Beschlussvorlage - 2012/BV/3106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

Zur Umsetzung des Beschlusses  Nr. 2010/AN/1696 wird die Aufstellung von 2 einfachen Bebauungsplänen für die im Lageplan gekennzeichneten und nachfolgend beschriebenen Gebiete mit dem Ziel der Steuerung der Zulässigkeit von Spielhallen als Vergnügungsstätten beschlossen (Anlagen).

 

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bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2010/AN/1696 vom 02.02.2011

Nr. 2011/IV/2210

 

 

Sachverhalt:

Als Grundlage für die Abgrenzung der Gebiete dient die vorliegende Analyse der räumlichen Bestandssituation der Vergnügungsstätten (ausgenommen „Rotlicht“-Milieu).

Im Ergebnis der Bestandsanalyse zeigte sich, dass in jedem Ortsteil Spielhallen existieren. Sie befinden sich zumeist in den zentralen Versorgungsbereichen der Kerngebiete und in Gewerbegebieten. Eine Konzentration bzw. Häufung von Spielhallen ist derzeit in folgenden Bereichen erkennbar:

 

1.              Innenstadt – Kistenmacherstraße/Breite Straße/Lange Straße

2.              KTV (innenstadtnahe Lage) – Doberaner Platz mit Brink und Wismarsche Straße

3.              KTV (äußere Innenstadt) – Am Kabutzenhof/Ecke Warnowufer

4.              Reutershagen – Schweriner Straße

 

Insbesondere die Bereiche 1 bis 3 befinden sich in städtebaulich wichtigen Lagen. Der gesamte Innenstadtbereich sowie der Doberaner Platz sind durch Einheimische und Touristen hoch frequentierte Lagen, in welcher der durch die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten/Spielhallen ausgelöste Trading-Down-Effekt nachhaltig negative Auswirkungen auf die Gebietstrukturen haben kann, indem andere Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie etc.) verdrängt werden. Die meist zu 100 % zugeklebten Schaufenster lassen die Spielhallen als Fremdkörper in den Lauflagen des klassischen Einzelhandels wirken, behindern den Kundenstrom und führen zu einem Qualitätsverlust der Einkaufszone (siehe Kistenmacherstraße).

Die Bereiche 1 und 2 befinden sich darüber hinaus im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“. Hier sind städtebauliche Ziele formuliert und beschlossen worden, welche der Stärkung und Aufwertung der Quartiere dienen und die durch die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten/Spielhallen konterkariert werden können.

Der Standort 3 Am Kabutzenhof/Ecke Warnowufer befindet sich an einer stark frequentierten Ortsdurchfahrt mit überregionaler Außenwirkung. Das städtebauliche Erscheinungsbild der Stadt ist an dieser Stelle von enormer Bedeutung für die Imagebildung der Hansestadt Rostock. Abweisende und zugeklebte Schaufensterfronten schädigen hier das Stadtbild.

Ebenfalls an der L22 befindet sich das Quartier Kehrwieder (begrenzt durch Warnowufer, Friedrichstraße, Patriotischer Weg sowie Kehrwieder), welches noch einer städtebaulichen Neuordnung und Entwicklung bedarf. Hier, wie auch für den gesamten Straßenzug der innerstädtischen L22 (Petridamm bis Werftdreieck) sollte frühzeitig einer negativen Entwicklungstendenz vorgebeugt und die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten reglementiert werden.

Die Spielhallenstandorte in der Schweriner Straße in Reutershagen stellen das Maximum des Verträglichen innerhalb dieses Quartiers dar.

 

In Auswertung der aufgeführten Ergebnisse aus der räumlichen Bestandsanalyse soll für folgende Gebiete durch die Aufstellung von einfachen Bebauungsplänen gemäß § 30 BauGB die Zulässigkeit insbesondere von Spielhallen als Form der Vergnügungsstätten geregelt werden.

 

Gebiet 1 – Stadtmitte

 

•              nördlich entlang der Strandstraße am Stadthafen

•              östlich entlang der Grubenstraße einschließlich der östlichen Grundstücke der Straße

•              südlich entlang der historischen Stadtmauer, ausgenommen die Sondergebiete der

              Universität und des Kulturhistorischen Museums      

•              westlich entlang der historischen Stadtmauer und ihres Verlaufes sowie entlang der östlichen Straßenseite Am Kanonsberg.

 

Lageplan – siehe Anlage 1

 

 

Gebiet 2 – KTV

 

Bereich überwiegend beidseitig entlang der

•              östlichen Lübecker Straße ab Einmündung Doberaner Straße und des Warnowufers

•              Doberaner Straße einschließlich Doberaner Platz mit Brink und Gertrudenplatz

•              Wismarsche Straße

•              Quartier zwischen Doberaner Platz und Arnold-Bernhard-Straße, westlich begrenzt durch die Stampfmüllerstraße und östlich begrenzt durch die Straße Am Vögenteich

 

 

Lageplan – siehe Anlage 2

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.03.2012 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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13.03.2012 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.03.2012 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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21.03.2012 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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22.03.2012 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.04.2012 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen