26.09.2023 - 9.1 Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - S...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Frau Behrmann stellt sich als neue Amtsleiterin des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, sowie Frau Bach und Herrn Pluntke als Sachbearbeiter vor und spielt das Grußwort der Senatorin für Infrastruktur, Umwelt und Bau ab.

 

Herr Pluntke stellt das Kleingartenentwicklungskonzept vor.

Herr Schommartz: Ursprünglich war das Verhältnis von Kleingarten zu Etagenwohnung 1:7, warum wird es jetzt auf 1:9 gesenkt und somit Gärten aufgegeben?

Frau Bach: Das ist nicht korrekt. Es wird kein Garten aufgegeben. Allerdings verändert sich das Verhältnis mit jeder neu gebauten Wohnung. Da Rostock viele neue Wohnungen gebaut hat und in Zukunft noch bauen wird, aber keine neuen Gärten errichtet werden, verändert sich das rechnerische Verhältnis in Richtung 1:9.

Herr Massenthe: Es wurden neue Gärten in der Südstadt gebaut, allerdings wurden diese von den Einwohnern bisher nicht angenommen.

Herr Schommartz: Die neuen Gärten werden entsprechend des Bundeskleingartengesetztes errichtet, und dürfen somit kein Strom- und Wasseranschluss im Gartenhäuschen haben. Daher sind diese Gärten für Nutzer eher unattraktiv.

Herr Massenthe: Die Einstufung der Anlagen in die Erhaltungsstufen 1-3 ist für die Rostocker Stadtdörfer nicht sinnvoll. Alle Anlagen sollten Bestandsschutz haben.

Frau Bach: Es sollen alle Anlagen erhalten werden. Die Anlagen in Gehlsdorf, Krummendorf usw. haben einen Mitversorgungsauftrag für die mit Kleingärten unterversorgten Bereiche wie Toitenwinkel und Dierkow.

 

 

 

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 - 7) als Abwägungsbelang für strategische kommunale Planungsprozesse, insbesondere die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Es gelten folgende Maßgaben:

 

1. Die Kleingärten in Rostock sind als wesentlicher Bestandteil der Grünen Infrastruktur ein wichtiger Baustein für die Lebensqualität in unserer Stadt. Durch eine ausreichende Zahl von Kleingartenparzellen zur Nutzung durch Kleingärtner*innen sowie durch eine breitere Öffnung und Aufwertung der Kleingartenanlagen für eine bessere Nutzbarkeit durch die Öffentlichkeit sollen möglichst viele Menschen unserer Stadt profitieren.

 

2. Wesentliches Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten im Einklang mit der Wohnraumentwicklung. Das im Kleingartenentwicklungskonzept genannte Verhältnis von 1 Kleingarten pro 9 Geschosswohnungen bei Kleingartengrößen von 150-400 m² Nettofläche, ist ein Mindestwert, der dieses Ziel gewährleisten soll.

 

3. Die im Kleingartenentwicklungskonzept festgelegten drei Erhaltungsstufen der jeweiligen Kleingartenanlagen stellen gutachterliche Empfehlungen des Konzeptes dar. Sie weisen den unterschiedlichen Grad des Raumwiderstandes gegenüber einer geplanten Umnutzung aus. 

 

4. Angesichts konkurrierender Nutzungen auf der sehr begrenzten Fläche unserer Stadt durch Wohnen, Gewerbe, ÖPNV-Entwicklung, Energiewende u. a. sind im Einzelfall Kompromisse erforderlich. Wenn im Ergebnis eines Abwägungsprozesses Kleingartenparzellen wegfallen, sollen diese entsprechend der im Konzept ermittelten Raumwiderstände ausgeglichen werden, z. B.

 

  • durch die Wiederbelebung leerstehender Bestandsparzellen,
  • die Neustrukturierung und Verdichtung des Parzellenbestandes,
  • die Erweiterung bestehender Kleingartenanlagen
  • sowie bei Eignung, Integration von kommunalen Einzelgärten in benachbarte Kleingartenanlagen.

 

5. Kleingartenparzellen der Erhaltungsstufe I, die nicht auf stadteigenen Flächen liegen, werden mittels Flächenankauf bzw. über die Bauleitplanung gesichert. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird im Einzelfall geprüft.               
 

6. Bei künftigen Planungen von Wohnraum ist die damit einhergehende Veränderung der Versorgungsgröße an Kleingärten gemäß des Richtwerts 1:9 zu berücksichtigen.

 

7. Zur Umsetzung des Konzeptes wird mit dem Stellenplan zum Haushalt 2026 die Einrichtung einer zusätzlichen 1,0 Stelle sowie zum Haushalt 2028 die Einrichtung einer weiteren 0,75 Stelle für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

8. Die zur Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzeptes erforderlichen, finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 Euro/ Jahr für den Kleingartenfonds werden ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilhaushalt 67 eingestellt und sind an das Vorliegen eines konkreten Konzeptes für das Stadtgartenbüro gebunden.

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

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