02.11.2010 - 4.2.1 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Vorlage. In der Diskussion wird über Werbung an Autobahnen und über die Kostenumlage und den Zeitpunkt der Knotenerweiterung am Autobahnzubringer gesprochen. Eine weitere Anbindung an die Autobahn sollte man nicht ausschließen.

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Beschluss:

1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der begrenzt ist

 

im Norden:              durch Acker- und Grünflächen,

im Osten:              durch die Bundesautobahn A19,

Im Süden:              durch die Tessiner Straße (B110),

im Westen:              durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,

 

soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf” aufgestellt werden.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

9

Dagegen

-

Enthaltungen

1