08.05.2014 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Engelmann gibt dem Ausschuss die Änderungsanträge 04-08 zur Kenntnis.

Folgenden Anwohnern wird mehrheitlich Rederecht erteilt:

Frau Peters,  Herrn Bethkenhagen, Herrn Fischer und Herrn Blum.

Die Bürger äußern ihre Standpunkte. Frau Peters brachte einen Alternativvorschlag bezüglich des Neubaus des Vorfluters ein.

Herr Bethkenhagen stellt Fragen an Frau Schölens, welche von ihr beantwortet werden.

Herr Fischer stellt  die Ablehnung der hinter ihm stehenden Bürgerbewegung dar und verteilt zu den entsprechenden Punkten Schriftmaterial an die Abgeordneten.

Herr Blum erläutert aus seiner Sicht den B-Plan, welchem er positiv gegenübersteht. Dabei geht er vor allen Dingen auf die Situation in Bezug auf das ehemalige Gutshaus ein.

 

In der Diskussin ergibt sich, dass der Ausschuss den Änderungsantrag 06 umformuliert, um auf den Alternativvorschlag der Toitenwinkler Bürger einzugehen. Dem Antragsteller wird empfohlen, Änderungsantrag 06 zurückzunehmen und einen Änderungsantrag im Sinne des Ausschusses einzubringen.

 

Vorschlag des Ausschusses:

 

"Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel" wird die folgt geändert:

Die für den Neubau eines Abschnittes des Vorfluters 13/4 vorgesehene Fläche wird südwestlich des Marienroggenweges so verlegt und begradigt, dass er hinter dem Baum- und Gehölzstreifen verläuft."

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

   X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Frau Dr. Karlowski kritisiert, dass auf der Seite 40 des von der Bürgerschaft zu billigenden Entwurfs der Begründung des Bebauungsplanes lediglich die Bestandserfassung zum Artenschutz im Jahre 2009 erwähnt sind. Sie weist auf einen Druckfehler des GOP hin, wo Fledermäuse fälschlich als Vögel bezeichnet wurden. Sie fragt nach, ob das Gutachten von 2009 - 2012 aktualisiert wurde.

 

Frau Schölens bejaht eine Aktualisierung für diesen Zeitraum und weist darauf hin, dass potentiell durch das Vorhaben keine direkten negativen Auswirkungen auf die Lebensraumstrukturen der festgestellten Amphibienarten oder Reptilienarten zu erwarten sind. Ein Verbotstatbestand gem. § 44 (1) BNatSchG ist damit nicht erfüllt.

 

Seite 40 wird redaktionell überarbeitet, um Missverständnisse auszuschließen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

   X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage