08.03.2012 - 6.1 Vergnügungsstättenkonzept - Regelung über einfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Als Grundlage für die Abgrenzung der Gebiete dient die vorliegende Analyse der räumlichen Bestandssituation der Vergnügungsstätten. Im Ergebnis der Bestandsanalyse zeigte sich, dass in jedem Ortsteil Spielhallen existieren.
Sie befinden sich zumeist in den zentralen Versorgungsbereichen der Kerngebiete  und in Gewerbegebieten.
In der KTV befinden sich im Bereich überwiegend beidseitig entlang der

-          östlichen Lübecker Straße ab - Einmündung Doberaner Straße und des Warnowufers

-          Doberaner Straße einschließlich Doberaner Platz mit Brink- und Gertrudenplatz

-          Wismarsche Straße

-          Quartier zwischen Doberaner Platz und Arnold-Bernhard-Straße, westlich  begrenzt

            durch die Stampfmüllerstraße und östlich begrenzt durch die Straße Am Vögenteich.

 

Der Bau- und Verkehrsauschuss stimmt der Beschlussvorlage zu.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

 

Zur Umsetzung des Beschlusses  Nr. 2010/AN/1696 wird die Aufstellung von 2 einfachen Bebauungsplänen für die im Lageplan gekennzeichneten und nachfolgend beschriebenen Gebiete mit dem Ziel der Steuerung der Zulässigkeit von Spielhallen als Vergnügungsstätten beschlossen (Anlagen).

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage