Änderungsantrag - 2023/BV/4037-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung wird in § 5 Abs. 2 wie folgt ergänzt:

 

Die geplante Mobilitätspauschale i. H. v. 1,45 EUR wird zunächst für ein Jahr ausgesetzt.

 

Bis zu einer möglichen Novellierung der Kurabgabensatzung ist eine Evaluierung zum Nutzerverhalten des ÖPNV, auch unter Berücksichtigung des zum 01. Mai 2023 beginnenden Deutschland-Tickets vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Entsprechend § 11 Abs. 1 lit. d KAG M-V können Gemeinden die Möglichkeit zur kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einräumen. Auch wir befürworten eine Nutzung des ÖPNV durch die Gäste, allerdings wird bereits seit Beschlussfassung des Mobilitätsplan Zukunft im Januar 2017 die fehlende Analyse des vorhandenen Verkehrsnetzes und der Verkehrsangebote sowie die Entwicklung der Verkehrsmengen moniert.

Ohne eine entsprechende Evaluierung über das Nutzerverhalten der Fahrgäste des ÖPNV und insbesondere unter Einbeziehung des in Kürze in Kraft tretenden Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket), erscheint die geplante Mobilitätspauschale zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht vermittelbar. Eine mögliche Doppelbelastung der Touristen muss zwingend vermieden werden. De facto ist vorgesehen, dass die Touristen für ein Angebot zahlen sollen, welches sie nicht nutzen. Auch vor dem Hintergrund des notwendigen zusätzlichen Ticketkaufes für die Mitnahme eines Fahrrades stellt eine derartige Mobilitätspauschale derzeit keinen Mehrwert dar.

In Auswertung der Evaluierung und (Neu-)Verhandlung mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH kann sodann ebenfalls die Weiße Flotte miteinbezogen werden, da diese eine derzeitige Beteiligung am Angebot aus wirtschaftlichen Erwägungen ablehnt.

Es ist daher unabdingbar, zusammen mit den Verkehrsbetrieben zunächst sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen das Deutschland-Ticket auf das Nutzerverhalten des ÖPNV insgesamt hat, bevor eine solche Entscheidung getroffen wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, da im Rahmen der Kostenkalkulation der Mobilitätsanteil als de facto durchlaufender Posten ohne Auswirkung auf die Gesamtkalkulation zu verstehen ist.

 

 

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gez. Chris Günther

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Bürgerschaft - überwiesen

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25.05.2023 - Finanzausschuss - abgelehnt

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30.05.2023 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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31.05.2023 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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01.06.2023 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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07.06.2023 - Bürgerschaft - abgelehnt