § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Punkt ergänzt:

 

„-   Abfallbehälter, deren Unterbringung nach § 14 Abs. 2 Abfallsatzung aufgrund der baulichen Gegebenheiten mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist“

 

 

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Sachverhalt:

 

Die baulichen und eigentumsrechtlichen Gegebenheiten im Stadtgebiet lassen nicht immer ohne weiteres die Unterbringung von Abfallbehältern auf dem Grundstück des Eigentümers zu.

 

Auch hat die zunehmende Differenzierung der Abfallsammlung (bis zu vier verschiedene Tonnen) im Laufe der Zeit das Problem insbesondere bei Altbauten im Stadtgebiet enorm verschärft, da diese baulich nicht auf die heutzutage anfallenden Müllmengen und die dafür vorgeschriebenen Behälter ausgelegt sind .

 

In diesem Zusammenhang wurde daher den Grundstückseigentümern, denen eine Unterbringung auf dem eigenen Grundstück unmöglich ist, gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis erteilt.

 

Diese Sondernutzungserlaubnis wird nun jedoch vielfach trotz unveränderter Sachlage nicht verlängert. Hintergrund sind die - grundsätzlich nachvollziehbaren - Bestrebungen der Verwaltung, das Stadtbild zu verschönern und die Behälter vor Vandalismus zu schützen.

 

Bedauerlicherweise wird dabei den Belangen der betroffenen Eigentümer sowie deren Mietern Seitens der Stadtverwaltung nur unzureichend Rechnung getragen. Die Abhilfevorschläge der Stadtverwaltung sind überwiegend sehr teuer oder baulich unmöglich.

 

Auch der Vorschlag, die Tonnen durch den Hausflur in den Hinterhof zu verbringen ist häufig unbrauchbar, da viele Häuser dort über Treppen verfügen. Die Mitarbeiter der Stadtentsorgung Rostock GmbH dürfen diese Tonnen dann aus Arbeitsschutzgründen nicht abholen. Die Beauftragung privater Service-Kräfte für diese Aufgabe führt zu erheblichen Steigerungen der Nebenkosten der betroffenen Mieter.

 

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Aufstellung der Behälter in den o. g. Ausnahmefällen weiterhin per Sondernutzungserlaubnis zuzulassen.

 

Dabei soll jedoch dem Anliegen des Umweltamtes Rechnung getragen werden und die Aufstellung an geeigneten Standorten, wo notwendig in optisch ansprechenden Umhausungen erfolgen, die auch Vandalismus an den Behältern ausschließen. Der letzte Satz von § 6 Abs. 1 bietet dazu vielfältige Möglichkeiten.

 

 

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Beschlüsse

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12.05.2010 - Finanzausschuss - abgelehnt

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18.05.2010 - Hauptausschuss - vertagt

 

(siehe TOP 2 - Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsantrag)

 

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26.05.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

In § 6 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Punkt ergänzt:

 

„-    Abfallbehälter, deren Unterbringung nach § 14 Abs. 2 Abfallsatzung aufgrund der baulichen Gegebenheiten mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist"

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Vertagt

x

 

 

 

 

Dafür

10

Dagegen

  0

Enthaltungen

  0

 

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27.05.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

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01.06.2010 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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01.06.2010 - Ortsbeirat Schmarl (7) - abgelehnt

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01.06.2010 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - abgelehnt

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01.06.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

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03.06.2010 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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03.06.2010 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - abgelehnt

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08.06.2010 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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08.06.2010 - Ortsbeirat Evershagen (6) - abgelehnt

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08.06.2010 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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09.06.2010 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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10.06.2010 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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10.06.2010 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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15.06.2010 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - abgelehnt

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15.06.2010 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - zur Kenntnis gegeben

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16.06.2010 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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16.06.2010 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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17.06.2010 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - abgelehnt

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22.06.2010 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

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22.06.2010 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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23.06.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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24.06.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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29.06.2010 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - abgelehnt