20.10.2022 - 4.4 Vorsitzende der Fraktionen CDU/UFR, BÜNDNIS 90/...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Mucha stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Rederecht für Herrn Werner. Dem

Antrag wird einstimmig zugestimmt. Herr Werner plädiert u.a. für eine farbliche und taktile Abgrenzung der Stellflächen. Zudem sollten Zeiten für die Umsetzung im Antrag benannt werden.

 

Frau Günther stellt ihre Änderungsanträge vor.

 

Herr Nozon zeigt eine Präsentation zum Sachstand Leih-E-Tretroller in Rostock.

 

Herr Jaeger erfragt, ob eine stärkere Vernetzung der E-Roller mit dem Umweltverbund - dort wo Verknüpfungen fehlen - möglich ist. Herr Nozon erläutert, dass die E-Roller häufig in den Abendstunden zum Einsatz kommen, da dann die ÖPNV-Taktung geringer ist. Es bestehen erste Überlegung z.B. zur Integration der E-Roller ins VVW-Abo oder zu Gratis-Minuten für Abonnenten.

 

Herr Dr. Posselt merkt an, dass die Fraktionen sich eigentlich auf einen Antrag geeinigt hatten. Daher bedarf es keiner weiteren Änderungsanträge.

 

Frau Pittasch sagt, dass einige Punkte des Antrags bzw. der Änderungsanträge nicht realisierbar sind. Beispielsweise kann es bei einer freiwilligen Vereinbarung keine Konsequenzen bei Nichteinhaltung geben. Auch die Sonderfonds seien nutzlos, da Versicherungen bereits die meisten Schäden abdecken. Herr Porst fügt hinzu, dass der Unfallfonds zwar nicht für Sachschäden aber für Personenschäden sinnvoll wären.

 

Herr Hannemann weist darauf hin, dass die Sichtbarkeit der E-Roller im Dunkeln verbessert werden sollte. Die Schulung von Mitarbeitern des KOD sollte kein Angebot, sondern verpflichtend sein. Auch andere Betriebe (z.B. Stadtentsorgung, private Sicherheitsunternehmen) sollten hinsichtlich der E-Roller geschult werden. In Hamburg übernimmt die Stadtentsorgung u.a. das Aufstellen der Roller und stellt dies dem E-Roller-Verleih in Rechnung. Herr Nozon erläutert, dass eine Schulung des KOD wichtig ist, um Ordnungswidrigkeiten entsprechend ahnden zu können. Bei der Beseitigung von Missständen muss dem Anbieter zunächst eine Frist gegeben werden.

 

Herr Kröger sieht das vordringliche Problem in der Behinderung der Mobilität anderer Personen durch unsachgemäßes Abstellen der E-Roller. Der Antrag stellt vor allem eine politische Willensbekundung dar.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen
wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich
an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig
und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

 

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt