14.09.2022 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 14.09.2022
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert die Planungsziele der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Marienehe“. Es soll ein uneingeschränktes Gewerbegebiet entstehen, welches im Geltungsbereich eines ehemaligen Betonwerkes liegt. Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes erfolgt auch gleichzeitig die Sicherstellung einer städtebaulichen Neuordnung. Weiterhin informiert Herr Maronde, dass die Aufstellung des B-Planes auch einen rechtlichen Hintergrund hat. Somit wird die Voraussetzung geschaffen, an anderer Stelle im Stadtgebiet eingeschränktes Gewerbegebiet zum Schutz der Umgebung auszuweisen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für einen Teil des Gewerbegebietes in Marienehe soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
der B-Plan Nr. 06.GE.207 „Gewerbegebiet Marienehe“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:
im Norden: Schmarler Damm, Werkstraße
im Osten: Werkstraße, Fischerweg
im Süden: Fischerweg, Am Fischereihafen
im Westen: Marieneher Straße, Schmarler Damm
Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Gewerbegebiet schaffen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,9 kB
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