28.09.2022 - 9.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:


1. Für einen Teil des Gewerbegebietes in Marienehe soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
der B-Plan Nr. 06.GE.207 „Gewerbegebiet Marienehe“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:

 

im Norden:  Schmarler Damm, Werkstraße

im Osten: Werkstraße, Fischerweg

im Süden: Fischerweg, Am Fischereihafen

im Westen: Marieneher Straße, Schmarler Damm

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Gewerbegebiet schaffen.

 

Anlage:  Übersichtsplan zum Geltungsbereich

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage