10.11.2010 - 10.6 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 ?Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.6
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 10.11.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
- Ausschuss für Wirtschaft u.
Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit Änderungsantrag
Nr. 2010/BV/1481-01 (ÄA) von Anke Knitter, 1. stellvertretende Vorsitzende des
Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus
-
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich
zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1481-01 (ÄA)
- Bau- und Planungsausschuss
empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage und
Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2010/BV/1481-01 (ÄA)
- Ortsbeirat Brinckmansdorf
empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
(wenn vor dem Baubeginn des Gartencenters,
spätestens aber nach Bauende, der Knotenausbau erfolgt, um die Flüssigkeit des
Verkehrs zu sichern und Belastungen durch Schleichverkehre im Wohngebiet
Brinckmanshöhe auszuschließen)
Beschluss:
1. Für eine Teilfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, der
begrenzt ist:
im Norden: durch Acker- und Grünflächen,
im Osten: durch die Bundesautobahn A19,
Im Süden: durch die Tessiner Straße (B110),
im Westen: durch die Bahngleise Kavelstorf - Seehafen Rostock,
soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 „Gewerbepark
Brinckmansdorf” aufgestellt werden.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52
„Gewerbepark Brinckmansdorf” (Anlage 1), und die Begründung dazu
(Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen.
(Überarbeitung der o. g. Anlagen 1 und 2 - aufgrund des bestätigten Änderungsantrages Nr. 2010/BV/1481-01 (ÄA) [s. TOP 10.6.1] - wird der Niederschrift beim Sitzungsdienst nach Fertigstellung als Anlage 8 beigelegt)