14.09.2022 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert die Planungsziele der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Marienehe“. Es soll ein uneingeschränktes Gewerbegebiet entstehen, welches im Geltungsbereich eines ehemaligen Betonwerkes liegt. Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes erfolgt auch gleichzeitig die Sicherstellung einer städtebaulichen Neuordnung. Weiterhin informiert Herr Maronde, dass die Aufstellung des B-Planes auch einen rechtlichen Hintergrund hat. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, an anderer Stelle im Stadtgebiet eingeschränktes Gewerbegebiet zum Schutz der Umgebung auszuweisen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:
 

1. Für einen Teil des Gewerbegebietes in Marienehe soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
der B-Plan Nr. 06.GE.207 „Gewerbegebiet Marienehe“ aufgestellt werden.

Das Plangebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:

 

im Norden:  Schmarler Damm, Werkstraße

im Osten: Werkstraße, Fischerweg

im Süden: Fischerweg, Am Fischereihafen

im Westen: Marieneher Straße, Schmarler Damm

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Gewerbegebiet schaffen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2022/AN/3447:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage