01.06.2010 - 6 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hameister erläutert:

-          laut Satzung gehören Abfallbehälter auf eigenen Grund und Boden

-          Verwaltung will auf diesen Punkt bestehen

-          Abfallbehälter im öffentlichen Raum verschmutzen das Umfeld

-          Gefahr durch Brandstiftung

-          Eigentümer müssen Lösungen suchen z.B. Hausmeisterservice, Versenkbarkeit 

od. ä.

Herr Scheube stimmt dem zu und schlägt vor, dass das Umweltamt mit Fleyern zu dieser Problematik informiert.

 

In diesem Zusammenhang informiert Her Malachowski, dass vor dem Haus am Mühlendamm 31 die Abfallbehälter im öffentlichen Raum unter seinem Fenster stehen.

Das Ortsamt wird das Stadtamt Abt. Sondernutzungen informieren

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

In §6 Abs.1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden Spiegelstrich ergänzt:

- bei Abfallbehältern, deren Unterbringung nach §14 Abs.2 der Abfallsatzung auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers möglich ist, wenn die örtlichen Verhältnisse eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes es zulassen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

X

 

 

Dafür

0

Dagegen

4

Enthaltungen

4