Beschlussvorlage - 2022/BV/3447
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06.GE.207 "Gewerbegebiet Marienehe“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.08.2022
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt; Senatsbereich 2 Finanzen, Digitalisierung und Ordnung; Ortsamt Nordwest 1; Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen; Amt für Mobilität; Amt für Umwelt- und Klimaschutz
- Fed. Senator/in:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Schmarl (7)
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Empfehlung
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06.09.2022
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Empfehlung
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06.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Empfehlung
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14.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Empfehlung
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22.09.2022
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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28.09.2022
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Beschlussvorschlag:
1. Für einen Teil des Gewerbegebietes in Marienehe soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
der B-Plan Nr. 06.GE.207 „Gewerbegebiet Marienehe“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:
im Norden: Schmarler Damm, Werkstraße
im Osten: Werkstraße, Fischerweg
im Süden: Fischerweg, Am Fischereihafen
im Westen: Marieneher Straße, Schmarler Damm
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Gewerbegebiet schaffen.
Sachverhalt:
Die derzeitige städtebauliche Struktur im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird durch überwiegend gewerblich genutzte Flächen, angrenzend an das Gewerbegebiet „Fischereihafen“ und das Gewerbegebiet Schmarl an der Hundsburgallee geprägt. Das Gebiet ist infrastrukturell gut erschlossen und erreichbar.
Der vergleichsweise große Abstand zu sensiblen Nutzungen ermöglicht im Gebiet eine uneingeschränkte gewerbliche Nutzung.
Dieser Lagevorteil innerhalb der HRO, als einzige uneingeschränkte gewerbliche Baufläche, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden.
Mit der Ausweisung als uneingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO wird gleichzeitig die Voraussetzung geschaffen, innerhalb der HRO Gewerbegebiete mit Emissionskontingenten auszuweisen und zu entwickeln.
Die Entwicklung des Bebauungsplans erfolgt auf Grundlage des Flächennutzungsplans, der für diesen Bereich gewerbliche Bauflächen ausweist.
Die Aufstellung erfolgt im unbeplanten Innenbereich, in einem Gebiet nach § 34 BauGB. Der sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab ändert sich nicht wesentlich. Die Ausweisung als uneingeschränktes Gewerbegebiet erfolgt zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, hat stark bestandssichernden Charakter und schafft in begrenztem Umfang zusätzliches Baurecht. Da jedoch nicht absehbar ist, ob künftig Vorhaben bzw. Nutzungen realisiert werden, welche die Schwellenwerte nach LUVPG M-V Anlage 1 Nr. 30 und dem UVPG Anlage 1 überschreiten, soll der B-Plan im Regelverfahren nach §§ 2 BauGB aufgestellt werden. Für den B-Plan ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 35,9 ha.
Zusammenfassend werden mit dem B-Plan folgende Planungsziele angestrebt:
- städtebauliche Aufwertung und Strukturierung der bereits vorhandenen gewerblichen Bauflächen in Marienehe,
- planungsrechtliche Sicherung gewerblicher Bauflächen im Stadtgebiet als uneingeschränktes Gewerbegebiet,
- Schaffung der Voraussetzung an anderen Stellen im Stadtgebiet eingeschränkte Gewerbegebiete zum Schutz der Umgebung auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Planungskosten und Kosten für erforderliche Gutachten sind von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu übernehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist die Voraussetzung für die Ausschreibung der Planungsleistungen, weshalb deren Gesamtsumme in dieser Planungsphase noch nicht konkret kalkulierbar ist. (Es wird von ca. 330.000 € brutto ausgegangen)
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung
Haushalts-jahr |
Konto / Bezeichnung |
Ergebnishaushalt
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Finanzhaushalt |
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Erträge |
Auf- wendungen |
Ein-zahlungen |
Aus-zahlungen |
2022 |
56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
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38.700,00 €
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76255010 / Auszahlun-gen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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38.700,00 €
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2023 |
56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
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237.720,00 €
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76255010 / Auszahlun-gen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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237.720,00 €
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2024 |
56255010 / Aufwendun-gen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen |
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53.080,00 €
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76255010 / Auszahlun-gen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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53.080,00 €
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
x |
liegen nicht vor.
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werden nachfolgend angegeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,9 kB
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