Beschlussvorlage - 2014/BV/5409
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel"
Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.03.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Ost; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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22.04.2014
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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24.04.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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24.04.2014
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08.05.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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30.04.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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14.05.2014
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Beschlussvorschlag:
Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),
begrenzt: - im Norden:durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich
des Marienroggenweges
- im Osten: durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen
Weidendamm und Marienroggenweg)
- im Süden: durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den
Ostabschnitt des Marienroggenweges und
- im Westen: durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige
Gutsanlage
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: 2008/BV/ 0856 v. 28.01.2009
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft vom 28.01.2009, welcher im Städtischen Anzeiger vom 11.02.2009 ortsüblich bekannt gemacht worden ist, eingeleitet.
Zur Konkretisierung der Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes wurde ein Grünordnungsplan gem. § 11 (3) BNatSchG i.V.m. § 11 NatSchAG M-V als Grundlage für die planerische Abwägung nach § 1 (7) BauGB erarbeitet. Die Gesamtfläche des Plangebietes umfasst ca. 21 ha.
Einzelne Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden am 10.03.2010, 27.05.2010, 07.10.2010 frühzeitig beteiligt. Der Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und des Scoping den berührten Behörden und sonstigen TöB zur Stellungnahme gem. § 4 (1) BauGB vorgelegt. Die Öffentlichkeit wurde am 21.04.2011 und 24.05.2012 gem. § 3 (1) BauGB frühzeitig beteiligt. Zusätzlich fanden mehrere Erörterungsgespräche mit Bürgern statt. Der Vorlage 2012/BV/3455 über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf vom Frühjahr 2012 hatte die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung vom 20.06.2012 ihre Zustimmung verweigert. Deshalb ist nunmehr der Entwurf gemäß den damals von der Bürgerschaft befürworteten Änderungsanträgen und nach Rücksprachen im Bau- und Planungsausschuss am 13.11.2012 und im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung am 22.11.2012 geändert worden. Schwerpunkte der formlosen Abwägung und der Einarbeitung neuerer Erkenntnisse der beteiligten Ämter waren:
- die Verringerung der Intensität der Bebauungsdichte der zusätzlichen Wohngebietsflächen u.a.
durch Beschränkung der zulässigen Grundstücksüberbauung und Regelung von
Grundstücksmindestgrößen sowie der zulässigen Bauhöhen und Dachneigungen.
- Veränderungen der zukünftigen Grenzen des Geltungsbereiches nördlich des
Marienroggenwegs, in den Kurvenbereichen Toitenwinkler Weg /Marienroggenweg und
Weidendamm/Krummendorfer Straße.
- Verzicht auf die Wohngebietsausweisung nordöstlich des Toitenwinkler Weges und westlich
des Marienroggenweges zugunsten von Grün- und Waldflächenausweisung.
- Veränderung der Festsetzungen zu Wohngebiet und Hausgärten zwischen Lindenallee und
Marienroggenweg (sog. Außenbereich im Innenbereich).
- städtebauliche Änderungen der Wohngebietsflächen im Bereich des ehemaligen Gutshofes
innerhalb des Burgwalls u.a. in Bezug auf die überbaubaren Grundstücksflächen und den Verzicht auf die Anlage einer hofuntypischen Baumallee.
- Ausweisung des südöstlichen Teils der Krummendorfer Straße zwischen Kirche und
Weidendamm als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich.
- Ausweisung von 24 Pkw-Stellplätzen für Trauergäste und Kirchbesucher.
- Die Breite der festgesetzten Verkehrsflächen (der Krummendorfer Str., Lindenallee, Marienroggenweg) ermöglichen bei entsprechendem Bedarf den Ausbau der Krummendorfer Straße mit Trennung von Fußgängern und Kfz sowie eine Leistungsfähigkeitssteigerung der Lindenallee durch Anordnung einer Einbahnstraßenlösung. In Auswertung erfolgter Verkehrszählungen und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Verkehrsbelegung durch die geplanten zusätzlichen Haushalte ist ein Erreichen der Leistungsfähigkeitsgrenze für die als Wohnweg ausgebaute Krummendorfer Straße jedoch bei Weitem nicht zu erwarten.
- Flächensicherung für den Neubau eines Abschnitts des Vorfluters 13/4 durch Festsetzung einer Fläche zur Regelung des Wasserabflusses
- Verzicht auf die Waldfläche nordwestlich und nördlich des Marienroggenwegs.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung:
Investitionsmaßnahme Nr.: Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2014 | 56255010 Aufwendungen f. Erstellung d. B-Plans (einschl. GOP) |
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7106,21 |
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2014 | 76255010 Auszahlung f. Erstellung v. B-Plänen |
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7106,21 |
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,1 MB
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14.05.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),
begrenzt:
- im Norden: | durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges, |
- im Osten: | durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg), |
- im Süden: | durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und |
- im Westen: | durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage |
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
(o.g. Anlage(n) wird/werden nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen/ Ergänzungen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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