12.01.2010 - 5.2.1 Bebauungsplan Nr. 11.W.150 Wohngebiet ?Östlich ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Giesen erteilt Herrn Möller vom Ortsbeirat Mitte das Rederecht. Herr Möller begründet die Änderungsanträge des Ortsbeirates. Der Uferweg soll vor dem Bootsschuppen geführt werden, um auch dort das Erlebnis Wassernähe zu haben. Die Festlegung einer Mindesthöhe im Baufeld am zwischen der Straßenbahn und der Stadtmauer könnte z.B. bei Bauvorhaben wie dem Kindergarten am Küterbruch nicht realisierbar sein. Die Festsetzung "Flachdach" lässt Fotovoltaik nur mit aufgeständerten Anlagen zu. Die Pappel am Küterbruch als prägender Baum sollte erhalten werden.

Herr Müller informiert darüber, dass vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege die Pappel untersucht wurde und neben herunterstürzenden Ästen auch eine begrenzte Standsicherheit festgestellt wurde. Die Fällung mit Ersatzpflanzungen wäre sinnvoll. Die Aufnahme des Baumes in den B-Plan mittels Planzeichen wird zugesichert. Der Wegfall der Mindesthöhe ist unproblematisch. Die Verlagerung des Sportclubs und die jetzige Lösung ist Ergebnis eines langwierigen Prozessen und der Weg sollte nicht über das Vereinsgelände geführt werden um gegenseitige Behinderungen auszuschließen und eine Einfriedung zu ermöglichen. An Hand einer Detailskizze erläutert Herr Schinke von der RGS, der zuvor Rederecht erhalten hatte, die Situation am Sportclubgelände. Die Bedingungen für den Sportclub wurden optimiert und die Fläche wesentlich verkleinert. Dafür steht jetzt am alten Standort wesentlich mehr Uferzone für die öffentliche Benutzung bereit. Die städteplanerische Vorgabe Flachdach war in allen Vorgaben, z.B. auch beim EUROPAN-Wettbewerb gesetzt. Das Stadtbild soll vor der Stadtmauer keine Konkurrenzsituation erhalten. Ein klarer horizontaler Abschluss ist gewünscht.

In der Diskussion wird der Vorteil von Neupflanzungen an Bäumen, die Öffnung des Sportclubgeländes und die Dachneigung diskutiert. Herr Jäger setzt sich als Kompromiss für die Dachneigung 17 Grad ein, bei der Fotovoltaik ohne Aufständerung möglich wäre. Weiterhin wird die Pflegekostenumlage auf die Grundstückseigentümer auf Anregung von Herrn Sauter nochmals diskutiert.

Herr Giesen läßt zuerst die Änderungsanträge abstimmen. Beim Änderungsantrag 2009/BV/0725-03 wird die Dachneigung 17 Grad alternativ abgestimmt. Der Antrag dazu wird mit 6 Neinstimmen und 4 Jastimmen abgelehnt.

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer" hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 für das Gebiet „Östlich der Stadtmauer", begrenzt im Norden durch die Straße „Am Strande" (L22) und den Petridamm, im Westen durch die Stadtmauer der historischen Altstadt und die Straßenbahntrasse, im Süden durch den Mühlendamm und den Denkmalbereich Fischerbruch, im Osten durch die Unterwarnow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

-

 

 

Dafür

10

Dagegen

-

Enthaltungen

-