14.05.2014 - 10.2 Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 "Dorf Toitenwinkel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- durch Bau- und Planungsausschuss vertagt

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage sowie zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/BV/5409-07 (ÄA) und Nr. 2014/BV/5409-08 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/BV/5409-01 (ÄA) bis Nr. 2014/BV/5409-05 (ÄA)

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/BV/5409-01 (ÄA) bis Nr. 2014/BV/5409-04 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/BV/5409-01 (ÄA) bis Nr. 2014/BV/5409-04 (ÄA)

 

Die Präsidentin informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2014/BV/5409-06 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) zurückgezogen und durch Nr. 2014/BV/5409-10 (ÄA) ersetzt wurde.

 

 

Weiterhin informiert die Präsidentin, dass (gemäß § 21 Absatz 3 Geschäftsordnung der Bürgerschaft) ein Antrag auf Anhörung von Herrn Detlef Fischer, Bürgerinitiative „Dorf Toitenwinkel“, vorliegt.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung:                                                         Angenommen

 

 

Herr Fischer nimmt zur Angelegenheit Stellung.

 

 

Frau Dr. Karlowski stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschluss­vorlage Nr. 2014/BV/5409.

 

Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Giesen.
 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Abgelehnt

 

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Beschluss:

 

Der 2. Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 14.WA.155 “Dorf Toitenwinkel“ (Anlage 1),

begrenzt:

 

- im Norden:

durch die Fernwärmeleitung und die Nadelbaumreihe nördlich des Marienroggenweges,

- im Osten:

durch die Krummendorfer Straße (Teilabschnitt zwischen Weidendamm und Marienroggenweg),

- im Süden:

durch den Westabschnitt der Lindenallee, den Weidendamm und den Ostabschnitt des Marienroggenweges und

- im Westen:

durch den Toitenwinkler Weg und den Graben um die ehemalige Gutsanlage

 

und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(o.g. Anlage(n) wird/werden nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen/ Ergänzungen der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 beigelegt)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage