29.08.2023 - 11.1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Behrmann und Frau Bach stellen das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle-Stadtgarten Rostock“ vor.

Mit dem Modellvorhaben „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“, welches durch den Bund gefördert wurde, hat das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen im Rahmen eines breiten, öffentlichen Beteiligungsverfahrens erstmals ein umfangreiches Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist es, Kleingärten und alternative Gartenformen im Einklang mit der Wohnraumentwicklung zukünftig bedarfsgerecht zu sichern und umwelt- und sozialgerecht weiterzuentwickeln.
Bei Bedarf ist die entsprechende Broschüre unter dem Link

www.rostock.de/Kleingartenentwicklungskonzept abrufbar.

Herr Mucha bedankt sich für die Ausführungen und eröffnet die Fragerunde.

Frau Petzold:

Auf dem Plan 5, was sind die grauen Flächen?

Frau Bach:

Das sind die Wohnflächen.

 

Herr Mucha:

Wie kommen die unterschiedlichen Einstufungen in der Gartenanlage „Uns Fritied“ 1 und 2

zustande?

Frau Bach:

Die Einstufungen hängen von den Kriterien ab. So wird z.B. die Nähe zu Bebauung, die Nähe zum ÖPNV usw. mit herangezogen.

Aber egal welche Einstufung vorgenommen wurde, alle Anlagen und Gärten sind erhaltenswert.

 

Frau Petzold:

Wenn Gärten wegfallen, wie sieht es mit einem Ersatz

aus und welche finanziellen Hilfen werden geleistet?

Frau Bach:

In solchen Fällen ist alles genau geregelt. Es gibt gesetzliche Vorlagen, wie z. B. das Entschädigungsgesetz. Beim absoluten Neuanfang wird das 1,3 fache ersetzt, egal ob die Fläche privat oder städtisch ist.


Frau Günther:

Im Kurzkonzept sind drei verschiedene Anzahlen von Kleingärtenparzellen genannt, welche stimmt?

Alle drei Parzellen von „Uns Fritied 1 und 2“ und „In de Süld“ haben einen gemeinsamen Parkplatz – gilt das als Bewertungskriterium?
Wieso ist der Wohnbebauungsabstand auf 300 m angesetzt worden?
Frau Bach:

Der Parkplatz gilt nicht als Bewertungskriterium, hier wird nur die Nähe zum ÖPNV gewertet.

Und die Kriterien wurde oft besprochen und da gab es keine Einwände.

 

Frau Günther:

Das Konzept wurde in der Corona Zeit erstellt. Allein der Zustand des Leerstandes, die Wohnungsbebauung und die Verjüngung bei den Gärtnern hat sich bis heute sehr geändert.

Frau Bach:

Die Verjüngung geht zurück und auch der Leerstand ist noch vorhanden.

Zusätzliche Bebauung findet Beachtung im Berechnungswert.

 

Herr Hoppe:

Sein Garten im Warnemünde wurde in Stufe 3 eingestuft. Das entspricht nicht der Realität.



Frau Günther:

Wie können Vereine Vereinsheime bauen, wenn es hier keine Baugenehmigung gibt?
Frau Bach:

Die Satzung lässt das aber zu und dann ist es auch genehmigungsfähig. Außerdem kann das mit Fördergeldern unterstützt werden.


Herr Mucha:
Welchen Vorteil bringt der Kleingartenpark?

Frau Bach:

Die Kleingärten sollen sich für die Einwohner/innen öffnen. Das ist zu gewährleiten durch Durchgangswege, öffentliche Spielplätze und z. B durch die Integration öffentlicher Grünflächen.

Die Rahmengartenverordnung sieht es auch vor, dass Gärten öffentlich zu halten sind,

aber leider entscheiden Gartenvorstände dies manchmal anders.

Herr Zschau:

Vorstand der Kleingartenanlage „Uns Fritied“ bringt seine Sorgen und Bedenken zur Sprache.

Er wird seine konkreten Fragen an das Ortsamt NW2 und an Frau Bach weiterleiten.

 

Herr Mucha:

Die Diskussion hat gezeigt, dass noch lange nicht alle Fragen zum Konzept geklärt sind.

Es besteht weiterhin Beratungsbedarf, auch in den Fraktionen.

 

Deshalb schlägt er vor, die Beschlussvorlage auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

Die Mitglieder des Ortsbeirates stimmen dem Vorschlag einstimmig zu.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt