Beschlussvorlage - 2020/BV/1591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (Gem. der Anlagen 1.1.- 1.8.)

 

2. Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2021 einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock sowie den Haushaltsplan für das Fördergebiete Toitenwinkel gemäß der Anlagen 2.1 bis 2.6

 

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Beschlussvorschriften:  § 22 (3), §§ 45 und 64 Kommunalverfassung MV


bereits gefasste Beschlüsse:  Nr. 2020/BV/0712, Nr. 2020/BV/1028

 

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Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat den Doppelhaushalt 2020/2021 der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 29.04.2020 unter der Vorlage 2020/BV/0712 beschlossen.

 

Eine 1. Änderung der zuvor beschlossenen Haushaltssatzung hat die Bürgerschaft bereits am 17.06.2020 vorgenommen (2020/BV/1028). Mit dem Änderungsbeschluss wurden aufgrund der  vorliegenden Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der „Corona COVID-19 – Pandemie“, auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Anpassungen für das Haushaltsjahr 2020 vorgenommen. Weitere detaillierte Aussagen zu den finanziellen Veränderungen auf den Kernhaushalt 2020/2021 konnten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden und wurden somit auch noch nicht im Haushalt angepasst.

 

Mit Schreiben vom 21.08.2020 genehmigte das Ministerium für Inneres und Europa M-V, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die Festsetzungen der städtischen Haushaltssatzung nur für das Haushaltsjahr 2020. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im „Städtischen Anzeiger“ am 12.09.2020.

 

Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurden zurückgestellt. Begründet wurde dies mit der Ertrags- und Finanzlage aufgrund der „Corona COVID-19 – Pandemie“, welche in der Haushaltsplanung 2021 noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden konnte. Durch die vorzunehmenden Anpassungen, aufgrund nunmehr vorliegender Entwicklungen zur Haushaltssituation, sowohl im Ergebnis-  als auch im Finanzhaushalt, ist abzusehen, dass sich die dauernde Leistungsfähigkeit des Kernhaushaltes verändern wird.

 

Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen wurden ebenfalls zurückgestellt.

 


Mit der vorliegenden Beschlussvorlage und deren Anlagen wurden nunmehr alle bekannten coronabedingten Anpassungen für die Haushaltsjahre 2021 – 2023 vorgenommen. Zeitgleich wurden weitere bereits bekannte Veränderungen / Anpassungen aufgenommen, damit ein aktuelles und realistisches Bild über die derzeitige Haushaltslage des Kernhaushaltes und der städtebaulichen Sondervermögen abgebildet werden kann.

 

zu 1.1. Haushaltssatzung - Ergänzungsbeschluss 2021

 

Die mit dem Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2021 vorgenommenen Änderungen wirken sich im Vergleich zur bisherigen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 haushaltsverschlechternd aus.

 

Konnte der Ergebnishaushalt bisher ein Saldo von -4,3 Mio. EUR ausweisen, so verschlechtert sich der Haushaltsausgleich auf nunmehr -9,1 Mio. EUR. Ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes kann unter Verwendung von Rücklagen (Ergebnisvortrag) aus Vorjahren erfolgen.

 

Auch das jahresergebnisbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen reduziert sich in 2021 von bisher noch 11,0 Mio. EUR Überschuss auf nunmehr 4,4 Mio. EUR Überschuss. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitionsförderungsmaßnahmen wird der neu ausgewiesene Überschuss vollständig verbraucht, d.h. die zu erbringende Tilgungsleistung kann unterjährig nicht vollständig aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen finanziert werden. Nach Abzug der zu erbringenden Auszahlungen für die ordentliche Tilgung verbleibt ein jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen in Höhe von -6,1 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2021. Die lfd. Deckung für 2021 kann noch aus dem Vortrag bisheriger Jahresabschlüsse erfolgen. Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist dies jedoch nicht mehr möglich – vgl. auch Anlage 1.3 – Muster 5b.


- in Mio. EUR -

 

HH Plan

2020

Ist 2020 (Prognose 09/2020)

HH Plan

2021 (Stand 17.06.2020)

 

Änderung

HH Plan 2021 Ergänzungs-beschluss

Summe der Erträge

736,9

739,1

736,8

+7,5

744,3

Summe der Aufwendungen

744,9

736,8

741,1

+12,3

753,4

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-8,0

2,3

-4,3

-4,8

-9,1

Einstellung in die allg. Kapitalrücklage

2,1

2,1

0

0

0

Jahresergebnis

-10,1

+0,2

-4,3

-4,8

-9,1

Verbleibender Vortrag aus Rücklagen Ergebnishaushalt              (Stand 31.12.2019 = 161,9 Mio. EUR)

151,8

162,1

147,5

+5,5

153,0

 

 

 

 

 

 

Summe der lfd. Einzahlungen 

673,1

681,8

691,9

+7,4

699,3

Summe der lfd. Auszahlungen

674,0

673,9

680,9

+14,0

694,9

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-0,9

+7,9

11,0

-6,6

4,4

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitions-förderungsmaßnahmen

10,8

8,6

11,6

-1,1

10,5

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen

-11,7

-0,7

-0,6

-5,5

-6,1

Fortschreibung Lfd. Saldo E/A

(Stand 31.12.2019 = 16,7 Mio. EUR – Prognose 09/2020)

+5,0

+16,0

+4,4

+5,5

+9,9

 

 

 

 

 

 

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

97,4

68,2

55,4

+7,3

62,7

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

103,7

95,9

90,9

+5,1

96,0

Saldo der  Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-6,3

-27,7

-35,5

+2,2

-33,3

 

 

 

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

31,7

(davon für 2020:  25,4 Mio. EUR aus Kreditermächtigungen 2018 + 2019)

27,7

35,5

+2,2

33,3

Verpflichtungsermächtigung

41,6

11,0

109,1

-17,0

92,1

 

 

 

 

 

 

Stellen gemäß Stellenplan (VzÄ)

2.517,14

2.517,14

2.520,36

+18,0

2.538,36

 

 

 

 

 

 

Eigenkapital zum 31.12.

1.225,8

1.225,8

1.221,5

+3,5

1.225,0

 

 

 

 

 

 

Höchstbetrag Kassenkredit

100,0

5,0

100,0

-31,0

69,0

 

 

 

 

 

 

 

Im Bereich der investiven Ein- und Auszahlungen wurden alle Investitionsmaßnahmen durch die Fachämter nochmals auf den Prüfstand gestellt und auf die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Ämter sind angehalten, auch weiterhin die Investitionstätigkeiten in vollem Umfang auszuführen. Dennoch zeichnet sich mit dem Ergänzungsbeschluss eine Verschiebung einiger Maßnahmen in die Folgejahre ab. Aufgrund des unvorhersehbaren Corona - Lockdowns in der ersten Jahreshälfte 2020, kam es zu einigen Verzögerungen, die dazu führen, dass sich einige Maßnahmen verschieben. Ebenso fanden Anpassungen an aktuell vorliegende Kosten, aber auch an erwartete Investitionseinzahlungen statt.

 

Durch Aktualisierungen der bisherigen Planungsstände verbessert sich das Saldo aus Investitionseinzahlungen und -auszahlungen um 2,2 Mio. EUR. Der aktuelle Kreditbedarf beträgt im kommenden Jahr 33,3 Mio. EUR. Insofern die Kreditermächtigung aus 2020 in Höhe von 6,3 Mio. EUR in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird, steht diese bis Ende 2021 zusätzlich zur Verfügung.

 

Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen reduziert sich aufgrund der Verschiebung des Mittelabflusses von Investitionsmaßnahmen in Folgejahre um 17,0 Mio. EUR auf nunmehr 92,1 Mio. EUR für das Haushaltsjahr 2021.

 

Die Anpassungen des Stellenplans um +18 VZÄ sind in der Anlage 1.7 bzw. unter Pkt. 1.6 näher erläutert.

 

Keine Genehmigungspflicht besteht für die Veranschlagung des Höchstbestandes möglicher Kassenkreditaufnahmen (§ 53 Abs. 3 GemHVO M-V).  Mit dem Ergänzungsbeschluss wird der Höchstbestand der Kassenkredite von bisher 100 Mio. EUR auf 69 Mio. EUR reduziert. Mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2020/2021 am 29.04.2020 wurde aufgrund der aktuellen ungewissen Entwicklung des städtischen Haushaltes aufgrund der „Corona-COVID 19-Pandemie“ der Kassenbestand gemäß der Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages auf Höhe des damaligen geschätzten Gewerbesteuerverlustausfalls erhöht. Im Zuge der Haushaltsentwicklung 2020 mussten durchschnittlich nicht mehr Kassenkredite in Anspruch genommen werden, wie in den vergangenen Jahren auch. Aus diesem Grund wird der Höchstbestand der Kassenkredite in der Haushaltssatzung reduziert festgesetzt.

 

Die Veranschlagung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigung beinhalten eine Genehmigungspflicht der Haushaltssatzung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Erst nach erteilter Genehmigung und nach anschließender öffentlicher Bekanntmachung tritt die Haushaltssatzung, ggf. rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

 


zu 1.2. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Bereich der Verwaltungstätigkeit

 

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 in Mio. EUR -

 

Ergebnis-haushalt 2021   (Stand 17.06.2020)

 

Änderung

Ergebnis-haushalt 2021 (Ergänzungs-beschluss)

 

Finanz-haushalt 2021

(Stand 17.06.2020

 

Änderung

Finanz-haushalt 2021 (Ergänzungs-beschluss)

 

Erträge/Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Steuern und ähnliche Abgaben

261,4

-30,5

230,9

258,5

-30,8

227,7

Zuwendungen, allgemeine Umlage und Transfererträge/-einzahlungen

243,7

+14,9

258,6

216,7

+15,0

231,7

Erträge/Einzahlungen der sozialen Sicherung

103,8

+14,4

118,2

103,8

+14,4

118,2

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

53,4

+1,5

54,9

52,5

+1,8

54,3

Privatrechtliche Leistungsentgelte

9,6

-0,4

9,2

9,8

-0,5

9,3

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

10,3

-0,3

10,0

10,3

-0,3

10,0

Zinsen und Sonstige Finanzerträge/-einzahlungen

30,5

+7,5

38,0

24,0

+7,6

31,6

Sonstige Erträge / Einzahlungen

23,9

+0,3

24,2

16,2

+0,2

16,4

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Personalaufwendungen/-auszahlungen

153,1

+5,5

158,6

143,4

+5,5

148,9

Versorgungsaufwendungen / - auszahlungen

8,9

0

8,9

8,9

 

 

8,9

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

96,4

+2,5

98,9

96,7

+2,5

99,2

Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen

167,7

-3,1

164,6

167,7

-3,1

164,6

Aufwendungen der sozialen Sicherung

202,3

+4,7

207,0

202,3

+4,8

207,1

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen / - auszahlungen

4,9

+0,8

5,7

5,0

+0,7

5,7

Sonstige Aufwendungen/ Auszahlungen

62,0

+1,9

63,9

56,9

+3,6

60,5

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge / Einzahlungen:

Die regionalisierte Steuerschätzung vom September 2020 zeigt deutlich das Ausmaß der coronabedingten Steuerverluste auch für Länder und Kommunen. Aufbauend auf die prognostizierten Steuereinnahmen 2020 der HRO wurden die HH-Ansätze 2021-2023 angepasst.

 

In der Kontengruppen „Zuwendungen, allgemeine Umlage und sonstige Transfererträge“ wurden vorsichtig 10,0 Mio. Euro als Gewerbesteuerkompensation, 2,8 Mio. Euro für Zuweisungen vom Land für allgemeine Förderung Kita sowie für Personalaufwendungen, für Projekte sowie für Jugend- und Schulsozialarbeit eingeplant. Darüber hinaus wurden für das Haushaltsjahr 2021 Zuwendungen des Bundes für das Förderprogramm "Smart Cities made in Germany" aufgenommen.

Die Zuwendung einer Gewerbesteuerkompensation für die bevorstehenden Verlustausfälle fängt zu erwartenden Gewerbesteuermindererträge /-einzahlungen nicht vollständig auf, allerdings trägt die Kompensationszahlung dazu bei, einen Ausgleich der laufenden Ein- und Auszahlungen zu erzielen.

 

In den Erträgen und Einzahlungen der sozialen Sicherung werden für die Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende und Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Beteiligung des Bundes für Bildung und Teilhabe nach § 46 Abs. 5 SGB II um 14,4 Mio. EUR mehr Erträge/Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 ausgewiesen. In Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes wird die Leistungsbeteiligung des Bundes  dauerhaft um 25% erhöht.

 

Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden die aktuellen Kenntnisstände, bspw. auf Grundlage neuer Entgeltordnungen oder im Bereich des Friedhofswesens (Bestattungen) angepasst.

 

Im Bereich der Sonstigen Finanzerträge/-einzahlungen werden bisher im Jahr 2020 geplante Erträge/Einzahlungen aus Beteiligungen in das Haushaltsjahr 2021 verschoben.

 

Aufwendungen / Auszahlungen:

Die Planung der Personalkosten erfolgte im August 2019 auf Grundlage der IST-Personalkosten des vorhandenen Personals. Zur Umsetzung der geforderten Aufgaben sind in einigen Verwaltungsbereichen Anpassungen des Personalaufwands erforderlich. Aus diesem Grund wurden 18 neue VZÄ-Stellen aufgenommen – siehe Anlage 1.7. Mit dem Haushaltsplan 2021 wurden zudem die finanziellen Auswirkungen auf die erwarteten  Tarif- und Besoldungserhöhung, die Ausfinanzierung der durchschnittlichen Besetzungsquote von 91 % sowie die Verschiebung Zensus eingeordnet.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen ab dem kommenden Haushaltsjahr um ca. 2,5 Mio. EUR. Hintergrund sind u.a. die steigenden Bewirtschaftungskosten aufgrund der „Corona COVID-19 - Pandemie“ vor allem in den Schulen sowie eine Neuveranschlagung von jährlich 1,4 Mio. EUR an die WIRO GmbH als Vorteilsausgleich für die Unterdeckung des Vereinssports.

 

Im Bereich der Zuwendungen und Umlagen werden Mindererträge/ Mindereinzahlungen in Höhe von 3,1 Mio. EUR erwartet. Aufgrund der Anpassung der Gewerbesteuereinzahlungen verringert sich die Zahlung der Gewerbesteuerumlage. Die mit der aktuell gültigen Bevölkerungsprognose niedriger prognostizierten Bevölkerungszahlen im Kindesalter wurden die Haushaltsansätze neu berechnet und angepasst (-2,6 Mio. EUR).

 

Ein Anstieg der Kosten i.H.v. +4,7 Mio. EUR wurde für die „Soziale Sicherung“ berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung 9.800 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit monatlichen Durchschnittskosten in Höhe von 320 EUR je BG definiert. Durch die unvorhersehbare Ausbreitung von Covid19 samt dessen Folgen, konnte sich die bisher positiv fortlaufende Entwicklung der Anzahl der BG nicht fortsetzen. Im August 2020 wurden 11.059 Bedarfsgesellschaften in der HRO registriert. Auch die avisierten durchschnittlichen Kosten je BG erhöhten sich in dem genannten Zeitraum von 319 EUR auf 322 EUR. Ab 2022 wird damit gerechnet, dass die BG sich wieder rückläufig entwickeln.

 

Bei der Position „Sonstige Aufwendungen“ wurden u.a. geplante Auszahlungen für das Förderprogramm "Smart Cities made in Germany" (900 T EUR) und Aufwendungen / Auszahlungen für die geplante Maritime Konferenz in 2021 i.H.v. 260 T EUR aufgenommen.

 

Bei der Überarbeitung des Haushaltes 2021 berücksichtigt, wurden ebenfalls die Umsetzungen der Organisationsverfügungen zur Bildung neuer Ämter und somit neuer Teilhaushalte.

 

Alle vorgenommenen Änderungen sind den Anlagen Nr. 1.5 b - Änderungslisten Verwaltungstätigkeit – Coronabedingte Änderungen und Nr. 1.5 c - Änderungslisten Verwaltungstätigkeit – Sonstige Änderungen zu entnehmen. Zu jedem Teilhaushalt wurden zudem die Veränderungen der Erträge / Aufwendungen und der laufenden Ein- und Auszahlungen zwischen der bisherigen Haushaltsplanung 2021 und den aktuellen Änderungen des Ergänzungsbeschlusses dargestellt (siehe Anlage 1.4).

 

zu 1.3. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Finanzielle Auswirkungen der „Corona COVID-19 – Pandemie“

 

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 wurde zurückgestellt, da die finanziellen Auswirkungen der „Corona COVID-19 - Pandemie“ zunächst noch in den städtischen Haushalt einzuarbeiten waren. Nach Überarbeitung ergibt sich für die größten Positionen folgender Stand:

 

Saldo der wesentlichen Änderungen der größten „Corona COVID - 19-Pandemie“ Positionen

-          in Mio. EUR

Mindereinzahlungen

-32,4

Mehrauszahlungen

+7,6

Kompensatioszahlungen Land / Bund

24,5

Saldo

-15,5

 

In der Anlage 1.5 b – Veränderungsliste Verwaltungstätigkeit – Coronabedingte Änderungen sind alle vorgenommenen Änderungen mit Einzelbegründung dargestellt.

 

Mindereinzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

IST 2019

Plan 2020

Prognose 2020
(Stand 09/2020)

Plan 2021 bisher

Plan 2021 neu (Ergänzungs-beschluss)

Begründung

1

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einschließlich Anteil am Aufkommen Zinsabschlagsteuer

67.992.000

68.787.800

63.020.300

73.163.900

66.222.800

Die regionalisierte Steuerschätzung vom September 2020 zeigt deutlich das Ausmaß der Corona-bedingten Steuerverluste auch für Länder und Kommunen. Aufbauend auf die prognostizierten Steuereinnahmen 2020 der HRO werden die HH-Ansätze 2021-2023 angepasst. Da für den Planungszeitraum geringere Einzahlungen geplant werden, reduziert sich die Gewerbesteuer- umlage entsprechend.

2

Gewerbesteuer nach Ertrag

108.552.000

117.800.000

87.000.000

121.600.000

96.127.000

 

gesamt:

 

 

 

194.763.900

162.349.800

 

 

2021 Differenz  Neu zu bisher:

 

 

 

 

-32.414.100

 

 

 


 

Mehrauszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

IST 2019

Plan 2020

Prognose 2020
(Stand 09/2020)

Plan 2021 bisher

Plan 2021 neu (Ergänzungs-beschluss)

Begründung

1

inRostock GMBH Messen, Kongress&Events

3.000.000

4.300.000

5.000.000

3.000.000

4.800.000

Auch für das Jahr 2021 ist von einem erhöhten Zuschussbedarf auszugehen.
der in der Planung 2021 der HRO als worst-Case-Szenarium anzusetzen ist.

2

Anschaffung von medizinischem Bedarf - Mittel, Stoffe und Verbrauchsmittel Corona für die Schulen

0

100.000

100.000

0

208.800

Aufgrund der notwendigen Umsetzung  des Hygieneplans an den Schulen muss Seife etc. für erhöhte Hygienemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, sowie Einmalmasken, Faceshields als Verbrauchsmaterial

3

Betriebskosten - Bewirtschafter Amt 40

6.351.000

6.552.800

6.810.200

6.784.100

7.622.400

Coronabedingte Mehrauszahlungen bei der Reinigung in Höhe von rund 490.000 Euro sowie weitere Kostensteigerungen

4

Leistungen für Unterkunft und Heizung (§§ 22, 27 SGB II) - Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1

42.809.900

38.394.900

41.691.300

36.979.200

41.731.200

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden mit der Haushaltsplanung 9.800 BG mit monatlichen Durchschnittskosten in Höhe von 320 EUR je BG definiert. Durch die unvorhersehbare Ausbreitung von Covid19 samt dessen Folgen, konnte sich die bisher positiv fortlaufende Entwicklung der Anzahl der BG nicht fortsetzen.

