02.11.2023 - 8.1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Fischer-Gäde informiert, dass es in Rostock 15.000 Kleingärten auf einer Fläche von 660 Hektar gibt. Der gesamte Bestand wurde erfasst und bewertet mit dem Ziel der Erhaltung des kompletten Bestandes. Sie erklärt, dass die Stadt Rostock wächst, dies jedoch nur nach innen kann; von außen kommen keine neuen Flächen hinzu. Mit dem Kleingartenentwicklungskonzept möchte man erreichen, dass es verbindliche Regelungen über den Erhalt und, sofern doch Gärten abgerissen werden müssen, über die Neuschaffung  von Parzellen vorhanden sind. Als Negativbeispiel, was ohne diese Regelungen geschehen könnte, nennt sie die Gartenanlage am Groten Pohl, welche seit Jahren brach liegt. Ein weiteres Ziel ist es, alle Kleingartenanlagen der Stadt besser an den ÖPNV und an Radwege anzubinden. Ferner möchte man eine bessere Vernetzung aller Grünanlagen erreichen. Die Erhaltungsstufen sollen den Ämtern dabei ein Werkzeug sein, um Ausbaupotentiale zu erkennen.

 

Herr Pluntke gibt mit Hilfe einer Präsentation einen tieferen Einblick in die Ziele des Kleingartenentwicklungskonzeptes anhand von Beispielen aus der Südstadt.

 

Im Anschluss an die Präsentation gibt es einen regen Austausch mit Anwohnern und Ortsbeiratsmitgliedern, in deren Verlauf Fragen beantwortet werden:

 

  • Der Begriff Erhaltungsstufen ist vielen Bürgern nicht klar. Es wird angenommen, dass Gärten mit Stufe 3 zuerst abgerissen werden. Außerdem werte Erhaltungsstufe 3 jeden Garten in dieser Stufe automatisch ab. Hier wird klargestellt, dass die Erhaltungsstufen nur darlegen, welche Kleingartenanlage welche Kriterien erfüllt (z. B. Anbindung an ÖPNV, Nähe zu Wohnungen zu sozial schwächeren Bürgern). Das Ziel ist nicht Abwertung sondern Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

 

  • Das neue Verhältnis von Gartenparzellen zu Wohnungen von 1:9 (statt wie bisher 1:7) begründet sich im Neubau von Geschosswohnungen bei gleichzeitigem Erhalt aller bisherigen Parzellen. Da keine weiteren Kleingartenanlagen/neue Parzellen geschaffen werden, verändert sich automatisch das Verhältnis.

 

  • Sowohl von Bürgern als auch Ortsbeiratsmitgliedern gibt es Kritik am Kleingartenentwicklungskonzept. Beispielhaft sei auf, aus Sicht der Kleingartenvorstände sinnfreie Verbesserungsvorschläge wie die Errichtung von Vereinsheimen hingewiesen für Gartenanlagen, wo bereits Vereinsheime existieren. Außerdem wird kritisiert, dass viele Kleingartenanlagen für die Öffentlichkeit verschlossen seien. Die Bürger berichten, dass Sie während des Frühjahrs und Sommers problemlos in alle Gartenanlagen gelangen konnten. Hier wird jedoch von Frau Fischer-Gäde berichtet, dass während der Erhebung bis zu 40 % der Tore verschlossen waren. Außerdem wurden einige Wege in den Gartenanlagen als wichtige Verbindungswege ausgemacht, bei denen es sich aus Sicht der Planer lohnt, diese ganzjährig zu öffnen. Des Weiteren teilt ein Gartenverein mit, dass sie sich ein Vereinshaus mit einem anderen Verein teilen; das wurde ihnen negativ ausgelegt. So etwas sollte beachtet werden bei der Einstufung.

 

  • Herr Posselt merkt an, dass kommunale Aufgaben, wie das Aufstellen von Bänken oder das Öffnen der Wege, nicht im Aufgabenbereich der Kleingartenanlagen liegen.

 

  • Ebenfalls wird der Beteiligungsprozess bzw. die Datenerhebung kritisiert. Es wurden in den Fragebögen viele Fragen gestellt, deren Antworten in der Auswertung keinerlei Beachtung fanden. Darüber hinaus gab es Begehungen im Januar und Februar, wo klar ist, dass die Tore der Kleingartenanlagen verschlossen sind. Weiterhin wurden Veranstaltungen im Rathaus statt in den jeweiligen Stadtteilen durchgeführt. Und auch die mangelnde Kommunikation zwischen den Ämtern wird kritisiert.

 

  • Das Kleingartenentwicklungskonzept soll als Handlungsrahmen gesehen wird, damit nicht „willkürlich“ vom Amt für Stadtplanung Gärten „geopfert“ werden. Man möchte für andere Ämter verbindliche Vorgaben machen für den Fall, dass für Vorhaben auf Flächen zurückgegriffen werden muss, auf denen sich bisher Kleingartenanlagen befinden.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt