Beschlussvorlage - 2010/BV/1481

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist

 

im Norden:       durch Acker- und Grünflächen,

im Osten:         durch die Bundesautobahn A19,

Im Süden:        durch die Tessiner Straße (B110),

im Westen:       durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf” aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:         § 22 Abs. 2 KV M-V

                                               § 2 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:            Satzungsbeschluss Nr. 0520/01 vom 19.09.2001

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes wird eine Teilfläche der gewerblichen Baufläche GE2 in ihrer Nutzungsart geändert. Es wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartenmarkt festgesetzt. Dieses Sortiment ist nicht innenstadtrelevant und widerspricht nicht dem Einzelhandelskonzept der HRO. Eine Vorprüfung der raumordnerischen Belange hat die Zulässigkeit bestätigt. Darüber hinausgehende Ausweisungen von Sondergebietsflächen für den Einzelhandel sind jedoch nicht zulässig.

Die Änderung umfasst weiterhin eine Zulassung von Werbepylonen mit einer max. Bauhöhe von 22,5 m im gesamten B-Plangebiet und die Zulässigkeit einer Spielhalle im Gewerbegebiet mit einer max. Größe von 750m².

Mit den vorgenommenen Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Deshalb kann das vereinfachte Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB angewendet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben ist nicht begründet. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.

 

Mit der Änderung wird der besseren Verwertbarkeit der ausgewiesenen Bauflächen Rechnung getragen und dem Ansiedlungsersuchen eines Gartenmarktes entsprochen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- und Erschließungskosten werden durch den Investor getragen

 

In Vertretung

 

 

 

Georg Scholze

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.10.2010 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Reduzieren

27.10.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist

 

im Norden:       durch Acker- und Grünflächen,

im Osten:          durch die Bundesautobahn A19,

Im Süden:         durch die Tessiner Straße (B110),

im Westen:       durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Erweitern

28.10.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

10.11.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist:

im Norden:               durch Acker- und Grünflächen,
im Osten:                durch die Bundesautobahn A19,
Im Süden:                durch die Tessiner Straße (B110),
im Westen:              durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,

soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf” aufgestellt werden.

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

(Überarbeitung der o. g. Anlagen 1 und 2 - aufgrund des bestätigten Änderungs­antrages Nr. 2010/BV/1481-01 (ÄA) [s. TOP 10.6.1] - wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 8 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt