Beschlussvorlage - 2023/BV/4188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

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Beschlussvorschriften:  § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss Nr. 2022/DA/3131 der Bürgerschaft vom 30.03.2022
Beschluss Nr. 2018/AN/4131 der Bürgerschaft vom 03.04.2019
Beschluss Nr. 2016/AN/1839 der Bürgerschaft vom 07.09.2016
 

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Sachverhalt:

 

Die Kleingärten sind mit circa 660 Hektar ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur von Rostock. Aber Rostock wächst und der Baudruck in der Stadt nimmt zu und mit ihm auch der Druck auf die Gärten. Die Stadt will Bauen ermöglichen und gleichzeitig viele Kleingärten langfristig sichern sowie der Öffentlichkeit verstärkt zugänglich machen. Deshalb entwickelte die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeinsam mit den Kleingärtner*innen und dem Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock ein Konzept, um die Kleingärten und alternative Gartenprojekte als wesentlichen Teil der grünen Infrastruktur Rostocks unter Beachtung des steigenden Wohnraum- und Flächenbedarfs umweltgerecht und im Sinne sozialer Gerechtigkeit weiterzuentwickeln.

 

Das Modellvorhaben „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung finanziell gefördert und 2021 mit der Veröffentlichung in der Broschüre „Green Urban Labs; Strategien und Ansätze für die kommunale Grünentwicklung“ abgeschlossen. Es wurde begleitet durch eine umfangreiche und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Um objektiv bewerten und entscheiden zu können, welche Kleingartenanlagen gesamtstädtisch betrachtet besonders wichtig und schützenswert sind, wurden hierfür alle bestehenden Anlagen nach vier gleichwertigen Kriterien begutachtet: 

 

  • Versorgungsgrad der stadträumlichen Einheit mit Kleingartenparzellen
  • Nähe/ Bezug der Kleingartenanlagen zum Geschosswohnungsbau
  • Anteil von Einwohner*innen mit Anspruch auf Hilfen gem. SGB II und SGB XII
  • Erreichbarkeit der Kleingartenanlagen mit dem ÖPNV.

 

Je mehr eine Gartenanlage von diesen vier Kriterien erfüllt, desto bedeutender ist sie im Hinblick auf die Versorgung der Rostocker Bevölkerung mit Kleingärten und desto höher ist ihr Raumwiderstand gegenüber Umnutzung. Anhand des Raumwiderstandes wurde jede Anlage in eine von drei Erhaltungsstufen eingeordnet. Diese definieren, mit welcher Priorität die Kleingartenanlagen zu erhalten, zu entwickeln und zu sichern sind.

 

Neben der bedarfsgerechten Sicherung der Kleingärten, war die verbesserte Integration in das städtische Grün-/ Freiflächensystem, die stärkere Öffnung sowie die multifunktionale Gestaltung der Kleingartenanlagen für die Gesamtbevölkerung ein wichtiges Konzeptziel. Hierzu wurden Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens, allgemeine Handlungsempfehlungen sowie konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die differenzierte, individuelle Lösungen für die 155 Rostocker Kleingartenanlagen ermöglichen. Zudem wurden neun Schwerpunktmaßnahmen formuliert.

 

Aufgrund der historisch gewachsenen hohen Bedeutung der Kleingärten, des geringen Leerstandes und des guten Pflegezustandes wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten für die bedarfsgerechte Versorgung Rostocks mit Kleingärten ein Richtwert von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen gewählt. Die Gartenamtsleiterkonferenz des Deutschen Städtetages empfiehlt einen Richtwert im Bereich von 1:8 bis 1:12
 

 

Der Richtwert stellt das Maß einer nicht zu unterschreitenden gesamtstädtischen Mindestversorgung mit Kleingärten in Abhängigkeit vom prognostizierten Bevölkerungswachstum dar und wurde zusammen mit den Leitlinien bereits am 6. März 2019 der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben (Informationsvorlage Nr. 2019/IV/4404).

 

Kleingartenfonds

 

Am 03. April 2019 wurde durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgender Beschluss gefasst: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie für die Verdichtung und Aufwertung von nicht genutzten Kleingärten in den bestehenden Kleingartenanlagen Mittel zu einer eventuell notwendigen Unterstützung eines zu diesen Zwecken durch den Kleingartenverband/ Kleingartenverein geschaffenen Fonds zur Verfügung gestellt werden können, um so eine Bewirtschaftung dieser Gärten aufrechtzuerhalten“ (Nr. 2018/AN/4131). Das Kleingartenentwicklungskonzept greift den Prüfauftrag auf, indem die Errichtung eines Kleingartenfonds zur zweckgebundenen Förderung und Aufwertung bestehender Kleingartenanlagen als eine zentrale Schwerpunktmaßnahme definiert wird.

 

Zukünftig soll die Bereitstellung von Ersatzkleingärten primär durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen, die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes oder die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen erfolgen. Hierzu sollen die Mittel des Kleingartenfonds verwendet werden. Dieses Vorgehen wirkt dem Flächenverbrauch entgegen und ist damit letztlich viel kostengünstiger, klimafreundlicher und umweltverträglicher als die Neuanlage von Kleingärten.

 

Neben der begrenzten Flächenverfügbarkeit ist die Vorbereitung von Flächen für den Zweck der kleingärtnerischen Nutzung, durch verkehrsmäßige Erschließung, Bereitstellung von Stellplätzen, Versorgung mit Strom und Wasser, Einfriedung und Parzellierung sehr kostenintensiv. So musste beispielsweise die Stadt Rostock für Planung und Bau der neuen Kleingartenanlage „An der Nobelstraße“ mit 22 Parzellen ca. 160.000 Euro (32 Euro/m² bzw. 7.000-8.000 Euro/Parzelle) aufwenden.

 

Der Kleingartenfonds soll darüber hinaus dazu genutzt werden, bestehende Kleingartenanlagen qualitativ aufzuwerten, um beispielsweise Gemeinschafts-, Erholungs-  und Spielflächen zu schaffen oder Durchgangswege Instand zu halten. Auch die Umsetzung ökologischer Aufwertungsmaßnahmen und stadtgesellschaftlich relevanter Projekte und Aktionen (Tag der offenen Gärten, Gartenspaziergänge etc.) sollen mit dem Geld gefördert werden.

 

Der Kleingartenfonds ist mit einem zu definierenden jährlichen Budget zu versehen. Vorstellbar wäre sowohl die Förderung mittels eines jährlichen Festzuschusses durch die Kommune in Höhe von 100.000,- Euro/ Jahr, wie vom Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock vorgeschlagen, als auch die Verknüpfung der Förderung mit Anzahl und Zeitpunkt der bei einer Überplanung von Kleingärten aufgegebenen und damit neu zu schaffenden Parzellen.

 

Die finanziellen Mittel für den Kleingartenfonds sind ab dem Haushaltsjahr 2028 einzustellen und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für ein Stadtgartenbüro gebunden. Die Einrichtung eines Kleingartenfonds soll in enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und dem Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock umgesetzt werden. Dazu sind klare Regeln für die Mittelverwendung zu entwickeln und in einer Vereinbarung bzw. Kleingartenförderrichtlinie festzuschreiben. Indem die Kommune die Kleingartenvereine nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell unterstützt, unterstreicht die Stadt letztlich die Bedeutung der Kleingärten für die gesamtstädtische Grüne Infrastruktur.

 

Mit Vorlegen der Beschlussvorlage für das Kleingartenentwicklungskonzept "Grüne Welle-Stadtgarten Rostock" erfolgt die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2018/AN/4131 vom 3. April 2019: "Unterstützung Kleingartenfonds für Aufwertung und Verdichtung von Kleingärten in vorhandenen Anlagen".

 

Stadtgartenbüro

 

Für die zukunftsfähige Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie für die Unterstützung der Kleingärtner*innen bei der Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes, ist es zwingend notwendig, die Kleingartenbehörde im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen mit zusätzlichem Personal auszustatten (siehe u. a. Kap. 7.2.6 Verbesserung der städtischen Kleingartenverwaltung durch personelle und finanzielle ausreichende Ausstattung). So ist die abstimmungsintensive, organisatorische und finanzielle Unterstützung der Kleingartenvereine bei der Neustrukturierung, Verdichtung, Umgestaltung bzw. Aufwertung ihrer Kleingartenanlagen ohne personalintensiven Einsatz der Verwaltungsdienststellen nicht realisierbar. Deshalb empfiehlt eine weitere Schwerpunktmaßnahme des Kleingartenentwicklungskonzeptes die Einrichtung eines Stadtgartenbüros mit einer Mindestausstattung von 1,75 Stellen.

 

Das Stadtgartenbüro soll als Koordinierungsstelle zwischen Kleingartenvereinen, Verbänden, Akteur*innen alternativer Stadtgarten- und Umweltbildungsprojekte und der Stadtverwaltung dienen. Unter Leitung der Stadtverwaltung sollen im Stadtgartenbüro in Zusammenarbeit mit dem Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock und den Vereinen neben der Koordinierung aller Maßnahmen aus dem Kleingartenentwicklungskonzept auch die Mittel des Kleingartenfonds verwaltet werden.
Im Hinblick auf das Ansinnen der Stadtverwaltung, Bürgerbeteiligung/ Bürgerengagement zu fördern, bedarf es aufgrund unterschiedlicher Interessenslagen zunehmend einer verstärkten Vermittlung zwischen den verschiedensten Akteuren der Stadtgesellschaft, zum Beispiel zwischen Anwohner*innen, Kleingärtner*innen, Vereinen, Initiativen, Wohnungsgesellschaften, Flächeneigentümer*innen etc. Auch hier kann das Stadtgartenbüro als Vermittler agieren. Zudem sollen durch das Stadtgartenbüro die vielen erfolgreichen Stadtgartenprojekte („Urban-Gardening-Projekte“) in Rostock verstetigt, ihre Erfahrungen kommuniziert und weitere Projekte (u. a. Umweltbildungsprojekte) unterstützt werden. Auch im Hinblick auf das Eingehen von Kooperationen von Kleingartenvereinen bspw. mit sozialen Einrichtungen/ Institutionen und Bildungsträgern kann das Stadtgartenbüro als Vermittler fungieren und Unterstützung bei der Umsetzung anbieten.

 

In einem nächsten Schritt ist im Zeitraum 2026/ 2027 die Erarbeitung eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro erforderlich, in dem das Aufgabenspektrum, die Aufgabenverteilung, die Zuständigkeiten, die Finanzierung und die Ausstattung festgelegt werden. Für die Erarbeitung des Konzeptes hat das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen für den Haushalt 2026/ 2027 jeweils 20.000,- Euro pro Jahr eingestellt.

 

Die personelle Ausstattung im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen sollte aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Aufgaben und der Vielzahl an Kleingartenanlagen insgesamt um 1,75 Stellen erhöht werden. In der Startphase ist ab dem Jahr 2026 eine 1,00 Stelle für die Erarbeitung des Konzeptes und den Aufbau des Stadtgartenbüros notwendig.  Mit dem Vorliegen des Konzeptes für das Stadtgartenbüro (ab 2028) ist für die Erfüllung der Aufgaben des Stadtgartenbüros eine weitere 0,75 Stelle erforderlich. Ab diesem Zeitpunkt müssen ebenfalls die 100.000,- Euro für den Kleingartenfonds zur Verfügung stehen.


Ohne das Stadtgartenbüro inklusive der zusätzlichen 1,75 Stellen und ohne den Kleingartenfonds mit jährlich 100.000,- Euro ist die Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes nicht möglich, insbesondere die zeitnahe Bereitstellung von Ersatzparzellen für überplante Kleingärten im Kleingartenanlagenbestand.

