06.09.2022 - 10.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoffmann, Sachgebietsleiterin und Frau Neubauer, Sachbearbeiterin des Sachgebietes Verbindliche Bauleitplanung, stellen anhand einer Präsentation die Beschlussvorlage vor. Frau Hoffmann leitet das Thema ein und informieren über Abläufe im Sachgebiet. Sie erläutert was ein Flächennutzungsplan ist und dass dieser die 1. Stufe der Planung darstellt. Stufe 2 ist danach die verbindliche Bauleitplanung. Eigenschaften beider Stufen werden erklärt. Planungsziele, Rahmenbedingungen für die Aufstellung des B-Plans, Arten des Verfahrens und der Zeitplan wurden vorgestellt. Detaillierte Informationen sind der Präsentation zu entnehmen. Präsentation wird den Mitgliedern des Ortsbeirates übermittelt.

 

Fragen der Anwesenden:

Frau Schmidt wollte wissen, wo sich der in der Präsentation erwähnte Wald befindet. Das Fachamt antwortet darauf, dass Wald, wie es der normale Bürger kennt, nicht gleich Wald ist. Das Forstamt tituliert z.B. höhere Büsche schon als „Wald“. Gemeint ist das Gebiet der ehemaligen Deponie.

Herr Groß fragt wer die Kosten der Planung/Erstellung trägt?

Antwort: Die Kosten liegen bei der Stadt Rostock. Hauptinteresse der Planung liegt bei der Stadt. Grund ist ein Gerichtsbeschuss, dass die Stadt Rostock auch ein Gebiet mit uneingeschränkten B-Plan haben bzw. schaffen muss. Das Gewerbegebiet Marienehe ist für Rostock die Möglichkeit, einen uneingeschränkten B-Plan zu beschließen und dem Urteil zu entsprechen. Daher ist die Stadt hier bestrebt, tätig zu werden. Kosten müssen somit selbst getragen werden.  Nach allen Prüfungen und Planung soll der B-Plan den jetzigen Stand festigen.

 

Herr Lindner wünscht sich, dass die Gewerbetreiben mehr Grün einbringen.

Herr Darmüntzel fragt nach, was mit uneingeschränkte gemeint ist. Sind damit auch z.B. Waffenhersteller, Wasserstoffproduktion oder andere „Störbetriebe“ gemeint?

Antwort des Fachamtes: Uneingeschränkt bezieht sich hier überwiegend auf Lärmimmissionen. Es kann somit auch lauter werden. Bedeutet aber nicht, dass jeder so laut sein kann wie er will. Es wird Umweltprüfungen und Schallgutachten geben. Diese fließen in die Planung ein.

Eine weitere Frage ist, ob die Klärschlammverbrennungsanlage hier aufgebaut wird. Antwort: Nein.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Hoffmann und Frau Neubauer.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

1. Für einen Teil des Gewerbegebietes in Marienehe soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
der B-Plan Nr. 06.GE.207 „Gewerbegebiet Marienehe“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:

 

im Norden:  Schmarler Damm, Werkstraße

im Osten: Werkstraße, Fischerweg

im Süden: Fischerweg, Am Fischereihafen

im Westen: Marieneher Straße, Schmarler Damm

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Gewerbegebiet schaffen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat stimmt dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06.GE.207 "Gewerbegebiet Marienehe“ zu.

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Anlagen zur Vorlage