 

gesamt:

 

 

 

46.763.300

54.362.400

 

 

2021 Differenz  Neu zu bisher:

 

 

 

 

7.599.100

 

 

Unterstützungsleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung

IST 2019

Plan 2020

Prognose 2020
(Stand 09/2020)

Plan 2021 bisher

Plan 2021 neu (Ergänzungs-beschluss)

Begründung

1

Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Leistungsbeteiligung bei Kosten für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende

14.697.400

12.762.000

24.254.100

11.736.700

25.579.900

In Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes wird die Leistungsbeteiligung des Bundes  dauerhaft um weitere 25% erhöht.

2

Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II - Beteiligung des Bundes für Bildung und Teilhabe nach § 46 Abs. 5

3.692.800

3.269.600

3.751.500

3.149.000

3.755.100

3

Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land - Gewerbesteuerkompensation

0

0

0

0

10.000.000

Infolge der Corona-Pandemie sind erheblich Steuerausfälle auf allen Ebenen zu verzeichnen. Der Rückgang der Steuereinnahmen würde bedeuten, dass ohne  weitere Hilfen von Bund und Land die Finanzausgleichsleistungen im Jahr 2021 zurückgingen. Das Land stellt für 2021 den Städten und Gemeinden M-V unter Einbeziehung der Bundesmittel eine pauschale Kompensation von 67 Mio. EUR für Gewerbesteuerausfälle bereit. Der Anteil der HRO daran wird mit ca. 10 Mio. EUR eingeschätzt.

 

gesamt:

 

 

 

14.885.700

39.335.000

 

 

2021 Differenz  Neu zu bisher:

 

 

 

 

24.449.300

 

 


zu 1.4. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Wesentliche Veränderungen im Bereich der Investitionstätigkeit

 

 

2021

alt

Änderung

2021 neu

2022 alt

Änderung

2022 neu

2023 alt

Änderung

2023 neu

Investitionseinzahlungen

55,4

+7,3

62,7

73,8

+23,4

97,2

98,4

-12,9

85,5

Investitionsauszahlungen

90,9

+5,1

96,0

135,9

+16,7

152,6

164,0

-13,3

150,7

Saldo / Kreditbedarf

-35,5

-2,2

-33,3

-62,1

-6,7

-55,4

-65,6

-0,4

-65,2

 

Durch Aktualisierungen der bisherigen Planungsstände verändern sich die Kreditbedarfe in den einzelnen Jahren. Der Bedarf der Verpflichtungsermächtigungen wurde ebenfalls angepasst.

 

In der nachfolgenden Übersicht sind einzelne Investitionsmaßnahmen dargestellt, die u.a. im Zuge der Erarbeitung des Ergänzungsbeschlusses angepasst wurden:

 

 

 

Eine Übersicht aller vorgenommenen Änderungen der Investitionsmaßnahmen inklusive Begründungen sind der Anlage Nr. 1.6 a - Änderungslisten Investitionstätigkeit zu entnehmen. Die Änderungen der Verpflichtungsermächtigungen sind in der Anlage 1.6 b dargestellt.

