12.10.2022 - 4.2 Vorsitzende der Fraktionen CDU/UFR, BÜNDNIS 90/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kröger, Behindertenbeauftragte, begrüßt auch im Namen der Blinden und Sehbehinderten den Antrag. 1.200 Blinde und Sehbehinderte leben in Rostock.

Blindenleitsysteme sind oft durch Roller verstellt und stellen eine Behinderung und Unfallgefahr dar. Das Abstellen auf den Blindenleitsystemen sollen nicht „wirksam reduziert“, sondern musst als Verbot formuliert werden.  Außerdem sollte eine Zeitschiene zur Umsetzung festgelegt werden.

 

Dem Rederecht für Frau Kindt vom Verein für Blinde und Sehbehinderte Rostock wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Kindt stellt das Laufen am langen Stock mit Hindernissen auf dem Leitstreifen dar. Die Roller müssen an Flächen abgestellt werden, wo niemand behindert wird.

 

Roller sind GPS-gesteuert und das Abstellen in genehmigten Bereichen kann so überwacht werden, berichtet die Verwaltung. In nicht genehmigten Abstellbereichen kann der Roller nicht deaktiviert werden und die Gebühren laufen für den Nutzer weiter.

Auch die Geschwindigkeit kann vom Anbieter für ausgewiesene Bereiche über GPS angepasst werden.

 

Auf Nachfrage, warum die Anbieter das noch nicht selbst gemacht haben, wird informiert, dass dies bisher im Vertrag noch nicht festgelegt wurde.

 

Im Antrag sollen ausgewiesene Sondernutzungsbereiche und eine Zeitschiene klarer formulieren werden.

 

Es wird ein Änderungsantrag des Ausschusses vorgeschlagen. Punkt 2 des Beschlussvorschlages soll lauten:

„Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich

an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden und mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen haben.

Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.“

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

10 ja 

0 nein

0 Enthaltung

 

Auf Nachfrage zu Sanktionen informiert die Verwaltung, dass diese den Anbieter treffen.

 

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Beschluss einschl. der Änderungsanträge:

 

Die Bürgerschaft begrüßt das Engagement der Verwaltung, im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen die Konflikte zwischen den neuen E-Roller-Angeboten und anderen Nutzergruppen zu reduzieren und beauftragt den Oberbürgermeister, diese Bemühungen verstärkt fortzuführen:

 

1. Die bereits vorgesehene Einrichtung fester Abstellflächen in der Innenstadt, in Lütten Klein und Warnemünde sowie in weiteren stark frequentierten Bereichen
wird begrüßt. Sie ist im kommenden Jahr einzuführen und schrittweise weiter zu entwickeln. Die Flächen sind farblich zu kennzeichnen.

 

2. Durch entsprechende Absprachen mit den Anbietern, Kampagnen welche sich
an die Nutzer richten und durch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten muss das Abstellen der E-Roller auf Bodenleitsystemen für Sehbehinderte wirksam reduziert werden (mind. 1 m Abstand von denselben in beide Richtungen).
Bereiche und Radwege an welchen durch das Abstellen von E-Rollern akute Verkehrssicherheitsprobleme entstehen können (Kurven, geringe Breite, keine Beleuchtung) sollen zu Abstellverbotszonen erklärt werden.

 

3. Es sind Fahrverbotszonen für die E-Roller einzurichten, insofern dies zulässig
und umsetzbar ist, in denen sich der Antrieb automatisch abschaltet, z.B. in der Kröpeliner Straße, der Breiten Straße und auf dem Boulevard Lütten Klein.

 

4. Die Erkennbarkeit der E-Roller im Dunklen ist zu verbessern, z.B. durch Gestaltung der Griffe sowie der Vorder- und Heckpartie mit hellen Farben.

 

5. Für Hinweise auf falsch abgestellte Roller ist ein für andere Nutzergruppen gut erreichbares Beschwerdemanagement einzurichten und breit bekannt zu machen, inkl. gut lesbarem Hinweis auf jedem Roller.

  

6. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) sind Ordnungswidrigkeiten durch falsch abgestellte E-Roller ebenso zu ahnden wie bei anderen Fahrzeugen. Es sind entsprechende Schulungen für den KOD anzubieten.

 

7. Vertreter der Bürgerschaft werden mindestens einmal im Jahr, z.B. im Herbst zur Auswertung der Saison, zum runden Tisch mit den Anbietern der E-Roller eingeladen. Mindestens einmal im Jahr wird die Bürgerschaft durch eine Informationsvorlage über die aktuellen Regelungen und weitere geplante Maßnahmen für E-Roller informiert.

 

8. Sollten Anbieter, von den freiwillig vereinbarten Zielen und "Spielregeln" massiv abweichen und es durch E-Roller einzelner Anbieter zu regelmäßigen Verstößen und Behinderungen kommen, sind geeignete Sanktionen gegenüber dem Anbieter wie z.B. eine Reduzierung der zulässigen Zahl der E-Roller bis zur Aufkündigung der Vereinbarung vorzunehmen.

  

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt