21.03.2012 - 9.2 Vergnügungsstättenkonzept - Regelung über einfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Als Grundlage für die Abgrenzung der Gebiete dient die vorliegende Analyse der räumlichen Bestandssituation der Vergnügungsstätten.

Im Ergebnis der Bestandsanalyse zeigte sich, dass in jedem Ortsteil Spielhallen existieren.

Sie befinden sich zumeist in den zentralen Versorgungsbereichen der Kerngebiete und in Gewerbegebieten. Eine Konzentration bzw. Häufung von Spielhallen ist derzeit  in folgenden Bereichen erkennbar:
Innenstadt-Kistenmacherstraße/Breite Straße/Lange Straße

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zur Umsetzung des Beschlusses  Nr. 2010/AN/1696 wird die Aufstellung von 2 einfachen Bebauungsplänen für die im Lageplan gekennzeichneten und nachfolgend beschriebenen Gebiete mit dem Ziel der Steuerung der Zulässigkeit von Spielhallen als Vergnügungsstätten beschlossen (Anlagen).

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage