27.10.2010 - 5.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Anhand des B-Planes erklärt Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft die wesentlichen Änderungen. Diese Änderungen des B-Planes erfolgten auf Antrag der WIRO. Hintergrund sind konkrete Ansiedlungsinteressen.

Eine Teilfläche wird in ihrer Nutzungsart geändert. Es wird ein Sondergebiet für Einzelhandel, speziell für einen Gartenmarkt, festgesetzt. Auf einer Teilfläche des Gewerbegebietes werden Spielhallen bis 700 m² zugelassen.

Im Rahmen des ursprünglichen B-Plan-Verfahrens wurden Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, die die Notwendigkeit des Verkehrsknotenausbaus aufzeigen. Die notwendigen Verkehrsflächen sind im B-Plan dargestellt. Durch die Mitglieder werden die Planungs- und Erschließungskosten für den Ausbau des Verkehrsknotens hinterfragt. Diese Kosten und weitere Rahmenbedingungen sollen über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor geklärt werden.

 

Herr Dr. Penzlin (Die Linke.) stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Satz "die Zulässikgkeit einer Spielhalle im Gewerbegebiet mit einer max. Größe von 750 m²" aus der Beschlussvorlage zu streichen. Anhand von Zahlenmaterial zum Thema Spielsucht begründet er seinen Antrag.

In der Diskussion dazu werden fehlende Einnahmen der Stadt durch die Vergnügungssteuer und die Reglementierung des Marktes angesprochen.

 

Abstimmung des Antrages von Herrn Dr. Penzlin (Die Linke.)

Angenommen:

 

Dafür:                         5

Dagegen:                   4

Enthaltungen :           1

 

Frau Knitter (SPD) erklärt sich bereit, den Änderungsantrag als 1. Stellv. Vorsitzende für den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus einzubringen.(siehe Anlage)

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist

 

im Norden:       durch Acker- und Grünflächen,

im Osten:          durch die Bundesautobahn A19,

Im Süden:         durch die Tessiner Straße (B110),

im Westen:       durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf" (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Das Abstimmungsergebnis versteht sich unter Berücksichtigung des Änderungsantrages:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

9

Dagegen

0

Enthaltungen

1