01.06.2010 - 6 Prof. Dr. Dieter Neßelmann (für die CDU...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- FDP-Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Hameister erläutert:
-
laut
Satzung gehören Abfallbehälter auf eigenen Grund und Boden
-
Verwaltung
will auf diesen Punkt bestehen
-
Abfallbehälter
im öffentlichen Raum verschmutzen das Umfeld
-
Gefahr
durch Brandstiftung
-
Eigentümer
müssen Lösungen suchen z.B. Hausmeisterservice, Versenkbarkeit
od.
ä.
Herr
Scheube stimmt dem zu und schlägt vor, dass das Umweltamt mit Fleyern zu dieser
Problematik informiert.
In diesem
Zusammenhang informiert Her Malachowski, dass vor dem Haus am Mühlendamm 31 die
Abfallbehälter im öffentlichen Raum unter seinem Fenster stehen.
Das
Ortsamt wird das Stadtamt Abt. Sondernutzungen informieren
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
In
§6 Abs.1 der Sondernutzungssatzung wird die Aufzählung um folgenden
Spiegelstrich ergänzt:
-
bei Abfallbehältern, deren Unterbringung nach §14 Abs.2 der Abfallsatzung auf
Grund der baulichen Gegebenheiten nicht auf dem Grundstück des Eigentümers
möglich ist, wenn die örtlichen Verhältnisse eine Sondernutzung des
öffentlichen Straßenraumes es zulassen.