 

Einbindung in das Umwelt- und Freiraumkonzept

 

Die Rostocker Kleingartenanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des gesamtstädtischen Grün- und Freiraumsystems. So erfüllen die Rostocker Kleingärten beispielsweise wichtige Klima- und Retentionsfunktionen und besitzen einen hohen ökologischen Wert als innerstädtischer Lebensraum sowie als Trittsteinbiotop im Biotopverbundsystem für Pflanzen und Tiere. Aus diesen Gründen wurden alle 155 Kleingartenanlagen alle im Kleingartenentwicklungskonzept dargestellten in das Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen und in der Karte „Freiraumqualität und Daseinsvorsorge“ sowie im Plan „Grüne Infrastruktur - Strategie 2040“ mit Umrissen dargestellt (ohne Angabe der Erhaltungsstufen).

 

Im UFK werden zudem aus dem Kleingartenentwicklungskonzept die sechs Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übernommen. Durch die Integration der Kleingartenanlagen in das UFK lässt sich die vorhandene Bedeutung sowie das Potenzial der Gärten aus gesamtstädtischer Umwelt­, Naturschutz- und Freiraumsicht direkt ableiten, unter anderem als:

 

  • Bestandteil wichtiger Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftleitbahnen,
  • Bestandteil der „Freiraumachsen“, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt das Rostocker Umland mit der Warnow verbinden und die verschiedenen Umwelt- und Naturschutzbelange mit den Aspekten der Freiraum-/ Erholungsfunktion für den Menschen bündeln sollen,
  • Bestandteil der wohnungsnahen Grün-/ Freiraumversorgung,
  • Bestandteil eines gesamtstädtischen Naherholungswegenetzes.

 

Essbare Hansestadt Rostock

 

Mit Vorlegen dieser Beschlussvorlage für das Kleingartenentwicklungskonzept "Grüne Welle-Stadtgarten Rostock" erfolgt die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 2016/AN/1839 vom 7. September 2016: "Essbare Hansestadt Rostock" (siehe Kapital 7.4.7.1 Kleingartenentwicklungskonzept).

 

Öffentlichkeitsarbeit zur Beschlussvorlage

 

Neben der vorliegenden Langfassung wurde das Konzept als übersichtliche, graphisch ansprechende Kurzfassung zusammengestellt, um die Inhalte der breiten Öffentlichkeit näher zu bringen („Kleingartenentwicklungskonzept_Kurzfassung, Januar 2022“).

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die Lang- und Kurzfassung sowie weitere Informationen zum Kleingartenentwicklungskonzept unter:

www.rostock.de/Kleingartenentwicklungskonzept

 

Ergänzend dazu wurde für die Präsentation des Kleingartenentwicklungskonzeptes im politischen und fachlichen Raum ein Film erstellt. Wesentliche Inhalte, Bewertungsgrundlagen und Weiteres werden hier vorgestellt.

 

Aktuelle Drohnenaufnahmen zeichnen ein breit gefächertes Bild der wertvollen Kleingartenbestände in Rostock. Grafiken und Animationen unterstreichen die zentralen Inhalte und Zusammenhänge des Konzeptes.

In Interviews kommen Vertreter*innen der Verwaltung, des Verbandes der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock, der Vereine sowie externe Fachleute zu Wort.

 

Der Film ist über den nachfolgenden LINK abrufbar:

https://bit.ly/KleingartenentwicklungskonzeptfuerRostock

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Umsetzung des Konzeptes entstehen Kosten für insgesamt zusätzliche 1,75 Stellen im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen. Mangels zu diesem Zeitpunkt erarbeiteter Stellenbeschreibungen und damit zusammenhängender Stellenbewertungen können die Kosten dafür noch nicht konkret beziffert werden. Dasselbe gilt für die Raummiete und Raumausstattung für das Stadtgartenbüro. Die konkreten Kosten werden im Rahmen der Beschlussumsetzung ermittelt und der Bürgerschaft mit den jeweiligen Haushaltsplänen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Es fallen in den Jahren 2026 bis 2027 jährliche Kosten in Höhe von 20.000 Euro für die Erarbeitung des Konzeptes für das Stadtgartenbüro an. Diese Aufwendungen sind im Finanzplan 2026/2027 Teilhaushalt 67 berücksichtigt und gedeckt. Darüber hinaus werden, wie im Sachverhalt beschrieben, voraussichtlich 100.000 Euro pro Jahr ab dem Haushalt 2028 im Teilhaushalt 67 für den Kleingartenfonds benötigt. Diese Mittel sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für ein Stadtgartenbüro gebunden.

