Bau- und Planungsausschuss - 06.11.2018
Grunddaten
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||
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Öffentlicher Teil (17:00 - 18:30 Uhr) | ||||||
Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09)
Grundstücksverwertung: Grundsatz Erbbaurecht vor Veräußerung
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt: 1.Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ob bebaut oder unbebaut, werden im Falle ihrer Verwertung künftig nicht mehr veräußert, sondern in Erbbaurecht vergeben. 2.Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Ausschreibung. 3.Für die Erteilung des Erbbaurechtszuschlags ist nicht allein die Höhe des Gebotes ausschlaggebend. Ebenso sollen die vorgesehene Nutzung bzw. Bebauung sowie der Bieter selbst Berücksichtigung finden. 4. Auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle eines Verkaufes sowie zur Ausschreibung des Erbbaurechtes kann nur in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des Hauptausschusses verzichtet werden.
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abgelehnt
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abgelehnt
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zur Kenntnis gegeben
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