Beschlussvorlage - 2010/BV/1481
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Gewerbepark Brinckmansdorf?
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.09.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Mitte; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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05.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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27.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.10.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2010
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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Beschlussvorschlag:
1. Für eine Teilfläche des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist
im Norden: durch Acker- und Grünflächen,
im Osten: durch die Bundesautobahn A19,
Im Süden: durch die Tessiner Straße (B110),
im Westen: durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,
soll die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf”
aufgestellt werden.
2. Der Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf”
(Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Satzungsbeschluss Nr. 0520/01 vom 19.09.2001
Sachverhalt:
Mit der ersten Änderung des
Bebauungsplanes wird eine Teilfläche der gewerblichen Baufläche GE2 in ihrer
Nutzungsart geändert. Es wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
Gartenmarkt festgesetzt. Dieses Sortiment ist nicht innenstadtrelevant und
widerspricht nicht dem Einzelhandelskonzept der HRO. Eine Vorprüfung der
raumordnerischen Belange hat die Zulässigkeit bestätigt. Darüber hinausgehende
Ausweisungen von Sondergebietsflächen für den Einzelhandel sind jedoch nicht
zulässig.
Die Änderung umfasst weiterhin
eine Zulassung von Werbepylonen mit einer max. Bauhöhe von 22,5 m im gesamten
B-Plangebiet und die Zulässigkeit einer Spielhalle im Gewerbegebiet mit einer
max. Größe von 750m².
Mit den vorgenommenen Änderungen
werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb kann das vereinfachte
Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben ist nicht begründet. Von einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird
abgesehen.
Mit der Änderung wird der besseren Verwertbarkeit der ausgewiesenen Bauflächen Rechnung getragen und dem Ansiedlungsersuchen eines Gartenmarktes entsprochen.
27.10.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist
im Norden: durch Acker- und Grünflächen,
im Osten: durch die Bundesautobahn A19,
Im Süden: durch die Tessiner Straße (B110),
im Westen: durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,
soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" aufgestellt werden.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das
Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
|
|
|
Dafür |
9 |
Dagegen |
0 |
Enthaltungen |
1 |
10.11.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der
begrenzt ist:
im Norden: durch Acker- und Grünflächen,
im Osten: durch die Bundesautobahn A19,
Im Süden: durch die Tessiner Straße (B110),
im Westen: durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,
soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark
Brinckmansdorf” aufgestellt werden.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52
„Gewerbepark Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu
(Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen.
(Überarbeitung der o. g. Anlagen 1 und 2 - aufgrund des bestätigten Änderungsantrages Nr. 2010/BV/1481-01 (ÄA) [s. TOP 10.6.1] - wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 8 beigelegt)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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