Beschlussvorlage - 2009/BV/0725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer“, begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande“ (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:                § 22 (3) KV-MV

                                                         § 10 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:      Auslegungsbeschluss Nr. 2009/BV/0032 vom 06.05.2009

 

 

Sachverhalt:

 

Das Gebiet zwischen der historischen Stadtmauer und dem Westufer der Unterwarnow war ein seit Jahrhunderten intensiv baulich genutzter Bestandteil der Hansestadt Rostock unmittelbar außerhalb der die Altstadt umgrenzenden Stadtmauer. Derzeit wird das Gebiet nur noch rudimentär genutzt.

 

In Vorbereitung der seit Mitte der 90er Jahre geplanten Entwicklung des Gebietes und in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Hansestadt Rostock gemäß dem Flächennutzungsplan und der 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes zum Sanierungsgebiet “Stadtzentrum Rostock“ ist am 13.12.2005 der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungplan durch den Hauptausschusses der Bürgerschaft gefasst worden.

 

 

Demnach werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

 

1.

Schaffung von qualitätsvollem und nachfrageorientiertem Wohnraum auf innerstädtischen Flächen in einem zeitgemäßen, ökologisch und energieeffizient ausgerichteten Wohngebiet unter Umnutzung bislang gewerblich genutzter Flächen, sowie Aufwertung noch rudimentär vorhandener Wohnbebauung auch als Beispiel für Flächen und Ressourcen schonendes Bauen

 

 

2.

Sicherung zeitgemäßer qualitativ hochwertiger Alternativen zu preiswertem Wohnraum am Stadtrand in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen des ISEK

 

 

3.

Entsiegelung, Rekultivierung und Aufwertung der Uferzone der Unterwarnow sowie
deren Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit, insbesondere der Einwohner der angrenzenden Altstadt, unter Berücksichtigung der Lagegunst zur Innenstadt mit ihrer vorhandenen Infrastruktur

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB wurde auf einer öffenlichen Ortsbeiratssitzung am 17.10.2007 durchgeführt.

 

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange waren auf der Basis des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 “Östlich der Stadtmauer“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden.

 

Im Ergebnis der formlosen Abwägung der hierbei eingegangenen Anregungen und Bedenken und infolge mehrerer Workshops im Ergebnis des Wettbewerbs EUROPAN 9 zum Plangebiet erfolgten gegenüber dem Vorentwurf Konkretisierungen der städtebaulichen Form des Planungsgebietes.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan (GOP) erarbeitet worden, in dem alle erforderlichen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen ermittelt worden sind. Hierbei wurden weitergehende Gutachten für Vögel, Fledermäuse und Fische erstellt.

Die Umstrukturierung des Gebietes erfolgt im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ und wird im Wesentlichen durch das Sondervermögen finanziert. Folgekosten werden danach für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlicher Anlagen, wie z.B. die Bruchgräben einschließlich der Uferbefestigungen (Grabenspundwände/-unterhaltung), Brücken, öffentliche Verkehrs-, Graben-, Grün-, und Sportanlagen.

Planungskosten werden durch das von der RGS verwaltete städtebauliche Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Stadtzentrum Rostock“ getragen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 06.05.2009 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB bestimmt; diese erfolgte vom 22.05.2009 bis zum 23.06.2009 entsprechend der Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger vom 13.05.2009 einschließlich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen und dem Hinweis, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgte die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

Der Bebauungsplan soll nun nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Prüfung und Abwägung aller bekannt gewordenen Belange nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

jährliche Unterhaltungskosten für hergestellte öffentliche Verkehrsanlagen (90.000 €), Brücken und Spundwände (44.000 €), Wasser- und Abfallwirtschaft (19.000 €), Grünflächen (23.000 €), Kleinsportanlagen (4.500 €). Gesamtsumme 180.500 €

Aufgrund der Gewährleistung kaum Anfall von Kosten in den ersten 5 Jahren.

 

 

 

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer“, begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande“ (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

 

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17.12.2009 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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12.01.2010 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer", begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande" (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

10

Dagegen

-

Enthaltungen

-

 

Erweitern

13.01.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

7

Dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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27.01.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen


Beschluss:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadt­mauer", begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande" (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

(geänderte Anlagen/Anlagenteile werden nach erneuter Auslegung des Bebauungs­plans bzw. ggf. erneuter Beschlussfassung durch die Bürgerschaft dazu der Nieder­schrift beim Sitzungsdienst als Anlage 12 beigelegt)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt