27.10.2010 - 5.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 27.10.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Anhand
des B-Planes erklärt Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung
und Wirtschaft die wesentlichen Änderungen. Diese Änderungen des B-Planes
erfolgten auf Antrag der WIRO. Hintergrund sind konkrete Ansiedlungsinteressen.
Eine
Teilfläche wird in ihrer Nutzungsart geändert. Es wird ein Sondergebiet für
Einzelhandel, speziell für einen Gartenmarkt, festgesetzt. Auf einer Teilfläche
des Gewerbegebietes werden Spielhallen bis 700 m² zugelassen.
Im
Rahmen des ursprünglichen B-Plan-Verfahrens wurden Verkehrsuntersuchungen
durchgeführt, die die Notwendigkeit des Verkehrsknotenausbaus aufzeigen. Die
notwendigen Verkehrsflächen sind im B-Plan dargestellt. Durch die Mitglieder
werden die Planungs- und Erschließungskosten für den Ausbau des Verkehrsknotens
hinterfragt. Diese Kosten und weitere Rahmenbedingungen sollen über einen
städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geklärt werden.
Herr
Dr. Penzlin (Die Linke.) stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Satz "die
Zulässikgkeit einer Spielhalle im Gewerbegebiet mit einer max. Größe von 750
m²" aus der Beschlussvorlage zu streichen. Anhand von Zahlenmaterial zum
Thema Spielsucht begründet er seinen Antrag.
In der
Diskussion dazu werden fehlende Einnahmen der Stadt durch die Vergnügungssteuer
und die Reglementierung des Marktes angesprochen.
Abstimmung
des Antrages von Herrn Dr. Penzlin (Die Linke.)
Angenommen:
Dafür: 5
Dagegen: 4
Enthaltungen : 1
Frau
Knitter (SPD) erklärt sich bereit, den Änderungsantrag als 1. Stellv.
Vorsitzende für den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus einzubringen.(siehe
Anlage)
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist
im Norden: durch Acker- und Grünflächen,
im Osten: durch die Bundesautobahn A19,
Im Süden: durch die Tessiner Straße (B110),
im Westen: durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,
soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" aufgestellt werden.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.