 

Teilhaushalt:   67  – Amt für Stadtgrün
Produkt:   55100  – Stadtgrün      

Haus-haltsjahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Er-träge

Auf-

wendungen

Ein-

zah-lungen

Aus-

zahlungen

FP 2026

56255010/76255010

Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

- Konzept Stadtgartenbüro, Kleingartenfonds -

 

20.000 EUR

 

20.000 EUR

FP 2027

56255010/76255010

Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen - städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen

- Konzept Stadtgartenbüro, Kleingartenfonds -

 

20.000 EUR

 

20.000 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Vorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

x

liegen nicht vor.

 

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Eva-Maria Kröger

 

Hinweis:  

Alle Anlagen sind aufgrund ihres Umfangs ausschließlich in ALLRIS verfügbar. 

 

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Beschlüsse

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04.07.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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06.07.2023 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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11.07.2023 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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15.08.2023 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - vertagt

Beschluss:

Eine Empfehlung kann nicht ausgesprochen werden, da der Ortsbeirat nicht beschlussfähig ist. Die Beschlussfassung wird auf eine nächste Sitzung vertagt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

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29.08.2023 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - vertagt

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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05.09.2023 - Ortsbeirat Schmarl (7) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mit Änderung zugestimmt.

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07.09.2023 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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12.09.2023 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - abgelehnt

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12.09.2023 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Antrag wird angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

19.09.2023 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - geändert beschlossen

Beschluss: Beschlussvorlage mit Änderung zugestimmt

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

 

 

 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

21.09.2023 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Diskussionen im Gremium zu:

  • Änderung Richtwert von 1:7 auf jetzt 1:9?
  • Berücksichtigung unbebauter Flächen (Brachland), um dort neue Kleingärten zu errichten
    • Flächen wurden begutachtet, Pächter müssten bei „null“ anfangen, was bisher nicht gut angenommen wird
  • Warum werden Lauben abgerissen bzw. verwildern, wenn die Nachfrage sehr hoch ist?
    • während Corona Zeiten  war die Nachfrage sehr groß, aktuell ist ein Rückgang zu verzeichnen
Reduzieren

26.09.2023 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

26.09.2023 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - abgelehnt

Erweitern

04.10.2023 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

10.10.2023 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

Reduzieren

11.10.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

17.10.2023 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.10.2023 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

02.11.2023 - Ortsbeirat Südstadt (12) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

08.11.2023 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

14.11.2023 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

14.11.2023 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

Erweitern

22.11.2023 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Reduzieren

23.11.2023 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

30.11.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Erweitern

05.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

Reduzieren

06.12.2023 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150  400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.  

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1 : 9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

Beschluss Nr. 2023/BV/4188
(einschließlich bestätigter Änderungsanträge Nr. 2023/BV/4188-08 (ÄA) (s. TOP 8.3.7),
Nr. 2023/BV/4188-14 (ÄA) , Nr. 2023/BV/4188-15 (ÄA) und
Nr. 2023/BV/4188-16 (s. TOP 8.3.10 bis 8.3.12):

 

 

Präambel

 

Im Bewusstsein der sozialen, ökologischen, klimatischen und kulturellen Bedeutung der Kleingärtnerei und im Bestreben, das Kleingartenwesen in der Stadt zu bewahren und in die Zukunft zu führen sowie in Kenntnis des stetig hohen Bedarfes an Kleingarten­parzellen für unsere Einwohner*innen und des durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gewährten hohen Schutzes, beschließt die Bürgerschaft das Kleingarten­entwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 - 7). Das Kleingartenentwicklungskonzept dient auch als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Daher wird das Kleingartenentwicklungskonzept mit folgenden Maßgaben bzw. Änderungen beschlossen:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteile der grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt.
Davon sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren:
 

- durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung
durch Kleingärtner*innen,
 

- durch eine angemessene Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen
für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Daher wird die Mindestanzahl von 14.935 Parzellen festgeschrieben.
Der im Konzept genannte Wert von 1 Kleingarten auf 9 Geschosswohnungen ist ein Mindestwert, der zusätzlich einzuhalten ist. Sobald dieser Wert durch Neubau von Geschosswohnungen unterschritten wird, sind neue Kleingärten durch die Stadt zu schaffen.

 

3. Die Bürgerschaft versteht das Vorhalten von Kleingärten als integrativen Bestandteil moderner Stadtentwicklung. Angesichts konkurrierender Nutzungen, auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt, durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung u.a. ist im Einzelfall die Inanspruchnahme von einzelnen Kleingartenparzellen möglich.
Die Inanspruchnahme ganzer Kleingartenanlagen ist ausgeschlossen.
Dadurch wegfallende Parzellen sind entsprechend der Erläuterungen zu den Erhaltungsstufen zu kompensieren. Die Kompensation ist vor der Inanspruchnahme zu klären bzw. festzulegen. Die finanziellen Aufwendungen der Kompensation werden durch die Stadt oder Investor getragen.
 


 

     Mögliche Kompensationsmaßnahmen für die Umnutzung von einzelnen Parzellen sind z.B.:
 

1. die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
 

2. die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes im Einvernehmen mit den betroffenen Kleingartenvereinen,
 

3. die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen,
 

4. sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

4. Eine baurechtliche Sicherung der Kleingartenparzellen erfolgt unter Berücksichtigung von § 16 Absatz 2 BKleingG durch sukzessive zu errichtende einfache Bebauungspläne nach und nach über alle Bestandsanlagen unabhängig von ihrer Einordnung in eine Erhaltungsstufe.

 

5. Die Bürgerschaft richtet wieder einen Kleingartenbeirat ein. Neben Vertretern der Bürgerschaft und des Verbands der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock sollen auch Vertreter der Kleingartenvereine im Beirat vertreten sein.
Zu den Aufgaben dieses Kleingartenbeirates gehören u.a.:
 

1. Zustimmung zur Verwendung von Mitteln aus dem Kleingartenfonds, ähnlich dem Verfahren der Ortsbeiratsbudgets,
 

2. Informationen über und Zustimmung zu Planungen, Prüfungen etc. der Stadtverwaltung zur Inanspruchnahme von Kleingartenparzellen.

 

6. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden. Der Kleingartenfonds dient u.a. der finanziellen Unterstützung der kleingartenbezogenen Maßnahmenvorschläge im Kleingartenentwicklungskonzept.

 

8. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen wird im Falle der erforder­lichen Umnutzung von Kleingartenanlagen bzw. einzelner Kleingartenparzellen eine Kleingarten­parzellen-Ausgleichsplanung (KlgAglPlng) vorgenommen, die verbindlich darlegt, wie und wo die von einer Umnutzung betroffenen Kleingartenparzellen entsprechend den Festlegungen zu den Erhaltungsstufen kompensiert werden sollen. Die KlgAglPlng wird Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und gilt für neu begonnene Verfahren ab Beschlussfassung über das Kleingartenentwicklungskonzept.

Dem vorgelagert werden bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes die zum Ausgleich geeigneten Flächen identifiziert.


 

9. Nach der Ratifizierung des EU Nature Restoration Law durch die Bundesrepublik Deutschland sollen dessen Auswirkungen auf das Kleingartenentwicklungskonzept evaluiert und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.“

 

Anlagen:

1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle Stadtgarten Rostock“,
2 Kleingartenentwicklungskonzept … Kurzfassung,
3 Plan 1 Bestand der Kleingartenanlagen und alternativen Gartenformen,
4 Plan 2 Analyse der Kleingartenanlagen,

5 Plan 3 Bedeutung der Kleingartenanlagen für die Versorgung mit Parzellen,

6 Plan 4 Mitversorgung benachbarter Stadtbereiche mit Parzellen,
7 Plan 5 Entwicklungskonzept

(werden nach Überarbeitung beigefügt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt