17.12.2009 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 11.W.150 Wohngebiet ?Östlich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zum B-Plan geben Herr Maronde und Frau Schölens vom Amt für
Stadtplanung und Stadtentwicklung sowie Herr Schinke von der Rostocker
Gesellschaft für Stadtsanierung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Erläuterungen
ab.
Die Auslegung ist erfolgt und im Ergebnis sind keine
grundsätzlichen Änderungen notwendig. So sind kleine Anpassungen bei den
Straßenquerungen der Warnowstraße und
der Straßenbreite aufgrund der notwendigen Gestaltung als Rettungswege erfolgt.
Der Grünstreifen in der Straßenmitte ist so schmal geworden, dass keine Bäume
mehr eingeordnet werden können. Deshalb sind die Baumreihen auf den
Seitenstreifen verlegt worden.
Nördlich des Gerberbruchs werden die Bauflächen
aufgeschüttet, deshalb ist die Geschosszahl unterschiedlich dargestellt.
Der Ortsbeirat beabsichtigt Änderungsanträge zu stellen.
Herr Simowitsch stellt die Änderungswünsche vor.
1. Der Uferweg soll an der Warnow entlang geführt werden.
2. Im Mischgebiet soll die untere Bauhöhe von mindestens 11,5
m entfallen.
3. Die Art der Dächer ist als Flachdach festgelegt. Hier
sollte eine Neigung 30 % festgelegt werden, um Solaranlagen günstiger einordnen
zu können.
4. Die Pappel am Küterbruch soll erhalten bleiben.
Zu den einzelnen Änderungswünschen nimmt die Verwaltung
Stellung.
1. Der Uferweg kann nicht vollständig an der Warnow entlang
geführt werden. Im Bereich des Ruderklubs sind Flächen im Landesbesitz. Hier
besteht eine Bauabsicht des Landes. Eine Enteignung der Flächen ist nicht
möglich. Im nördlichen Teil befinden sich Winterlager für Boote. Hier kann die
Nutzung nur erhalten bleiben, wenn ausreichend Flächen für das Winterlager
erhalten bleiben. Die geplanten Flächen sind das notwendige Mindestmaß. Eine
weitere Einschränkung würde eine Nutzung unmöglich machen. Für die wesentlichen
Uferbereiche bleibt die öffentliche Zugänglichkeit gesichert.
2. Hier ist ein Kompromiss möglich. Wichtig ist nur, dass
Eingeschossigkeit ausgeschlossen wird. Der Kontrast innerhalb des Baugebietes
würde zu stark werden.
3. Die
Flachdachregelung ist Ergebnis des EUROPAN-Wettbewerbs. Hier wird eine
deutliche Anhebung der Dachstruktur von der östlichen Altstadt beabsichtigt. Zu
berücksichtigen sind auch die Gestaltung von Dachflächen als Gründächer.
4. Im Rahmen des Grünordnungsplans haben Untersuchungen der
Bäume stattgefunden. Der Baum ist prägend für das Gebiet. Aufgrund seines
Alters wurde auf ein Erhaltungsgebot verzichtet. In der Krone haben bereits
Pflegemaßnahmen stattgefunden. Die Verkehrssicherheit kann nicht mehr auf Dauer
gewährleistet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Baum in einigen
Jahren abgängig ist.
Herr Jaeger stellt den Geschäftsordnungsantrag, den
Beschluss auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Der Ausschuss nimmt den Antrag mehrheitlich an.