 

zu 1.5. Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Ausblick auf die mittelfristige Finanzplanung

 

Nach Einarbeitung aller notwendigen Anpassungen im Bereich der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit entwickelt sich die mittelfristige Finanzplanung wie folgt:

 

     - in Mio. EUR -

 

HH Plan

2022 (Stand 17.06.20)

 

Änderung

HH Plan 2022 Ergänzungs-beschluss

HH Plan

2023

(Stand 17.06.20)

 

Änderung

HH Plan 2023

Ergänzungs-beschluss

Summe der Erträge

736,3

-21,8

714,5

745,1

-23,7

721,4

Summe der Aufwendungen

741,3

+7,4

748,7

749,7

+5,1

754,8

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-5,0

-29,2

-34,2

-4,6

-28,8

-33,4

Einstellung in die allg. Kapitalrücklage

0

0

0

0

0

0

Jahresergebnis

-5,0

-33,9

-38,9

-4,6

-28,8

-33,4

Verbleibender Vortrag aus Rücklagen Ergebnishaushalt              (vorauss. Stand 31.12.2021 – Planungsstand bisher – 17.06.2020 = 147,5Mio. EUR)

(vorauss. Stand 31.12.2021 – Planungsstand neu – Ergänzungsbeschluss = 153,0 Mio. EUR)

142,5

-28,4

114,1

137,9

-57,2

80,7

 

 

 

 

 

 

 

Summe der lfd. Einzahlungen 

697,4

-28,5

668,9

706,7

-24,0

682,7

Summe der lfd. Auszahlungen

685,9

+5,3

691,2

694,5

+5,2

699,7

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

11,5

-33,8

-22,3

12,2

-29,9

-17,0

Planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen/Investitions-förderungsmaßnahmen

12,1

-0,4

11,7

12,8

+0,7

13,5

Jahresbezogener Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen

-0,6

-33,4

-34,0

-0,6

-29,9

-30,5

Fortschreibung Lfd. Saldo E/A

(vorauss. Stand 31.12.2021 = + 9,9 Mio. EUR )

+9,3

-33,4

-24,1

+8,7

-63,3

-54,6

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

73,8

+23,4

97,2

98,4

-12,9

85,5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

135,9

+16,7

152,6

164,0

-13,3

150,7

Saldo der  Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-62,1

-6,7

-55,4

-65,6

-0,4

-65,2

 

 

 

 

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen

61,1

-6,7

55,4

65,6

-0,4

65,2

 

In der mittelfristigen Finanzplanung kann der Haushaltsausgleich und die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgungen für Investitionskredite aufgrund der coronabedingten Steuereinbrüche ab 2022 nicht mehr dargestellt werden. Dadurch wird die die Bewertung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der HRO beeinträchtigt. Eine Pflicht zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes mit dem nächsten Doppelhaushalt 2022/23 ist zu erwarten.

 

 

zu 1.6 Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Stellenplan

 

Für das kommende Haushaltsjahr 2021 wurden in Folge personalrechtlicher und laufender Organisationsmaßnahmen haushaltsrelevante Anpassungen zum Stellenplan vorgenommen, die folgende Auswirkungen auf den bisher vorliegenden Stellenplanentwurf haben:

 

Die Gesamt-VZÄ-Zahl für den Stellenplan 2021, mit Stichtag zum 01.01.2021, ändert sich somit von bisher 2520,36 VZÄ um zusätzliche 18 Stellen auf neu 2538,36 VZÄ.

 

Weitere Erläuterungen sind der Anlage 1.7 zu entnehmen.

 

zu 1.7 Haushaltssatzung Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Haushaltsvermerke

 

Für den TH 40 wurden Haushaltsvermerke angebracht. Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V werden die Ansätze der laufenden Verwaltungstätigkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

Weitere Erläuterungen sind der Anlage 1.8 zu entnehmen.

 

zu 2. Haushaltssatzung – Städtebauliche Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Für das Städtebauliche Sondervermögen Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sind Anpassung bei der Verwaltungs- und Investitionstätigkeit erforderlich. Diese haben Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt und die Haushaltssatzung. Finanzielle Auswirkungen der Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ werden im Kernhaushalt dargestellt.

 

Innerhalb des Städtebaulichen Sondervermögens „Fördergebiet Toitenwinkel“ erfolgt ein Tausch von Investitionsmaßnahmen. Dieser hat keine Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt und auf die Haushaltssatzung.

 

Die Änderungen zur Satzung des Städtebaulichen Sondervermögens Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ sind den Anlagen 2.1 – 2.6 zu entnehmen.

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Claus Ruhe Madsen

 

 

Die Änderungen sollen ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt

werden. Die Einstellung erfolgt ebenfalls im IKVS.

 

Link:

https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?jahr=2020&kid=18cg18qq185b185b18qq185b185b185b185b185b185b185b185b185b185b18qk185b185b18qk18ce&typ=18xt1bb318xp&dswid=-2678

 

Die umfangreichen Anlagen können u. a. auch im Internet auf der Seite https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/kaemmereiamt/haushaltsplaene/252751 sowie im Bürgerinformationssystem unter www.rostock.de/ksd eingesehen werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.11.2020 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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03.11.2020 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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04.11.2020 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.11.2020 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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05.11.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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05.11.2020 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben

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05.11.2020 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - abgelehnt

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10.11.2020 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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10.11.2020 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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10.11.2020 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - zur Kenntnis gegeben

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10.11.2020 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)

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10.11.2020 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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12.11.2020 - BUGA-Ausschuss - vertagt

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Somit wird die Beschlussvorlage auf die Sitzung am 25.11.2020 vertagt.

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17.11.2020 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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18.11.2020 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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18.11.2020 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2)

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18.11.2020 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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19.11.2020 - Kulturausschuss

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19.11.2020 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - Abstimmung entfallen

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19.11.2020 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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19.11.2020 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.11.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2020 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - zur Kenntnis gegeben

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24.11.2020 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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25.11.2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (Gem. der Anlagen 1.1.- 1.8.)

 

2. Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2021 einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock sowie den Haushaltsplan für das Fördergebiet Toitenwinkel, gemäß der Anlagen 2.1 bis 2.6

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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25.11.2020 - BUGA-Ausschuss - Abstimmung entfallen

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25.11.2020 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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01.12.2020 - Personalausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.12.2020 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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02.12.2020 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

Beschluss Nr. 2020/BV/1591 (einschließlich Nachträgen und bestätigten Änderungsanträgen und zuvor unter TOP 8 und 9 beschlossenen haushaltsrelevanten Angelegenheiten, Antrag Nr. 2020/AN/1750):

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Ergänzung zur Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen zum Haushaltsplan (gemäß der Anlagen 1.1 – 1.8).

 

2. Die Bürgerschaft beschließt für das Haushaltsjahr 2021 ein Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum Rostock sowie den Haushaltsplan für das Fördergebiete Toitenwinkel gemäß der Anlagen 2.1 – 2.6.

 

Anlagen:

1.1* Haushaltssatzung 2020/2021 – Ergänzungsbeschluss 2021
1.2*  Übersichten Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1.3*  Zusammenstellung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel
 und der Kassenkredite
1.4  Gegenüberstellung Planung 2021 mit Ergänzungsbeschluss 2021 für den
 Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt
1.5 a  Finanzielle Auswirkungen der "Corona COVID-19-Pandemie" - Wesentliche
 Veränderungen
1.5 b Änderungsliste Verwaltungstätigkeit – Coronabedingte Änderungen
1.5 c  Änderungsliste Verwaltungstätigkeit – Sonstige Änderungen
1.6 a  Änderungsliste Investitionstätigkeit
1.6 b Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
1.7  Änderungsliste Stellenplan
1.8  Haushaltsvermerke
2.1 Haushaltssatzung 2020/2021 Städtebauliches Sondervermögen für das
 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.2  Übersicht Ergebnishaushalt Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.3  Übersicht Finanzhaushalt Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.4  Gegenüberstellung Planung 2021 mit Ergänzungsbeschluss 2021 für den
 Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
2.5  Änderungslisten Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit Sanierungsgebiet
 „Stadtzentrum Rostock“
2.6  Änderungsliste Investitionstätigkeit "Fördergebiet Toitenwinkel"

 

* Anmerkung:
  Nach Beschlussfassung sind die Anlagen 1.1, 1.2. und 1.3. aufgrund der Änderungen /
  Ergänzungen anzupassen und werden nach Fertigstellung beigefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

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15.12.2020 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - zur Kenntnis gegeben