06.09.2022 - 5.1.4 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde stellt den Bebauungsplan vor. Er liegt im Bereich Marieneher Straße/Schmarler Damm und ist ein etwa 36 Hektar großes Gewerbegebiet. Er erläutert, dass aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes die Festsetzung von eingeschränkten Gewerbegebieten erfordert, dass es im Stadtgebiet auch mindestens ein festgesetztes uneingeschränktes Gewerbegebiet geben müsste. Im Stadtgebiet von Rostock gibt es derzeit keine Gewerbegebietsflächen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz hat die Eignung der in Rede stehenden Fläche als uneingeschränkte Gewerbefläche im Bebauungsplan geprüft. Aus städtebaulicher Sicht ist die Fläche ungeordnet. Es ist geplant den B-Plan im Regelverfahren aufzustellen aber planungsrechtlich nur wenige Festsetzungen im Bebauungsplan zu verankern.

Mit den Flächeneigentümern laufen einvernehmliche Gespräche.

 

 

Herr Kröger fragt Herrn Maronde, warum die geplanten Festsetzungen nicht bis an die Wasserkante reichen. Herr Maronde antwortet darauf, dass der Fischereihafen eine eigene Abteilung zur Grundstücksentwicklung und -bewirtschaftung hat und in Abstimmung mit der Stadt eigenständig Regelungen für den Bereich der Wasserkante trifft.

 

Herr Porst erfragt bei Herrn Maronde, ob die Regelungen des bestehenden Flächennutzungsplanes für den geplanten Bebauungsplan eingehalten werden. Herr Maronde erklärt, dass die gewerbliche Nutzung in dem Bereich zulässig ist und die Regelungen aus dem Flächennutzungsplan dem nicht entgegenstehen.

 

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Beschluss:

 

1. Für einen Teil des Gewerbegebietes in Marienehe soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
der B-Plan Nr. 06.GE.207 „Gewerbegebiet Marienehe“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird durch folgende Straßenzüge begrenzt:

 

im Norden:  Schmarler Damm, Werkstraße

im Osten: Werkstraße, Fischerweg

im Süden: Fischerweg, Am Fischereihafen

im Westen: Marieneher Straße, Schmarler Damm

 

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein uneingeschränktes Gewerbegebiet schaffen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage