04.10.2022 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen CDU/UFR, BÜNDNIS 90/...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Pittasch erkundigt sich nach den Konsequenzen des Antrages, da gemäß Aussage der Verwaltung keine Regelung durch Satzung möglich ist.

 

Herr Porst hat an einem Arbeitsgespräch der Fraktionen mit Anbietern von E-Rollern und Vertretern des Mobilitätsamtes teilgenommen und erläutert, dass sich die Konsequenzen aus dem Antrag ergeben. Eine Sanktion ist z.B. eine mögliche Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller. Herr Porst berichtet von einer Diskussion wie weit die Anforderungen über Satzung geregelt werden können. Im Ergebnis ist dies ein sehr langwieriger Prozess, da die Sondernutzungssatzung geändert werden müsste. Daher wurde der Weg über einen Antrag an die Bürgerschaft gewählt.

 

Frau Schröder erfragt die Möglichkeit der Erweiterung des Nutzungsgebietes und bittet das Amt für Mobilität in den weiteren Gesprächen die Erweiterung des Geltungsbereiches herbeizuführen.

 

Frau Pittasch informiert, dass in einem früheren FDP-Antrag eine Verbesserung der Koordination für einen besseren Umstieg angestrebt wurde und erkundigt sich, ob die Kommunikation mit der RSAG diesbezüglich gesucht wurde. Herr Porst verneint dieses.

 

Herr Brincker kritisiert, dass die Errichtung fester Abstellflächen der Nutzungsidee der E-Roller widerspricht. Herr Porst erläutert, dass die festen Abstellflächen nicht stadtweit eingerichtet werden sollen, sondern dort wo eine Gefährdung besteht.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen
wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich
an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig
und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

 

 

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

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