Antrag - 2022/AN/3596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen
wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich
an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig
und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

 

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

 

In den letzten beiden Jahren hat sich das E-Roller-Angebot in Rostock drastisch erhöht.

Einerseits ist zu begrüßen, dass die Nutzung von E-Rollern zu einem wichtigen Faktor für die Mobilität und Fortbewegung an der frischen Luft in Rostock geworden ist.

Anderseits beschweren sich viele Menschen über unsachgemäß abgestellte Roller, welche für mobilitätseingeschränkte Personen, Blinde und Sehbehinderte eine ernstzunehmende Gefahr und Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit darstellen, aber auch andere Fußgänger und den Radverkehr behindern.

 

Das Amt für Mobilität bemüht sich intensiv darum, die Entwicklung des E-Roller-Angebots kontinuierlich zu begleiten und im Rahmen der Möglichkeiten zu steuern.

 

Der vorliegende Antrag soll die Verwaltung dabei unterstützen und dazu beitragen, durch klare Regelungen den Konflikt zwischen E-Rollern und anderen Gruppen zu reduzieren.

Dazu greift er Diskussionsergebnisse einer Gesprächsrunde unter Federführung des Amtes für Mobilität mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes von Ende Mai und eines Arbeitsgesprächs der Fraktionen von GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR und SPD mit Anbietern von E-Rollern und Vertretern des Mobilitätsamtes auf.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Die Verwaltung sollte prüfen, ob für die Steuerung und Koordination neuer Mobilitätsformen (E-Mobilität, E-Roller, Carsharing) zusätzliches Personal erforderlich ist.

 

 

Begründung der Dringlichkeit für den Bau- und Planungsausschuss

Die vorgeschlagenen Regelungen sollen im Interesse aller Betroffenen
(u.a. Sehbehinderte) möglichst bald umgesetzt werden.

Die nächste Bürgerschaftssitzung wäre erst im Dezember.

Wegen erforderlicher Vorabstimmungen war eine frühere Einbringung nicht möglich.

 

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gez. Chris Günther    gez. Uwe Flachsmeyer

CDU/UFR-Fraktion    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

gez. Eva-Maria Kröger   gez. Thoralf Sens

Fraktion DIE LINKE.PARTEI   Fraktion der SPD 

 

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Beschlüsse

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04.10.2022 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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12.10.2022 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.10.2022 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.10.2022 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - Abstimmung entfallen

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20.10.2022 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen
wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich
an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig
und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

 

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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26.10.2022 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z. B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z. B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen.
Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z. B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z. B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

Beschluss Nr. 2022/AN/3596:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen und in begründeten Einzelfällen sind ergänzend taktile Leitsysteme zu installieren..

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden und mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen haben.
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z. B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z. B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen.
Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z. B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z. B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

 

9. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich mit den Verantwortungsträgern und den
E-Roller-Anbietern über die Einrichtung eines Unfallunterstützungsfonds zu verständigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt