17.12.2009 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 11.W.150 Wohngebiet ?Östlich ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zum B-Plan geben Herr Maronde und Frau Schölens vom Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Herr Schinke von der Rostocker Gesellschaft für Stadtsanierung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Erläuterungen ab.

Die Auslegung ist erfolgt und im Ergebnis sind keine grundsätzlichen Änderungen notwendig. So sind kleine Anpassungen bei den Straßenquerungen der Warnowstraße  und der Straßenbreite aufgrund der notwendigen Gestaltung als Rettungswege erfolgt. Der Grünstreifen in der Straßenmitte ist so schmal geworden, dass keine Bäume mehr eingeordnet werden können. Deshalb sind die Baumreihen auf den Seitenstreifen verlegt worden.

 

Nördlich des Gerberbruchs werden die Bauflächen aufgeschüttet, deshalb ist die Geschosszahl unterschiedlich dargestellt.

 

Der Ortsbeirat beabsichtigt Änderungsanträge zu stellen. Herr Simowitsch stellt die Änderungswünsche vor.

1. Der Uferweg soll an der Warnow entlang geführt werden.

2. Im Mischgebiet soll die untere Bauhöhe von mindestens 11,5 m entfallen.

3. Die Art der Dächer ist als Flachdach festgelegt. Hier sollte eine Neigung 30 % festgelegt werden, um Solaranlagen günstiger einordnen zu können.

4. Die Pappel am Küterbruch soll erhalten bleiben.

 

Zu den einzelnen Änderungswünschen nimmt die Verwaltung Stellung.

1. Der Uferweg kann nicht vollständig an der Warnow entlang geführt werden. Im Bereich des Ruderklubs sind Flächen im Landesbesitz. Hier besteht eine Bauabsicht des Landes. Eine Enteignung der Flächen ist nicht möglich. Im nördlichen Teil befinden sich Winterlager für Boote. Hier kann die Nutzung nur erhalten bleiben, wenn ausreichend Flächen für das Winterlager erhalten bleiben. Die geplanten Flächen sind das notwendige Mindestmaß. Eine weitere Einschränkung würde eine Nutzung unmöglich machen. Für die wesentlichen Uferbereiche bleibt die öffentliche Zugänglichkeit gesichert.

 

2. Hier ist ein Kompromiss möglich. Wichtig ist nur, dass Eingeschossigkeit ausgeschlossen wird. Der Kontrast innerhalb des Baugebietes würde zu stark werden.

 

3.  Die Flachdachregelung ist Ergebnis des EUROPAN-Wettbewerbs. Hier wird eine deutliche Anhebung der Dachstruktur von der östlichen Altstadt beabsichtigt. Zu berücksichtigen sind auch die Gestaltung von Dachflächen als Gründächer.

 

4. Im Rahmen des Grünordnungsplans haben Untersuchungen der Bäume stattgefunden. Der Baum ist prägend für das Gebiet. Aufgrund seines Alters wurde auf ein Erhaltungsgebot verzichtet. In der Krone haben bereits Pflegemaßnahmen stattgefunden. Die Verkehrssicherheit kann nicht mehr auf Dauer gewährleistet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Baum in einigen Jahren abgängig ist.

 

Herr Jaeger stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Beschluss auf die nächste Sitzung zu vertagen.

Der Ausschuss nimmt den Antrag mehrheitlich an.